Ich will nicht mehr tatenlos zu sehen
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Nein, wie gesagt, das war ja die Tochter, dort sah es recht vernünftig aus, gut, die Tapeten angenagt, Hundehaare langen rum, und sie selber hatte insgesammt 3 Hunde+5 Welpen.
Aber das is ja denk ich normal wenn man soviele Tiere hat das es dann so aussah.Sie machte auch nen seriösen Eindruck, auch das was sie erzählt hatte.
Boooohr ich könnt mich so ärgern das ich ihr geglaubt hab :zensur:
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Zitat
Überlegt mal, jetzt sind es meine ich diesen Monat 12 Welpen gewesen,
der eine wurf mit 3 Welpen kostet 450 Euro macht gesammt 1250 Euro
die anderen kosten alle 400 Euro sind gesammt 3600 Euro
Macht zusammen in einem Monat 4850 Euro
Oder hab ich falsch gerechnet, ich hoffe es doch.
Naja, etwas musst du bei deiner Rechnung aber schon noch abziehen, auch sie muss ja Futter für die Welpen und die Eltern (wenn es ihre sind) kaufen. Da du nichts anderes geschrieben hast, geh' ich mal davon aus, dass sie die Welpen auch entwurmt und impft und auch das kostet wieder. Eine ordentliche Summe bleibt natürlich trotzdem über ;).
Ich denke, dass du höchstens etwas überm Finanzamt erreichen kannst. Soweit ich weiß gilt eine Zucht ab 3 Würfe im Jahr als gewerblich, wobei sie dann vermutlich auch nur nachzahlen muss und mehr nicht. Das Veterinäramt wird da wohl eher nichts machen außer vielleicht fordern, dass sie einige Tiere abschafft, aber auch das lässt sich teilweise dadurch umgehen, indem man sagt, die Tiere gehören Verwandten, etc. und das macht sie ja jetzt schon. Nur wegen Zwingerhaltung wird das Vetamt sicherlich nichts machen und wenn die Hunde einigermaßen gepflegt sind, werden die vermutlich zufrieden sein. -
Ich mußte mich ja schlau machen....also:
Bei einem Bestand von mehr als 2 fortpflanzungfähigen Hündinnen oder mehr als 2 Würfen pro Jahr wird von Amts wegen von einer gewerblichen Zucht ausgegangen, d.h. der Züchter muß Gewerbe anmelden und untersteht somit der Kontrolle des Vet-Amtes.
Pro 10 erwachsenen Hunden plus deren Nachkommen muß ein Betreuer vorhanden sein.
Für die Zwingerhaltung gibt es Vorgaben in Größe und Einrichtung.
Das Ganze wird überprüft vom Vet-Amt (Ordnungsamt) und im Falle einer Gewerbepflicht automatisch ans Finanzamt weitergeleitet.
Für eine Anzahl an unterschiedlichen Rassen gibt es keine Vorgaben. Dies sind nur Empfehlungen, hauptsächlich von Tierschutzorganisationen.Melde es bitte nur, wenn du dir wirklich sicher bist, daß die Tiere nicht rechtmäßig gehalten werden, sonst kann dich der Züchter wegen falscher Verdächtigungen anzeigen.
LG
BZ -
Zitat
na aber selbstverständlich anonym
Anonym? Wieso anonym? Anonym wollte ich persoenlich nur bleiben wenn mir etwas peinlich ist......aber solchen Kriminellen versuchen das Handwerk zu legen wuerde ich niemals anonym tun sondern mit Pauken und Trompeten und stolz-geschwellter Brust!
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erste Anlaufstelle ist tatsächlich das Finanzamt mitsamt aller Screenshots, die du hast.
Weiter ist es wichtig zu wissen, dass gewerbliche Züchter dazu verpflichtet sind, Betreuungspersonen zu beschäftigen und zu bezahlen, die wiederum gemeldet und nachgewiesen sein müssen.
Ich wette, auch das ist nicht der Fall.
