4 W.alte Welpen werden o. Mutter Stundenl.alleingelassen
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Bei Unfallwürfen geht es vor Gericht oft um Entschädigung, die der Hündinbesitzer vom Rüdenbesitzer fordert, da er ja den Aufwand hat. Ich erinner mich dunkel, dass ich mal gelesen habe, das die Gerichte oft 50:50 entscheiden, da der Rüdenbesitzer seine Aufsichtspflicht verletzt hat, und der Hündinbesitzer seinen Hund nicht richtig gesichert hat.
Der Rüdenbesitzer haftet voll, wenn kein Mitverschulden des Hündinnenhalters vorliegt.
Hier liegt der Fall jedoch anders, die Hündin wurde willentlich dem Rüden zugeführt, in Abwesenheit und ohne Zustimmung des Rüdenhalters.
Stell dir jetzt einfach vor beim Rüden würde es sich um einen teuren wertvollen Zuchtrüden handeln und der Besitzer der Hündin würde sich einfach mal die Decktaxe sparen wollen ... Ich denke so wird deutlicher wo die rechtliche Handhabe ist, ABER wie hoch die Erfolgsaussichten einer solchen Klage wären und wie hoch überhaupt der "Samenklau" bei nicht zur Zucht zugelassenen Rüden (wobei es sich beim Rüden immerhin um einen reinrassigen Akita (mit Papier ?) handelt) zu bewerten wäre.Aber generell kann man sich nicht einfach irgendeines Rüden "bemächtigen" und die eigene Hündin von dem decken lassen. Da hat man als Rüdenbesitzer durchaus eine rechtliche Handhabe.
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Bindest du deinen wertvollen Zuchtrüden irgendwo an?
Also ich weiß nicht, dieses "irgendwo anbinden_" scheint ja fast ein Regelfall zu sein... ok ich seh das auch täglich, aber ICH würde das nie machen.
Den Hund unbeaufsichtigt festbinden ist eigenes Risiko, sehen wir es mal anders, wo ist die rechtliche Handhabe, wenn der angebundene Hund jemanden beißt? Wer hat schuld, unabhängig davon ob der Hund provoziert wurde oder sonstwas- naa??
Der HH. Denn die Aufsichtspflicht liegt bei ihm und die vernachlässigt er, wenn er den Hund einfach unbeaufsichtigt anbindet.lg susanne
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Bindest du deinen wertvollen Zuchtrüden irgendwo an?
Also ich weiß nicht, dieses "irgendwo anbinden_" scheint ja fast ein Regelfall zu sein... ok ich seh das auch täglich, aber ICH würde das nie machen.
Den Hund unbeaufsichtigt festbinden ist eigenes Risiko,
Wie ich das sehe ist irrelevant. Ich binde meinen Hund nirgendwo unbeaufsichtigt festEntscheident ist aber wie das ein Richter sieht und hier bin ich mir nicht sicher, ob es generell als fahrlässig gilt einen Hund unbeaufsichtigt anzubinden, ich denke aber generell eher nicht.
Zitatsehen wir es mal anders, wo ist die rechtliche Handhabe, wenn der angebundene Hund jemanden beißt? Wer hat schuld, unabhängig davon ob der Hund provoziert wurde oder sonstwas- naa??
Der HH. Denn die Aufsichtspflicht liegt bei ihm und die vernachlässigt er, wenn er den Hund einfach unbeaufsichtigt anbindet.
"Schuld" ist hier ein nettes Wort
Sicher ist, der Hundehalter haftet, egal ob er den Biss verschuldet hat, d.h. der Hundehalter muss für den Schaden aufkommen.
Du fragst aber nach der "Schuld" also der strafrechtlichen Relevanz. Hier ist es entscheident, ob der Hundehalter fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat. Fahrlässig wäre in diesem Zusammenhang vielleicht den Hund direkt im Eingang anzubinden ohne ausreichenden Sicherheitsabstand. Grob fahrlässig wäre dann z.B. an dieser Stelle einen Hund anzubinden, von dem bereits bekannt ist, dass er schnappt. -
Wenn es zum Deckakt kommt, hat der Hündinbesitzer aber Mitschuld, hätte er aufgepaßt wäre es ja nicht zum Deckakt gekommen, oder?
Und wer seinen Hund unbeaufsichtigt unterbringt, so daß er von anderen Hunden erreichbar ist, trägt einen Teil zur Schuld des Deckaktes.
Deswegen kostet es ja auch Strafe wenn du dein Auto nicht zu machst. -
Ich würde keinen Welpen von dort holen. Erst recht keine zwei und erst recht erst recht kein Geld bezahlen.
Ein Hund wird in der Regel 10 - 15 Jahre alt - da sollte der Verstand entscheiden und nicht, weil die Kids die Welpen niedlich finden.
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Deswegen kostet es ja auch Strafe wenn du dein Auto nicht zu machst.
Seit wann ist es strafbar sein Auto nicht abzuschließen? -
Zitat
Seit wann ist es strafbar sein Auto nicht abzuschließen?Anstiftung zum Diebstahl oder so nennt sich das...
ZitatStVO
§14 Sorgfaltspflichten beim Ein- und Aussteigen
(2) Verläßt der Führer sein Fahrzeug, so muß er die nötigen Maßnahmen treffen, um Unfälle oder Verkehrsstörungen zu vermeiden. Kraftfahrzeuge sind auch gegen unbefugte Benutzung zu sichern.
Genaugenommen kostet es ein Bußgeld.
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Anstiftung zum Diebstahl oder so nennt sich das...
Du meinst ich werde gleich dem Dieb mit einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bestraft, nur weil ich den Schlüssel nicht abgezogen habe.
ZitatGenaugenommen kostet es ein Bußgeld.
Okay, okay, soweit gebe ich mich geschlagen. Es ist eine Ordnungswidrigkeit und kostet ein Bußgeld.
Aber eine strafrechtliche Relevanz bestreite ich weiterhin. -
was haben nun welpen mit autos zu tun? hm komisch wie sich dieser thread entwickelt hat
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Deswegen schreib ich ja, dass es nur Bußgeld gibt, weils eine Ordnungswidrigkeit ist. Ich glaube "Verleitung zum Diebstahl" ist der bessere Ausdruck. Wenn aber tatsächlich was geklaut wird und du das Fahrzeug nachweislich nicht gesichert hast, hast ein Problem mit der Versicherung weil du den Diebstahl provoziert hast. Aber genug OT.
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