HILFE ! Ordnungsamt nimmt mir Hund weg !!!
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Stoffelfrauchen -
8. Mai 2009 um 11:55 -
Geschlossen
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Zitat
Welche Frau meintest du ?
Entschuldige, ich habe in deinem Anfangspost 'Nachbarin' statt 'einer der Nachbarn' gelesen.
Ich meine die Person, die behauptet hat, dass Stoffel ohne Mauli rumgelaufen wäre.
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Hi
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Das ist doch wohl klar: der bekommt auch von meinem Anwalt Post. Mit der höflichen Bitte meine Anwaltsrechnung zu bezahlen. Aber erst wenn Stoffel wieder da ist werden weitere Schritte unternommen.
Und auch der Schäferhund wird hoffentlich einen Maulkorb verpasst bekommen. Immerhin sind -oh wunder- auf Nachfrage des O'amtes ob es Zeugen gibt, die Leute mit dem Schäferhund genannt worden. Die ganz zufällig eng mit dem Typ befreundt sind, der mich angezeigt hat.Dass er bissig ist, ist ja nachweisbar und auch von der Besitzerin dem Ordnungsamt gegenüber eingeräumt worden.
Die Besitzerin hatte mir ja gesagt, dass ich noch Probleme kriegen würde, wenn ich ihr nicht die 500 Euro zahle, die ihr an Tierarztkosten nach der Beisserei angefallen seien (natürlich inkl. Fahrtkosten und Zeitaufwand... !). Sie hatte den Scheck von meiner Tierhaftpflicht abgelehnt, weil der nur 50 % ihrer Kosten erstattet hätte. Aber sie hat sich geweigert, ihrerseits meine Tierarztrechnung bei ihrer Versicherung einzureichen. Und kurz nach dieser Geschichte kamen die mir mit der Beschlagnahme an.
Ich bin auf diese Familie noch stinkiger als auf den Typ der den Anruf letztendlich gemacht hat. Ich kann natürlich nur spekulieren, aber für mich persönlich ist die Sache ganz eindeutig.Allerdings liegt der Fehler hier beim (Koblenzer) Ordnungsamt. Denn bissige Hunde müssen sich ja den Auflagen beugen, und das sollte der Mann vom O'amt eigentlich gewährleisten, dass das auch bei bissigen Schäferhunden eingehalten wird. Wenn sie bei JEDEM bissigen Hund so konsequent wären, wie bei mir, dann hätte ich keinen Grund mich so ungerecht behandelt zu fühlen, oder ?
Wenn er das nicht tut, verletzt er doch seine Pflicht, die er mit der Beschlagnahme meines Hundes doch so gewissenhaft erfüllen wollte.
Oder wie seht ihr das ? -
Zitat
Wenn er das nicht tut, verletzt er doch seine Pflicht, die er mit der Beschlagnahme meines Hundes doch so gewissenhaft erfüllen wollte.
Oder wie seht ihr das ?genau, da hast du recht. wenn alles über die bühne gegangen ist, kann ja dein anwalt noch mal nachhaken, ob der schäfer überprüft wurde.
verdient hätten es die leute, finde ich. wie war es noch mal mit wer anderen eine grube gräbt.....?wobei ich nicht glaube, dass einem "nichtlistenhund" etwas passiert.
gruß marion
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Ob das alles im Endeffekt dazu führt, dass der DSH Auflagen bekommt, weiss ich nicht. Aber laut LHundG ist jeder Hund, der sich als bissig erwiesen hat nach dem LHundG zu behandeln. Und dann ist eben Leinen- und Maulkorbzwang Pflicht. Wenn dem O'amt die aktenkundigen Vorfälle nicht ausreichen, habe ich auch noch andere "Zeugen", also andere vormalig betroffenen Hundebesitzer die ich beim Gassi gehen kennengelernt hatte. ZB ein Frau, deren Rotti schon zweimal von dem (beide Male unangeleinten) DSH gebissen wurde. Und zwar WEIL er unangeleint war und kein Stück gehorcht hat.
Mehrmalige bösartige Attacken auf andere Hunde sind doch ein eindeutige Zeichen für eine Bissigkeit, oder ? Wenn das häufiger passiert ist, und auch häufiger so übel endete, dass der Tierarztnotdienst in Anspruch genommen wurde, kann man das nicht als einmalige Unverträglichkeit zwischen zwei Rüden abtun. Ich will dem DSH bestimmt nicht einfach aus Rache sein Hundeleben versauen, aber er IST bissig. Definitiv. -
Hallo Stoffelfrauchen,
ich lebe in Bayern und habe auch einen Listenhund. (Kategorie 2) Bei uns muss man einen Wesenstest von einem staatl. anerkannten Gutachter für Hundewesen machen. Mit dem Gutachten kriegt man dann beim OA das sog. Negativzeugnis, wo auch drin steht, wenn Auflagen zu erfüllen sind wie Maulkorb oder Leinenzwang. Erst wenn man gegen diese Auflagen wiederholt verstösst kommt der Hund ggf. weg, aber mit Vorankündigung. Am. Staff's und Pitbulls z.B. sind bei uns Kategorie 1 und ganz verboten. Die werden auch sofort einkassiert, egal ob sie brav sind.
