
Generelle Anleinpflicht während der Setz- und Brutzeiten vom
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nett-man -
7. April 2009 um 11:37
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Zitat
NRW hat es aber nicht generell, wie die einzelnen Gemeinden den Freilauf regeln ist ja eh extrem unterschiedlich.
LG
das SchnauzermädelLeider gehören wir zu den Gemeinden, wo man nirgendwo den Hund laufen lassen darf. Da wir viele Jäger im Ort haben, halte ich mich auch besser daran. Auf gepflasterten Feldwegen lasse ich die beiden kurzzeitig aber schon laufen. Aber ich achte streng darauf, dass sie sich nur ein paar Meter von mir entfernen, damit nicht passiert.
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Wir haben die Anleinpflicht ja schon seit dem 1. April und da Ayu momentan eh läufig ist, ist sie auch an der Schleppleine.
Nun bin ich aber etwas verwirrt:
Einer der Jäger meinte, die 15m Schleppleine wären ok.
Ein anderer Jäger sagte aber max. 2m Leine. Was denn nun? -
leider funktioniert bei de Link die Abteilung für die Bundesländer nicht, oder bin ich mal wieder einfach nur zu dusselig???
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Zitat
Wir haben die Anleinpflicht ja schon seit dem 1. April und da Ayu momentan eh läufig ist, ist sie auch an der Schleppleine.
Nun bin ich aber etwas verwirrt:
Einer der Jäger meinte, die 15m Schleppleine wären ok.
Ein anderer Jäger sagte aber max. 2m Leine. Was denn nun?Eigentlich sind es zwei Meter, da der Hund mit der langen Leine leichter stöbern kann und schneller vom Weg abkommt. Steht zumindest bei uns im Gemeindeblatt.
Beginnerin:
Die Links gehen bei mir auch nicht. -
Zitat
Eigentlich sind es zwei Meter, da der Hund mit der langen Leine leichter stöbern kann und schneller vom Weg abkommt. Steht zumindest bei uns im Gemeindeblatt.
Bei uns stand nur drin, dass die Hunde angeleint werden müssen. Von der länge der Leine stand da kein Wort
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Zitat
Leider gehören wir zu den Gemeinden, wo man nirgendwo den Hund laufen lassen darf. Da wir viele Jäger im Ort haben, halte ich mich auch besser daran. Auf gepflasterten Feldwegen lasse ich die beiden kurzzeitig aber schon laufen. Aber ich achte streng darauf, dass sie sich nur ein paar Meter von mir entfernen, damit nicht passiert.
Wieso darfst du deinen Hund im Wald nicht ableinen? Wenn der Wald kein Naturschutzgebiet ist, dann ist das in NRW doch erlaubt. Notfalls sucht man sich einen Landesforst, denn nicht jede Waldläche gehört zur Gemeinde
. Und auf den freien Feldflächen ist es auch weniger ein Problem, das sind ja meist nur Landschaftsschutzgebiete, wenn üerhaupt.
Übrigens solltest du eine Inititiative gründen, denn es gibt genügend Urteile, dass genereller Leinenzwang ohne alternative Auslaufflächen nicht tierschutzgerecht ist.LG
das Schnauzermädel -
Hm die einzelnen Links gehen bei mir auch nicht, weil es in dem Text schon alles drin steht. Die genauen Einzelheiten kann man eh nur bei der jeweilgen Gemeinde erfragen.
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Zitat
Nochmal hier explizit der Hinweis auf die generelle Anleinpflicht während der Setz- und Brutzeiten vom 1.4. - ca. 15. 07. :
EDIT: Quellenangabe fehlt, daher gelöscht.
Ich muss hier für das Zitat eigener Texte Quellangaben liefern..... ?