Du kannst ihr den Boden unter den Füßen wegziehen mit all den Nachweisen, die du hast. -
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Zitat
Verstöße gegen den Tierschutz sind zu vermuten bei:
Verkauf nicht direkt beim Züchter (z.B. auf Raststätten)
das ist nicht gut, aber auch nicht strafbar.Zwingerhaltung
wenn die Vorschriften eingehalten werden ist das völlig legitimZüchtung von mehr als zwei Rassen
auch das ist nicht gesetzlich verboten, lediglich untersagen das manche Verbände den ihnen angeschlossenen Züchternexotische Tiere ohne Papiere
was für exotische Tiere? Welche Papiere fehlen? (Einreisedokumente sind vonnöten, wenn die tiere nicht in D gezüchtet wurden, je nachdem was für Tiere, müssen sie auch beim Ordnungsamt gemeldet werden)Kupierung
kupieren ist in Deutschland und bei in Deutschland gezogenen tieren definitiv verboten, es sei denn es ist medizinisch indiziertAbgabe von sehr jungen Tieren
welche tiere? wie jung? bei Hunden unter 8 Wochen wird es relevant, aber auch da reden sich viele raus (Mutterhündin wurde angeblich aggressiv etc.)Keine Mitgabe eines Impfpasses
es besteht keine Impfpflicht, niemand muss dir nen Impfpass mitgeben. Nur innerhalb von Verbänden gibt es für die Züchter die Verpflichtung die Welpen geimpft abzugeben.Keine Angabe von Kontaktdaten bei Kaufanbahnung
auch das ist nicht strafbar.Verkäufe aus Afrika
was für Tiere? Woher weißt du das?es klingt wirklich übel für einen Hundefreund- aber rechtlich sehe ich da nicht wirklich Boden. Am ehesten dann wegen kupieren und wegen den exotischen Tieren, sofern da wirklich Versäumnisse in Bezug auf die Einreisebestimmungen vorliegen.
Alles andere klingt zwar unter aller S**, ist aber nicht verboten.Finanzamt scheint mir der klügste Tipp, selbst wenn sie "nur" nachzahlen muss, die meisten Menschen schmerzt nichts mehr, als ein tiefer Griff in den Geldstrumpf- traurig aber wahr.
lg susanne
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Also diese Information was "verboten" ist habe ich von einer Internet seite per Email bekommen wo ich sie eigentlich angeschwärzt habe zum löschen.
Geimpft war unsere einmal und wurmkur wurde angeblich 3 mal gemacht, ob das aber so stimmt mit der Wurmkur, ich weiß es nicht.
Naja, Würmer hatte sie jedoch nicht.Elterntiere hat sie keine zu versorgen, lediglich die Welpen.
Und dafür hat sie nen riesen sack RC Erwachsenen Futter, der reicht ja ewig, davon kannste ja mehrere Welpen füttern.Daher hat sie nicht all zu viele kosten für die Würmer.
Sche :zensur: Wollte das nun gerade ausdrucken, und nun is mein :zensur: Drucker leer
Man, wie soll ich das denn nun ausdrucken -
Zitat
Also diese Information was "verboten" ist habe ich von einer Internet seite per Email bekommen wo ich sie eigentlich angeschwärzt habe zum löschen.
das betrifft dann das Reglement der Anzeigenplattform, nicht direkt die rechtliche Situation. Damit sind alle Zustände gemeint, denen die Plattform keine Plattform geben möchte, da sie evtl. dadurch in Schwierigkeiten kommen könnten oder das eben ihren internen Regelungen entspricht.
Rechtliche Relevanz hat nur ein Teil davon und der unter bestimmten Bedingungen..lg susanne
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§ 3 Anforderungen an die Betreuung bei gewerbsmäßigem Züchten
Wer gewerbsmäßig mit Hunden züchtet, muss sicherstellen, dass für jeweils bis zu zehn Zuchthunde und ihre Welpen eine Betreuungsperson zur Verfügung steht, die die dafür notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten gegenüber der zuständigen Behörde nachgewiesen hat.Der komplette Gesetzestext hier:
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Zitat
Sche :zensur: Wollte das nun gerade ausdrucken, und nun is mein :zensur: Drucker leer
Man, wie soll ich das denn nun ausdruckenDrucks entweder als PDF (falls du Programme dazu hast)
oder mach erst mal nur nen Screenshot ==> STRG + Druck-Taste drücken, dann in Paint, oder Word => Rechte Maustaste Einfügen (oder oben übers Menü)
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