Nach dem Hundespaziergang BURNHARD GRILL an und den Feierabend genießen🔥*
Hund vom Balkon geworfen
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Bentley -
16. Juli 2009 um 15:41
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Es wird immer schlimmer................
http://www.animal-health-online.de/klein/2009/07/…4145/#more-4145
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16. Juli 2009 um 15:41
schau mal hier:
Hund vom Balkon geworfen - Vor einem Moment
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LG Steffi mit Buddy
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Ja, Hunde können schon mal nerven .... So ein Ar*** :zensur:
Ich wäre dafür den jungen Mann auch mal aus den Fenster zu werfen

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Wie kann man einen Hund vom Balkon werfen?
Vielleicht sollte man früher mit dem Hund rausgehen, der hat sich doch bestimmt vorher gemeldet.
Solchen Leuten sollten mal das gleiche erleben.... Schwe....rei :zensur: -
:zensur:

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In was für einer Welt leben wir bloß????
Aber ne Strafe bekommt er ja sowieso nicht ist ja "nur ne Sache" der Hund.TRaurig traurig.
- Vor einem Moment
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Vielen Dank für den Tipp, Steffi! Den Futtercheck werde ich mir definitiv mal ansehen. Besonders die kostenlosen Futterproben finde ich natürlich spannend - das probiere ich gleich mal aus. 😄
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Traurig....
Wie kann man nur so ein :zensur: sein.
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Zitat
Aber ne Strafe bekommt er ja sowieso nicht ist ja "nur ne Sache" der Hund.
In dem Artikel steht doch, dass gegen den Täter Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz erstattet wurde.
§ 17 TierschtzG lautet:
§ 17 Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1.ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder
2.einem Wirbeltier
a)aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder
b)länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden
zufügt.
und § 18
§ 18 (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1.einem Wirbeltier, das er hält, betreut oder zu betreuen hat, ohne vernünftigen Grund erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt.Zumindest § 18 ist einschlägig. Ein Ordnungsgeld wird der Täter sicher bekommen.
Tiere sind übrigens zivilrechtlich schon lange keine Sachen mehr, werden aber zivilrechtlich wie solche behandelt. Das bedeutet nichts weiter, als dass zB Eigentums- und Besitzfragen rechtlich so behandelt werden, wie bei Sachen.
Durch das Tierschutzgesetz haben Tiere aber strafrechtlich einen ganz anderen "Rang" als Sachen.LG
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Warum bekommt so ein Mann auch noch einen Pflegehund :zensur:
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Na dann hoffen wir doch mal, dass das Strafrecht auch mal "drastisch" greift... sollte wieder so ein "larifari"-Urteil gefällt werden... welchen :zensur: hält es dann davon ab ähnlich mit einem Tier umzugehen.
Ansonsten möchte ich mich jeglichem Kommentars enthalten :ua_no2:
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Zitat
Warum bekommt so ein Mann auch noch einen Pflegehund :zensur:
Das habe ich auch zuerst gedacht, aber es könnte ja auch von Privat sein

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