Was beachten als Besucher in NRW?
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Außerdem gilt die Leinenpflicht auch für kleine Hunde. Guckst du hier:
http://ordnungsamt.dortmund.de/project/assets…i=4.2&tid=56749 - Vor einem Moment
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Hi,
Interessiert dich dieses Thema ? Dann schau doch mal hier *.
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Das wußte ich garnicht
Ich habe Emily immer frei laufen.
Gut, wo ne straße is natürlich nicht.
Aber auf dem weg zum Kiga (das is mitten im Dorf) da is son Kirmesplatz, da lasse ich sie immer laufen
In Parks, das wußte ich wohl, da haben Hunde egal welche Größe Leinenpflicht, es sei denn es ist ein Hundepark, dann dürfen sie frei laufen.Na, dann bin ich ja wieder schlauer ;-)
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Hi Rockychamp,
hier kannst Du die Hundeverordnung NRW nachlesen:
http://www.munlv.nrw.de/verbrauchersch…hunde/index.php
Schnauzermädel hat die Kurzfassung ja schon gegeben
Einen Sachkundenachweis brauchst Du als Besucher nicht.
Wir wollen im Mai auch für ein paar Tage nach NRW und ich hatte mich am WE schon mal schlau gemacht. Bei uns in Niedersachsen gibt es ja keine 40/20 Regelung.
LG
Angie -
Zitat
Hi Rockychamp,
hier kannst Du die Hundeverordnung NRW nachlesen:
http://www.munlv.nrw.de/verbrauchersch…hunde/index.php
Schnauzermädel hat die Kurzfassung ja schon gegeben
Einen Sachkundenachweis brauchst Du als Besucher nicht.
Wir wollen im Mai auch für ein paar Tage nach NRW und ich hatte mich am WE schon mal schlau gemacht. Bei uns in Niedersachsen gibt es ja keine 40/20 Regelung.
LG
AngieVielen Dank für den Link
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Hallo!
Mein Hund ist öfter mit mir in Dortmund (studiere hier) und wir besuchen hier auch die Hundeschule, obwohl mein Hund eigentlich in Hessen lebt und angemeldet ist (da sind wir ca. 2/3 der Woche).Ich kenne mich aber ziemlich genau aus. Die Herren und Damen vom Amt leider oft nicht!
Was für eine Rasse ist es denn? Ist es ein Listenhund?
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Ich bin der Meinung, das es in NRW keine generelle Anleinpflicht gibt.
Schaut hierZitatHunde sind an einer zur Vermeidung von Gefahren geeigneten Leine zu führen
in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen, Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr,
in der Allgemeinheit zugänglichen, umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen einschließlich Kinderspielplätzen mit Ausnahme besonders ausgewiesener Hundeauslaufbereiche,
bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen,
in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten.Gruß Günter
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Zitat
Was für eine Rasse ist es denn? Ist es ein Listenhund?Er ist ein Schäferhundmix. Genau wissen wir das nicht aber er sieht sehr nach Schäferhund und Hütehund aus. Ist auch bei einem Schäfer geboren und hat etwa 60cm Rückenhöhe und 27kg. Er ist also als großer Hund einzustufen, hat aber absolut keine Ähnlichkeit mit einem Listenhund.
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