
Kleine Hunde in der Deutschen Bahn
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BolleBoxer -
30. März 2009 um 15:35
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Zitat
Zumindest das ersteJetzt wäre noch zu klären, gilt in den R-Linien die Maulkorbpflicht ... und wenn ja, gilt die auch für kleine Hunde, die nicht in einem Transportbehältnis transportiert werden ...
Aber weißte was, ich hab dir schon ganz am Anfang dieses Threads geschrieben, nimm den Bubi einfach mit, da sagt eh keiner was zu (die wissen das doch selber nicht genau, was nun gilt) und innerhalb des HVV sagen die gleich 3x nichts.
Auf den Transportbehälter kannst du innerhalb des HVV auf jeden Fall verzichten.Naja, wenn in den R-Linien die Bedingungen des HVVs gelten, dann nicht.
Zitat(2) Hunde werden nur unter Aufsicht einer hierzu geeigneten Person befördert. Die Mitnahme von gefährlichen
Hunden nach § 2 Absatz (1) des Hamburger Hundegesetzes (Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier,
Staffordshire Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden) ist
verboten. Hunde, bei denen die Gefährlichkeit nach § 2 Absatz (3) des Hamburger Hundegesetzes in der jeweils
geltenden Fassung vermutet wird, und andere Hunde, die Mitreisende gefährden können, müssen einen
Maulkorb tragen. Hunde sind stets an der Leine zu führen. Dabei sind sie so zu führen, dass Belästigungen und
Gefährdungen anderer Fahrgäste ausgeschlossen sind.Naja, das "gefährden können" kann man ja auch großzügig auslegen, aber es gilt eben nur ein Verbot für SoKas und Maulkorb für gefährliche Hunde. Also nicht prinzipiell für große Hunde!
Naja, meinen Zwerg finden ja eh alle süß!!! :ua_zunge:
- Vor einem Moment
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Naja, Tarif ist ja nicht gleich Beförderungsbedingungen ...
ZitatNaja, meinen Zwerg finden ja eh alle süß!!!
Eben!... und ich bin sowieso immer auf Maulkorbpflicht vorbereitet, weil ja aus Schleswig-Holstein kommend.
Aber vielleicht löst sich ja auch dieses Rätsel noch ...
Ich kann ja mal nen Schaffner fragenEDIT
Du hast recht, es gelten die Bestimmungen des HVV bzw. hast du ja auch schon Auszüge der "Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des Hamburger Verkehrsverbundes" eingestellt. Das heißt, keine Maulkorbpflicht für Sascha in den R-Linien. Kann ich also in Elmshorn, (während der Zugfahrt) den Maulkorb abmachen ... -
Hallo,
Ich wollte jetzt nicht extra einen Therad aufmachen.
Wenn das nicht ok ist, einfach löschen!Ich habe hier nun gelesen, das man entweder den Hund auf den Schoß haben soll, oder in einer Tragetasche.
Ist zwar von Bahn zu Bahn unterschiedlich, aber wenn man sicher gehen will, was für eine Tragetasche ist denn gut?
Und sind die überhaupt gut?Wie groß müsste eine sein, für einen Yorkshire Terrier?
Und woher bekommt man so eine?
Gibt es vlt. einen guten onlineshop?Liebe Grüße,
Katja -
Ich hab ja zwei Jackies.. darf dann zwei Tachen oder eine große Box mitnehmen?
oder wie läuft das dann?
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Ich hab auch zwei Russells und einen großen Mix. alle fahren weder mit Box, noch mit Maulkorb mit.
Und wir fahren öfter mal Bus und Bahn. Wenn beide friedlich sind und du beide gut händeln kannst sehe ich kein Problem sie komplett ohne Box mit zunehmen.Falls du ne Box möchtest geht auch eine für beide, why not?
Zwei wären doch extrem unhandlich... -
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