Wenn Du wirklich alle Vorgaben Eures Bundeslandes lt. Kampfhundgesetz erfüllt hast kann man den Hund nicht einfach wegnehmen, nur weil irgendjemand irgendwas behauptet. Da müssen die Dich erst mal vorladen und anhören und vorab ggf. verwarnen. Ich würde denen die Hölle heiss machen, wenn es sein muss auch über den Anwalt und bei der Polizei nachfragen, ob die Abnahme rechtens ist.
Ich drücke Dir die Daumen.
LG
Irene aus Fürth/Bay. mit Dogo-Argentino Mix Amy -
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Um all diese Fragen zu klären, HABE ich ja einen Anwalt genommen, der sich mit den Landeshundegesetzen auskennt.
Die Sache war wohl rechtens, da keine genauen Maßnahmen oder eine Reihenfolge von Maßnahmen eingehalten werden muss. Das ist im LHundG nicht wortwörtlich drin was wann zu tun ist. Das O'amt darf selbst entscheiden, ob sie die entsprechenden Leute vorher verwarnen oder nicht. Es wird hier mit der Gefahrenabwehrverordnung argumentiert, und sobald Gefahr für Leib und Leben von dt. Staatsbürgern besteht, dürfte sogar die Polizei mein haus aufbrechen und den Hund wegnehmen, wenn sie das mit der Gefahrenabwehr begründen können. -
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Das ist doch wohl klar: der bekommt auch von meinem Anwalt Post. Mit der höflichen Bitte meine Anwaltsrechnung zu bezahlen. Aber erst wenn Stoffel wieder da ist werden weitere Schritte unternommen. (...)
Och man, ich drücke mich heute scheinbar unklar aus. Ich wollte wissen, ob es in dieser Sache schon Neuigkeiten gibt, wie die Chancen stehen und ob dein Anwalt ggf. auch einer Klage wegen Verleumdung Chancen einräumt.
Aber hast ja nun geschrieben, dass erst weitere Schritte eingeleitet werden, wenn Stoffel wieder da ist.
Dafür drücke ich auch die Daumen und generell hoffe ich auf eine saftige Strafe für die betreffende Person - in der Hoffnung andere Scherzkekse von solchem Quatsch abzuhalten.
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Aber laut LHundG ist jeder Hund, der sich als bissig erwiesen hat nach dem LHundG zu behandeln. Und dann ist eben Leinen- und Maulkorbzwang Pflicht.
ja, so ist es....auf dem papier. und in deinem fall würde ich da auch dafür sorgen, dass das gesetz beim schäfer zur anwendung kommt, und wenn es nur über eine dienstaufsichtsbeschwerde geht. diese leute müssen lernen, dass es nichts bringt, über andere solche lügen zu verbreiten.
wie gesagt, ich hatte ja mal das problem mit einem retriever, nachdem dieser hund das zweite mal gebissen hatte, der halter uneinsichtig war und beide male abhaute, gab es eine anzeige.
dem hund ist nichts passiert, allerdings ist die halterin immer schnell abgehauen, wenn sie uns sah. das reichte mir dann.ich wette, wenn mein hund den retriever verletzt hätte, hätte die sache für uns sicher anders ausgesehen. diese ungleichbehandlung darf einfach nicht sein. das kann man nicht so hinnehmen.
gruß marion
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Das ist typisch für deutsche Behörden!
Ich glaube, ich wäre irgendwie schon längst ausgerastet, aber bringt ja auch nichts.
Gruß Noora und JerryDie deutschen Behörden sind völlig :zensur: dahingehend!
Musste gestern auch mit meinem O-Amt telefonieren:Ich muss jetzt leider meinen SoKa abmelden :-(.
Ich musste sie letzte Woche Mittwoch von ihren Leiden erlösen ...Ein banaler Anruf oder eine Email genügen denen nicht, NEIN; die brauchen eine Bestätigung vom Tierarzt, dass der "böse böse Kampfhund" auch wirklich tot ist und keinem mehr gefährlich werden kann.
Hab ich die gefragt was denn wäre, wenn mein Hund eines einfachen natürlichen Todes gestorben wäre und ich KEINEN Nachweis vom TA erbringen kann ... dann sollte ich mir dennoch was ausstellen lassen vom TA.
Ich dachte ich fall gestern vom Stuhl ...Naja ... ich warte auf die TA-Rechnung, welche ich Mittwoch nicht begleichen konnte, sie wird mir per Post geschickt und dann darf ich aufs Amt und den Verwaltungsakt regeln ....
Stoffelfrauchen:
Halte durch!
Ich denke fest an Dich/Euch!LG
Kerstin -
Zitat
Ein banaler Anruf oder eine Email genügen denen nicht, NEIN; die brauchen eine Bestätigung vom Tierarzt, dass der "böse böse Kampfhund" auch wirklich tot ist und keinem mehr gefährlich werden kann.
Hab ich die gefragt was denn wäre, wenn mein Hund eines einfachen natürlichen Todes gestorben wäre und ich KEINEN Nachweis vom TA erbringen kann ... dann sollte ich mir dennoch was ausstellen lassen vom TA.
Ich dachte ich fall gestern vom Stuhl ...das ist leider bei allen hunden so, hat nichts mit soka zu tun. ich bin auch fast ausgerastet als ich bei meiner versicherung anrief und meinen verstorbenen hund abmelden wollte und die dann einen schriftlichen nachweis vom ta haben wollten. oberätzend aber so ticken die eben ...
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