Haben wir etwas zu befürchten?
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Hallo,
seit ein paar Tagen, mache ich mir irgendwie Gedanken.
Balu wohnt seit über 3 Monaten bei uns.
Seitdem wurde unser Hausmeitser bereits zweimal von anderen Mietern angesprochen worden, ob wir denn eine Genehmigung hätten. (Einen selber Fragen können die nicht)
Eine Genehmigung besitzen wir, schriftlich.
Nur denke ich mir, man fragt doch nicht ohne Grund ob wir diese besitzen.
Balu ist ansich recht ruhig, nur das alleine bleiben klappt noch nicht so, da trainieren wir noch.
Er ist nicht oft alleine, nur wenn wir einkaufen gehen, dann bellt er auch mal, nach ca 1 Stunde (wenn die Geschäfte voll waren).
Anonsten belästigt er keine Nachbarn, verdreckt nichts, ist immer angeleint etc.
Könnte unsere Genossenschaft die Genehmigung zurückziehen, wenn der Nachbar sagt, dass Balu mal 20 Min bellt?
Mache mir da schon ein paar Gedanken, beschwerden habe ich keine gehört, aber mit uns "jungem Volk" redet man sowieso kaum.LG Nadine
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Nein, dir kann nichts passieren. Erstens habt ihr eine Genehmigung und zweitens gibt es gerichtsurteile darüber wie oft ein Hund bellen darf in der woche
Hört sich blöd an, ist aber so.
Und danach darf ein hund länger als 20 minuten bellen. -
hallo nadine,
weißt du, wer nach der genehmigung gefragt hat? wenn ja, dann kannst du diesen leuten den wind aus den segeln nehmen.
sprich sie direkt an, am besten noch bei einem kaffee bei euch, dann können sie gleich mal sehen, wie eurer hund so ist. ich wette mit dir, dass sie plötzlich gar kein problem mit dem hund habenviel glück. gruß marion
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HuHu Nadine,
wir hatten erst einen ähnlichen Fall hier im Haus.
Auch mit schriftlicher genehmigung,der Hund bellte mehrmals
in der Woche für ein paar Minuten.
5 Nachbarn haben sich immer wieder beschwert und die Leute mußten den Hund abschaffen.Sie sind aber ausgezogen.
Bei uns in der Genehmigung steht allerdings
das diese sofort entzogen werden kann wenn es beschwerden
gibt. -
Es ist die Frage, was bei euch im haus passiert wäre, wenn die leute gerichtlich dagegen vorgegangen wären und ob so eine klausel in der genehmigung überhaupt wirksam ist.
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HuHu,
keine Ahnung aber schon im
Mietvertrag steht dazu was drin.Schaust du auch VOX?
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Verdammt! Verpasst! :kopfwand:
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Hallo,
im Mietvertrag steht dazu gar nichts, ausser nach Absprache erlaubt.
In der Genehmigung steht, dass der Hund kein Listenhund sein soll, nicht den Rasen sowie Spielplätze der Genossenschaft etc betreten soll, auf dem Grundstück immer angeleint und Nachbarn sowie deren Besuch nicht durch Bellen belästigt werden sollen.
Sollten wir gegen einen Punkt verstoßen und trotz Abmahnung nicht reagieren, kann die Abschaffung des Hundes verlangt werden.Nur was ist für die Bellen? Ich vermeide Begegnungen mit den Nachbarn, damit keiner sagen kann, der hat mich angebellt, in der Wohnung bellt er nicht bei Geräuschen o.ä. sondern nur dann, wie schon gesagt, wenn er alleine ist.
Wir trainieren daran, nur interessiert das in solch einem Falle die Genossenschaft? Er bleibt nochnichtmals jeden Tag alleine, bzw wenn nciht über sein Maximum und er bellt dann auch nicht, ab und zu sind wir auch mal länger weg und dann bellt er auch, aber das geht ja auch nicht von heute auf morgen weg. Hm...LG Nadine
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Kauf Pralinen, klingel an der Tür der Nachbarn und erkläre deine Situation. Sag, dass du mit dem Hund am Üben bist und es versuchst zu vermeiden, aber der Hund ist halt noch jung und muss das erst lernen.
Dann kannst du ja auch sagen dass du eine Genehmigung hast.
Mach das einfach aus reiner Freundlichkeit und nicht weil du in einer ungünstigen Position bist. Lass dich nicht einschüchtern. -
Hallo,
also wenn ein Hund wirklich sehr viel Bellen würde, dann könnte das durchaus Probleme geben. Genehmigung hin oder her...
Ich würde auch das Gespräch suchen und die Situation erklären. Sag ruhig, dass Du auch noch nicht 100% zufrieden bist mit seinem Alleinbleibverhalten und natürlich weiter dran gearbeitet wird.
So hast Du ganz gute Karten und kommst auch als verantwortungsbewusst rüber.
Liebe Grüße
Steffi
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