Kastrationspflicht laut Schutzvertrag???
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Ne eher für Freigängerkatzen

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2. Mai 2012 um 16:09
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Kastrationspflicht laut Schutzvertrag??? - Vor einem Moment
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LG Steffi mit Buddy
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Wirbeltiere steht da

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Hunde die aus dem TS kommen dürfen nicht werfen oder zum decken benutzt werden.Es soll auch verhindert werden das noch mehr hund auf die welt kommen.Unser TH will eine bestätigung vom TA das es gemacht wurde.Ich finde es auch richtig.Leute die das nicht machen wollen,können sich ja einen ein hund vom züchter holen oder woanders her
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Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun Julchen.
Ja Wirbeltiere sind ja aber eben alle Wirbeltiere. Die können doch nicht sagen 'Also Kastration erlaubt bei Tierart A, B und C und bei L, M, N ist es verboten'. Dadurch ergeben sich zuviele Probleme. Freigängerkatzen (danke Manu!) darf ich kastrieren, ohne gegen das Gesetz zu verstoßen. Bei einer reinen Hauskatze sieht das u.U. anders aus. Das gleiche mit nem Hengst. Kann ich dem kein artgerechtes Leben ermöglichen, weil kein Stall einen Hengst aufnehmen will (oder nur in reiner Boxenhaltung), dann darf ich den legen lassen ohne das mir jemand dumm kommen kann/darf. Hab ich aber die Möglichkeit ihn als Hengst artgerecht zu halten, könne (könnte nicht muß) man mir an den Karren fahren.
Aber wo kein Kläger, da kein Richter

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ich weiß zwar nicht wie das rechtlich aussieht aber ich hätte meine Hündin (jetz 1,5J) auch nicht kastrieren wollen, das TH macht das halt und jetz hab ich einen Hund mit leichter Blasenschwäche (die laut TA von der Kastra kommt). Ich hätte nie daran gedacht Welpen haben zu wollen.
Eigentlich wollte ich nur einen Gesunden Hund, und jetz dass!!Warum soll man an einem gesunden Tier rumschnippeln, denn OP's haben immer Risiken.
Das Argument das mann dann vom Züchter kaufen soll find ich echt nicht toll, den nicht jeder der einen Hund hat der intakt ist möchte Nachwuchs bekommen. - Vor einem Moment
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Zitat
Hunde die aus dem TS kommen dürfen nicht werfen oder zum decken benutzt werden.Es soll auch verhindert werden das noch mehr hund auf die welt kommen.Unser TH will eine bestätigung vom TA das es gemacht wurde.Ich finde es auch richtig.Leute die das nicht machen wollen,können sich ja einen ein hund vom züchter holen oder woanders her
Seh ich ganz anders. Nur weil ich einen Hund nicht kastriere, lasse ich ihn ja nicht automatisch werfen oder decken. Ich finde es absolut nicht richtig, ohne medizinische Indikation zu kastrieren, zumindest nicht in Deutschland. Es wiederspricht nicht umsonst dem Tierschutzgesetz. Was ist daran besser als an kupieren z.B.? Beim einen gehts um die Optik, beim anderen um Bequemlichkeit. Beides kein vernünftiger Grund, einem Tier solch einer OP zu unterziehen. In Spanien z.B. wo die Hunde frei rumlaufen ist das etwas anderes. Hier in D muss man den Hund sowieso ständig unter Kontrolle haben. Wenn man die Fortpflanzung nicht kontrollieren (es geht um ein paar wenige Tage im jahr) kann, kann man seinen Hund auch in anderen Bereichen nicht kontrollieren. Und solchen Leuten sollte ein Tierheim auch keinen Hund vermitteln. Außerdem ist gerade bei Hündinnen auch noch das Problem der Inkontinenz nicht zu unterschätzen. Viele müssen ihr Leben lang medikamentös behandelt werden, obwohl sie völlig gesund hätten sein können ohne die Kastration.
Die Klausel ist jedenfalls nicht rechtens. Der Hund muss nicht kastriert werden.
Hauskatzen darf man übrigends auch kastrieren, da bei Katzen automatisch eine medizinische Indikation gegeben ist (Dauerrolligkeit bei Katzen bzw. extremer Stress bei Katern)
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Also pochen die TSVs nur darauf, weil sie hoffen der Übernehmer wird durch "Unwissenheit" das Tier kastrieren?
Die Vereine sollten das TSchG doch am besten kennen, oder? -
Die wollen halt sichergehen, dass dieser Hund keinen Nachwuchs mehr zeugt. Aus ihrer Sicht mag das richtig erscheinen. Es gibt so viele verantwortungslose Halter. Aber man selbst weiss ja, dass man auf den Hund aufpassen kann
Und ja, die hoffen da natürlich drauf. Ich schätze mal 70% oder mehr halten sich auch daran. Weil es ihnen gerade recht ist, es ihnen egal ist was mit dem Hund passiert oder weil sie sich nicht informieren und den Vetrag für rechtens halten. -
Oh ok..das mit den Katzen wusste ich nicht. Ich weiß das nur von Frettchen :)
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Vor Gericht hält diese Klausel nicht. Fände ich auch nicht richtig, standardmäßig Hunde zu kastrieren, nur weil sie aus dem Tierschutz kommen. Allerdings kann die Orga wohl den Hund wegnehmen, wenn mit ihm tatsächlich vermehrt wird. Von einem solchen Fall habe ich schon gehört.
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