4 W.alte Welpen werden o. Mutter Stundenl.alleingelassen
-
-
Zitat
Bei uns ist das in der Haftpflicht mit eingeschlossen.........im Falle eines Falles, müsste diese dann zahlen, wobei sicher zu prüfen ist, ob der Versicherungsnehmer nicht fahrlässig gehandelt hat.
Bei einfacher Fahrlässigkeit zahlt die Versicherung, erst bei grober Fahrlässigkeit steigt sie aus.
Zu prüfen ist insbesondere ein mögliches (Mit)Verschulden des Halters der Hündin. In diesem Fall kann die Haftung des Rüdenhalters sogar ganz zurücktreten. -
- Vor einem Moment
- Neu
Hi
Schau mal hier: 4 W.alte Welpen werden o. Mutter Stundenl.alleingelassen* Dort wird jeder fündig!
-
-
Tucker wieso ist Majaline selbst schuld??? Ihr Rüde war angebunden und streunerte nicht durch die Gegend.
Im Streitfall müßte man das nur beweisen können. -
Hallo alle Zusammen
bisher habe ich nur still mitgelesen und war teilweise mehr als
geschocktwie sieht jetzt eigendlich aus weil i-wie bin ich echt etwas verwirrt nach so vielen Beiträgen
LG
-
Der unfreiwillige Deckakt, ist bei unserer Versicherung auch mitversichert.
Ich frage mich nur warum das immer nur auf den Rüden bezogen ist.
Ich kenn auch durchaus Hündinnnen die z.B. übern Zaun zum Rüden sind um sich decken zu lassen.Und in unserem Fall, wäre ja dann wohl das Frauchen der Hündin haftbar zu machen, auch wenn sie es nicht selbst war, war es doch der 16 Jährige, der aber unter ihrer Aufsichtspflicht lag........
Naja, eigentlich egal, denn hab ja nicht vor sie deswegen zu verklagen.....
ABER ich habe mir dann schonmal ne Rechnung vorbereitet, Dechtaxe pro lebend geborenem Welpen a`45 € , also 9x45= 405€
Davon zieh ich dann die 2Welpis ab, also 405-250=155€ wenn sie dann tatsächlich beweisen kann mit Rechnung was der Tierarzt (Impfung, Wurmkur) gekostet hat, ziehe ich das auch noch ab. Ich denke mal das dann eher sie mir noch Geld schuldet, statt ich ihr!Mal sehen, was sie dazu dann zu sagen hat .
Vielleicht hab ich ja den Überraschungsmoment auf meiner Seite, und eh sie sich versieht und groß reagieren kann, sind wir zur Türe raus :ua_zunge:
Wenn sie allerdings Theater macht, bezahle ich die Euronen(ersticken soll sie dran) und überreiche ihr dann feierlich meine andere bereits vorbereitete Rechnung: Decktaxe pro ...... 9 x 65€ =585€, zahlungsziel binnen 7 Tage, danach Anwalt oder Mahnbescheid.....mal sehen wie ihr das dann gefällt.
Bin schon ziemlich aufgeregt wegen der ganzen Angelegenheit und froh wenn alles vorbei ist, und die 2 wohlbehalten endlich bei uns sind.
Warte jetzt täglich auf ihren Anruf, dass wir sie abholen können....LG
-
Ich drück dir die Daumen und hoffe die zwei kommen wohlbehalten bei dir an
-
-
Zitat
Tucker wieso ist Majaline selbst schuld??? Ihr Rüde war angebunden und streunerte nicht durch die Gegend.
Im Streitfall müßte man das nur beweisen können.der hund war unbeaufsichtigt draußen angebunden...
das ist mindestens grob fahrlässig.ich wünsch euch aber auch alles gute, so isses ja nicht.
Aber wie kommst du auf 45€ Decktaxe pro Welpe? Wie gesagt, üblich ist ein Welpenpreis oder ein Welpe...lg Susanne
-
Tucker dann darf man seinen Rüden NIE irgendwo anbinden, weil man immer Gefahr laufen muß, daß ne läufige Hündin vorbei kommt???
Glaub ich so nicht....in erster Linie hat der Hündinnenhalter darauf zu achten, daß nix passiert. Denn ein Rüdenhalter kann nicht wissen WANN eine läufige Hündin des Weges kommt.Majaline ich möchte Dich nicht kritisieren, aber wenn Du ihr ein Zahlungsziel setzt, so müssen es 14 Tage sein. Und ich glaube noch zweimal anmahnen und dann einen Mahnbescheid. Viel Glück!
-
Hallo Majaline, mich interessiert auch, wie du auf 45€ bzw. 65€ Decktaxe kommst. Ich kenn das auch nur mit einem Welpen/ Welpenpreis. Ansonsten drück ich dir trotzdem die Daumen, auch wenn ich dir eigentlich immernoch raten würde, keinen Welpen zu nehmen! Aber letztendlich entscheidest du ja. Also toi, toi, toi, und halt uns bitte weiter auf dem Laufenden!!!
LG Fragglemama und HUndis
-
Zitat
der hund war unbeaufsichtigt draußen angebunden...
das ist mindestens grob fahrlässig.
Mindestens grob fahrlässig? :? Dann war es also schon fast vorsätzlich? :?Nee, wenn dann würde ein Richter allerhöchstens einfache Fahrlässigkeit feststellen.
-
Eine Decktaxe ist eigentlich nur bei einem geplanten Wurf mit Papieren üblich.
Sie beträgt meistens einen Welpenpreis, oder eine Fixsumme plus eine bestimmte Summe pro Welpe, da es für den Züchter sonst ziemlich blöd ist wenn nur ein Welpe kommt.
Bei Unfallwürfen geht es vor Gericht oft um Entschädigung, die der Hündinbesitzer vom Rüdenbesitzer fordert, da er ja den Aufwand hat. Ich erinner mich dunkel, dass ich mal gelesen habe, das die Gerichte oft 50:50 entscheiden, da der Rüdenbesitzer seine Aufsichtspflicht verletzt hat, und der Hündinbesitzer seinen Hund nicht richtig gesichert hat.
Also ehrlich gesagt sehe ich hier keinen Handlungsspielraum für dich, von ihr Geld zu fordern. Klar kannst du es versuchen zu fordern, aber ich würd es nicht vor Gericht versuchen, das könnte teuer werden. -
- Vor einem Moment
- Neu
Jetzt mitmachen!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!