HILFE - MEIN (EX)FREUND WILL MIR MEINEN HUND WEGNEHMEN !

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  • Oh je, ich kenn den Mist.... also, wer war mit dem Hund in der Hundeschule, wer hat ihn beim Tierarzt vorgestellt? Sammel soviele Infos wie möglich.... das mit dem Kaufvertrag kann sicherlich nicht schaden... ansonsten empfehle ich Dir einen guten Anwalt.

    Ich drück Dir die Daumen.... sowas ist mies, unterste Schublade...

    liebe Grüße

    Ella

  • Zitat


    Leider habe ich den Kaufvertrag damals nur mündlich gemacht, ich mußte der Frau, die den Wurf aufgezogen hat (sie ist Eigentümerin des Vaters, ist aber eingesprungen weil der Eigentümer der Mutter nicht in der Lage war, sich um die Welpen zu kümmern) versprechen, die Hündin-falls ich sie aus wie immer gearteten Gründen nicht mehr halten kann, an sie zurückgebe!
    Nun müßte ich wissen, was alles in so einem Kaufvertrag drinstehen muß???
    Die Frau ist schon informiert, und hat nichts dagegegen, den Vertrag zu unterschreiben, ganz im Gegenteil, denn ihm hätte sie die Welpin damals bestimmt nicht gegeben!

    In diesem Falle bist du der Eigentümer.

    Habe mal einen Fall ausfindig gemacht, wo ganz offentsichtlich der Mann den Welpen gekauft hat, der Hund aber anschlie0end von der Frau erzogen wurde, nach der Trennung lebt dieser nun seit 6 Monaten ganz bei der Frau- laut Kaufvertrag ist es aber der Hund des Mannes. Die Anwältin schrieb dazu folgendes:

    Zitat

    Maßgeblich ist insbesondere nicht, wer im Kaufvertrag steht oder den Hund bezahlt hat. Dies ist im deutschen Recht allenfalls ein Indiz für den Eigentumserwerb. Entscheidend ist, wer das Eigentum erwerben sollte. Dem Verkäufer kommt es auf die Person zumeist nicht an. Insofern richtet sich die Feststellung des Eigentumserwerbs in den meisten Fällen nach dem Willen des Leistungsempfängers.
    Insofern ist der Wille Ihres Ex-Freundes bei der Entgegennahme des Hundes entscheidend. Ihr Ex-Freund hat dabei seinen Willen bzw. das Alleineigentum zu beweisen. Dies ist meist nur schwer möglich, da bei Gegenständen, die während des Bestehens einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft angeschafft worden sind, zumeist von dem Fortbestand der nichtehelichen Lebensgemeinschaft ausgegangen wird und somit auch der Wille dahingehend ist, gemeinsam Eigentum zu erwerben.

    In Ihrem Fall ging die Kaufentscheidung wohl von beiden Partnern aus, da beide sich die Welpen zusammen angeguckt und für einen entschieden haben. Ferner finanzieren Sie nunmehr die laufenden Kosten des Hundes. Auch dies stellt ein Indiz dafür dar, dass auch Sie Eigentümerin werden sollten und wollten. Dagegen spricht indes die Tatsache, dass Sie bei Übergabe des Hundes tatsächlich getrennt waren. Da Sie sich jedoch schnell wieder versöhnt haben und die Grundentscheidung für die Anschaffung des Hundes von beiden gemeinsam getroffen wurde, meine ich, dass mehr Argumente für Miteigentum beider Parteien sprechen.

    Da davon auszugehen ist, dass Sie gemeinsames Eigentum erworben haben bzw. Ihr E-Freund das Alleineigentum nicht nachweisen können wird, besteht für Ihren Ex-Freund auch kein Herausgabeanspruch.

    Ich sehe gute Chancen, denn so ist es bei euch ja auch.

  • Zitat

    Es kommt leider nicht mehr nur auf das Eigentum an. Da gab es hier im Forum schon mehrere Fälle!
    Oftmals wird auch danach entschieden, wer mehr Zeit für den Hund hätte usw...

    Darum geht es nicht, es kann letztendlich auch nur schwer nachgewiesen werden. Die TS hat aber sowieso mehr Zeit mit dem Tier verbracht.
    Frau Schmitt ist z.B. auch mein Hund, obwohl vom Einkommen meines Mannes der laufende Unterhalt finanziert wird, ganz einfach deshalb, weil ich den Kaufvertrag geschlossen habe.

    Wenn ich ein Auto kaufe und mein Freund die Rechnungen bezahlt, bleibt es doch mein Auto. Das ist bei einem Hund nicht anders.

    Hast Du da URLs zu den von Dir genannten Fällen hier im Forum?

  • Nicht nur du bist in der Beweislast, auch dein Ex. Er muss, wenn er Anspruch erheben will, erst einmal BEWEISEN dass der Hund alleinig ihm gehört- was nahezu unmöglich ist, da ihr zusammen gelebt habt und du ganz offentsichtlich auch viel in den Hund investiert hast. So einfach ist das Ganze nämlich nicht. Es reicht nicht mal eben darauf zu schauen, wer die Steuern zahlt.

