Was beachten als Besucher in NRW?

  • Hi,

    ich werde bald mit meinem Rocky, der unter die 40/20 Regelung in NRW fällt, nach Dortmund reisen. Ich war zwar mit ihm schon öfter in NRW aber bisher immer nur in den tiefsten Dörfern, in denen mich die Verordnung erhlich gesagt nicht interessiert hat :p
    Diesmal fahren wir aber direkt nach Dortmund in die Innenstadt und ich bin unsicher ob er nun nur an der Leine bleiben muss (und wie lang diese sein darf) oder ob er auch einen Maulkorb tragen muss :???:
    Wir werden dort nämlich nur in den Parks gehen können und da wird sicher vom Ordnungsamt stark kontrolliert und ich will keine Anzeige kassieren.

    Eigentlich wohnen wir in Hessen wo ich für Rocky nichts beachten muss da er ein Schäferhundmix ist.

    Vielen Dank schonmal im vorraus für eure Hilfe :gott:

  • Also ich würde einfach mal auf der Stadt Dortmund anrufen und fragen wie das für Besucherhunde aussieht. Weil selbst wenn dir jetzt jemand genau sagen kann, was in NRW gilt, dann ist noch lange nicht raus, dass dies genauso für nen Besuchshund gilt.
    Von daher denk ich, dass dir da die Stadt die besten Auskünfte geben kann. Und laß dir auch gleich den Namen von demjenigen geben, der dir die Auskünfte gibt, notier ihn dir- falls du irgendwie angesprochen werden solltest, kannst du drauf verweisen, dass dir Herr/Frau Sowieso am soundsovielten 2009, die auskunft gegeben hat, dass es rechtens ist wie du den Hund in Dortmund führst...

    lg Susanne

  • Leinenzwang herrscht in NRW überall, ausser auf ausgeschilderten Fläschen. Du kannst auch der Seite der Stadt Dortmund nachschauen, wo der Hund ohne Leine laufen darf.

    Wenn Du keinen SOKA hast, braucht der Hund auch keinen Maulkorb tragen. Da der Sachkundenachweis pflicht ist, würde ich diesen mitnehmen.

  • Leinenzwang gilt in Dortmund ÜBERALL...im gesamten Stadtgebiet! Ausgenommen sind davon nur einige "Hundeauslaufplätze"...die sind aber glaub ich kaum der Rede wert.
    Wie lang die Leine sein darf kann ich dir nicht sagen.
    Einen Maulkorb brauchst du nicht!

    Zitat

    Da der Sachkundenachweis pflicht ist, würde ich diesen mitnehmen.


    Welchen Sachkundenachweis soll sie denn mitnehmen...den gib es in Hessen nicht... ;)

  • Zitat

    Leinenzwang gilt in Dortmund ÜBERALL...im gesamten Stadtgebiet! Ausgenommen sind davon nur einige "Hundeauslaufplätze"...die sind aber glaub ich kaum der Rede wert.
    Wie lang die Leine sein darf kann ich dir nicht sagen.
    Einen Maulkorb brauchst du nicht!


    Welchen Sachkundenachweis soll sie denn mitnehmen...den gib es in Hessen nicht... ;)

    Oh, wusste ich nicht. Dachte den gibt es überall.
    Na wenn es den in Hessen nicht gibt, dann ist das wohl okay.
    Die können ja nicht von jedem NRW-Besucher verlangen das er extra den Sachkundenachweis erbringt ...
    Du hast ja Deinen Ausweis dabei und somit ist schnell klar das Du kein NRW´ler bist wenn Dich das OA anhält

  • Nee, aber bei uns gibts auch keine Verordnungen die von Bundesland zu Bundesland variieren, keine Listen, keine Sokas usw...
    Bei uns ist ein hund immer ein Hund.
    Wenn ich aber nach Deutschland einreisen würde, würde ich mich auch genau erkundigen wie es dort ist wo ich hinreise. Es kann ja auch von mir keiner verlangen, dass ich jetzt irgendwelche Nachweise erbringe, die es bei uns nicht gibt...
    Und das hat sich gerade hier schon bestätigt- in Hessen gibts keinen Sachkundenachweis, in NRW ist der Pflicht... also muss die TS den jetzt machen, oder gelten für sie als Besucherin nicht doch andere Regeln als für Ortsansässige? ;)

    lg susanne

  • also für ganz nrw gilt,dass ein hund der unter die 40/20 regelung fällt leinenpfliht überall da gilt wo mehr als ein haus steht,diese darf maximal 2 meter sein,wobei ich auch mit der flexi die 5 meter hat durchaus unterwegs bin,aber hier schert sich keiner drum.hab benny jetzt seit 2,5 jahren und ich bin schon sooo oft an leuten vom oa vorbeigegangen und die haben noch nie nach der steuermarke oder so gefragt.bin allerdings auhc quasi nie in der city mit ihm aber wir haben auch immerhin 17000 einwohner.

  • So, jetzt mal ganz klare Aussagen :D :

    Du musst keinen Sachkundenachweis haben, du bist nur zu Besuch! Du meldest deinen Hund schlielich auch nicht zur Steuer an.

    Dein Hund muss innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile (also Siedlungen) angeleint sein. Die Leine ist nicht vorgeschrieben, aber eine ausgefahrene Flexi in der Innenstadt sollte es nicht sein, das ist logisch. Kotbeutel solltest du immer in der Tasche haben.
    In Parkanlagen gilt ebenfalls Leinenzwang, in Naturschutzgebieten auch.

    Außerhalb von Siedlungen und Naturschutzgebieten darf dein Hund auch ohne Leine laufen. Im Wald sollte er auf den Wegen bleiben.

    Das war es eigentlich schon. Du brauchst nicht besonderes beachten.

    LG
    das Schnauzermädel

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