Also nochmal:
In der sog. Setz- und Brutzeiten vom 1.4. - ca. 15. 07. müssen in der freien Landschaft (außerhalb von Ortschaften) alle Hunde an der Leine geführt werden müssen. Während dieser Zeit sind Boden brütende Vögel und generell die Jungtiere freilebender Tierarten besonders durch stöbernde Hunde gefährdet. Das gilt teils auch für innerstädtischen Bereiche. Obwohl in Grünanlagen oftmals kein Leinenzwang herrscht, sollte man als Hundebesitzer auch hier besonders auf seine Hunde zu achten. In Parkanlagen sind z.B. brütende Enten durch freilaufende Hunde hochgradig gefährdet.
Dazu auch noch mal ein Zitat bei http://www.dogs-magazin.de/forum/showthread.html?t=3048 , http://www.parsonrussellterrier-forum.de/forum/showtopic.php?threadid=8823
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Weiß jemand wie es in Hessen aussieht ?
Habe diesen Artikel gefunden:Natur: Jagdbehörde weist die Halter auf ihre Verantwortung während Brut- und Setzzeit hin
KREIS BERGSTRASSE. Die Untere Jagdbehörde des Kreises Bergstraße weist Hundehalter erneut auf die besondere Verantwortung während der Brut- und Setzzeit im Frühjahr hin und bittet, in dieser Zeit Hunde an die Leine zu nehmen. Von März bis Juli sei in Feld und Wald besondere Rücksicht gegenüber Wildtieren geboten, weil in dieser Zeit der Nachwuchs geboren wird. Alleine im Heppenheimer Stadtteil Erbach haben in jüngster Zeit wildernde Hunde zwei trächtige Rehe gerissen (das ECHO berichtete). Zwei weitere Fälle soll es in den Bensheimer Stadtteilen Gronau und Zell gegeben haben.
Die hochträchtigen Ricken (weibliche Rehe) seien zurzeit zu einer ausdauernden Flucht nicht fähig, schreibt die Jagdbehörde. Auch Jungtiere seien besonders gefährdet. Zudem seien die meisten der in Deutschland stark gefährdeten Vogelarten Bodenbrüter. Ihre Gelege bedürften ebenfalls eines besonderen Schutzes. Ist der Jagdtrieb freilaufender Hunde einmal geweckt, gehorchen sie meist nicht mehr den Rufen von Herrchen und Frauchen. Dies gelte insbesondere, wenn sich die Hunde weit weg von dem Hundeführer bewegten.
Jäger haben das Recht, Hunde, die im Jagdbezirk Wild nachstellen, zu töten, betont die Jagdbehörde. Von diesem Recht machten sie aber ungern Gebrauch, weil sie selbst Hunde hielten und wüssten, dass wildernde Hunde nur ihrem Instinkt folgten. Verantwortlich seien die Halter, die die Tiere nicht ausreichend beaufsichtigten oder ihre Einwirkungsmöglichkeiten überschätzten.Quelle: http://www.echo-online.de/suedhessen/static/732552.htm
Hier steht aber nur die u. Jagdbehörde "bittet" die Hundehalter....
Schleppleine zählt nicht als Leine wenn sie auf dem Boden schleift, oder?
Wir wurden heute nämlich angesprochen von 2 Jägern das dies in ganz Deutschland Pflicht sei (und unser Hund hatte auch die Schleppleine dran)Wer weiss mehr?
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Schön nett-man wie du hier Behauptungen aufstellst, die jeglicher rechtlicher Grundlage entbehren...lass mich raten...du bist Jäger...die machen sich ihre Gesetze ja öfter mal selber...
@ troela: Es gibt keinen bundesweiten Leinenzwang in der Brut- und Setzzeit! Du bist da wohl auch an einen Kandidaten geraten, der meint man könnte Hundehalter mit selbstgebastelten Rechtsverdrehungen beeindrucken!
Hessenweit gibt es diesen Leinenzwang auch nicht - da bin ich ganz sicher!!!
Nun könnte es allerdings sein, dass es bei euch innerhalb der Gemeinde dazu noch irgendwelche Regelungen gibt - das kann ich dir natürlich nicht sagen... - Vor einem Moment
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