  • Zitat

    Nicht nur du bist in der Beweislast, auch dein Ex. Er muss, wenn er Anspruch erheben will, erst einmal BEWEISEN dass der Hund alleinig ihm gehört- was nahezu unmöglich ist, da ihr zusammen gelebt habt und du ganz offentsichtlich auch viel in den Hund investiert hast. So einfach ist das Ganze nämlich nicht. Es reicht nicht mal eben darauf zu schauen, wer die Steuern zahlt.

    Ja sehe ich auch so.
    Die Argumentation der Anwältin ist imho reichlich wirr, relevant finde ich nur den letzten Abschnitt und daraus die Passage:
    ...(da) Ihr Ex-Freund das Alleineigentum nicht nachweisen können wird, besteht für Ihren Ex-Freund auch kein Herausgabeanspruch.

    Die TS kann aber Alleineigentum nachweisen, der Kaufvertrag wurde allein zwischen ihr und der Frau geschlossen, nicht zwischen ihr, dem Ex-Freund und der Frau. Das muss sie dann auch nicht schriftlich nachweisen, das können beide Parteien (TS/Frau) so bestätigen.

  • Zitat

    Ja sehe ich auch so.
    Die Argumentation der Anwältin ist imho reichlich wirr, relevant finde ich nur den letzten Abschnitt und daraus die Passage:
    ...(da) Ihr Ex-Freund das Alleineigentum nicht nachweisen können wird, besteht für Ihren Ex-Freund auch kein Herausgabeanspruch.

    Die TS kann aber Alleineigentum nachweisen, der Kaufvertrag wurde allein zwischen ihr und der Frau geschlossen, nicht zwischen ihr, dem Ex-Freund und der Frau. Das muss sie dann auch nicht schriftlich nachweisen, das können beide Parteien (TS/Frau) so bestätigen.

    Jep genau so! :gut:

    @ Katandoggy ich sehe sehr gute Chancen für dich. ;)

  • Hm mein Mann hat unseren ersten Hund gekauft und mir dann geschenkt und trotzdem finanziert er diesen Hund. Wenn ich mich nun von meinem Mann trenne, bekommt er den Hund, weil er ihn gekauft hat, weil es über die Schenkung keine Zeugen gibt, obwohl ich in allen anderen Unterlagen eingetragen bin und die meiste Zeit mit dem Hund verbringe.
    Nur mal so als Beispiel für das ganze wirr warr und das es eben nicht nur allein auf den Kaufvertrag ankommt.

  • Zitat

    Hm mein Mann hat unseren ersten Hund gekauft und mir dann geschenkt und trotzdem finanziert er diesen Hund. Wenn ich mich nun von meinem Mann trenne, bekommt er den Hund, weil er ihn gekauft hat, weil es über die Schenkung keine Zeugen gibt, obwohl ich in allen anderen Unterlagen eingetragen bin und die meiste Zeit mit dem Hund verbringe.
    Nur mal so als Beispiel für das ganze wirr warr und das es eben nicht nur allein auf den Kaufvertrag ankommt.

    Nun dennoch MUSS dein Mann beweisen, dass es kein "geteiltes Sorgerecht" (ihr wisst was ich meine) gibt. Wenn er den Hund haben will MUSS er beweisen, dass der Hund alleing ihm gehört und du rein gar nichts mit ihm zu tun hast. Das hat nichts mit Kaufvertrag, Steuern etc pp zu tun. Es sei denn natürlich du gibst freimütig den liebgewonnen Hund her, dann ist es völlig egal.

  • Zitat

    Hm mein Mann hat unseren ersten Hund gekauft und mir dann geschenkt und trotzdem finanziert er diesen Hund. Wenn ich mich nun von meinem Mann trenne, bekommt er den Hund, weil er ihn gekauft hat, weil es über die Schenkung keine Zeugen gibt, obwohl ich in allen anderen Unterlagen eingetragen bin und die meiste Zeit mit dem Hund verbringe.
    Nur mal so als Beispiel für das ganze wirr warr und das es eben nicht nur allein auf den Kaufvertrag ankommt.

    Wieso? Dein Beispiel ist doch der beste Beweis für die Rechtssicherheit eines Kaufvertrags. :D
    Ein Kaufvertrag besteht (egal ob mündlich oder schriftlich) zwischen Käufer und Verkäufer.

    Lass Dir den Hund vor Zeugen schenken und Du bist auf der sicheren Seite.

  • melde den hund sofort auf dich um!
    das kannst du ohne dem beisein deines freundes beim amt!

    mach das wenn geht heute noch!!!

    weiteres würde ich dir raten alles mögliche für einen blitz-auszug vorbereiten und wenn er nicht da ist gehen!
    lass ihn nicht mehr mit dem hund alleine

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