Solche Hundehaltung erlaubt ???
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Heute habe ich auf unserer Wanderung folgendes gesehen :
Erstmal meilenweit entfernt höre ich lautes, aufgeregtes Hundebellen von mehreren Hunden.
Als wir näher kamen sah ich mitten im Wald zwischen 2 Orten eine Rinderanlage (ohne Wohnhaus in der Nähe ) und einen Hundezwinger.In diesem waren die Hunde eingesperrt scheinbar zu Bewachung des Grundstücks.
Habe mich daraufhin erkundigt und erfahren das die Hunde lediglich 1 mal täglich gefüttert würden und nur im Zwinger leben.
Ist es hier erlaubt Hunde in der Pampas einzusprerren ohne menschliche Nähe oder Sozialkontakte???
Ich fand das sehr schlimm für diese Tiere und würde dagegen gerne was unternehmen.
Hat man da überhaupt eine Möglichkeit? -
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Welches Bundesland?
Hundehaltung ist Ländersache und somit in Landesgesetzen geregelt. -
In Hessen...
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Die Tierschutz-Hundeverordnung gilt bundesweit
.
Aber wenn mehrere Hunde in einem ausreichend großen Zwinger gehalten werden, tägl. einmal gefüttert und betreut werden, dann ist das u.U. bereits ausreichend.
http://www.gesetze-im-internet.de/tierschhuv/index.html Hier kannst du schauen, ob es "Probleme" gibt. Die Mindestanforderungen sind leider nicht besonders hoch.LG
das Schnauzermädel -
ist schon traurig wenn es erlaubt ist sich Hunde anstatt Alarmanlagen zu halten....
das hier könnte aber reichen damit ich etwas unternehmen kann:
''(1) 1Einem Hund ist ausreichend Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers oder einer Anbindehaltung sowie ausreichend Umgang mit der Person, die den Hund hält, betreut oder zu betreuen hat (Betreuungsperson), zu gewähren. 2Auslauf und Sozialkontakte sind der Rasse, dem Alter und dem Gesundheitszustand des Hundes anzupassen. ''
Ich werde auf jeden Fall am Montag den Fall melden.
Mal sehen ob es etwas nützt. -
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Bundes-Tierschutzgesetz:
Zweiter Abschnitt
Tierhaltung
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 2
Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,
1.muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
2.darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,
3.muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.Eine davon abweichende hess. Regelung ist mir nicht bekannt.
Schätze, da wird nix zu machen sein. -
Es ist absolut nicht schön,
aber Sozialkontakte haben die Hunde rund um die Uhr und "ausreichend" und dem Alter, usw. "angemessen" ist eine sehr dehnbare Definition.
Versuchen kannst du es, du solltest es sogar.
Sei aber nicht zu verwundert, wenn es dort nichts zu beanstanden gibt :motz: .LG
das Schnauzermädel -
Ihr werdet leider wohl recht haben...
aber melden werde ich das auf jeden Fall ! -
Zitat
Ihr werdet leider wohl recht haben...
aber melden werde ich das auf jeden Fall !Vielleicht werden die Hunde aber auch öfter versorgt und betreut. Die "Leute" reden manchmal viel.
Sprich doch erst mal mit dem Besitzer. -
Wirklich schlimm sowas ... und vor allem, was bringt's dem Besitzer?!
Mal angenommen es kommt wirklich jemand um die Rinder zu klauen (hier auch schon passiert ...) was nützen Hunde die bellen ohne das es jemand hört?! Ist ja keiner in der Nähe und da sie im Zwinger sind können sie ja ewig bellen, das stört mich doch nicht wenn ich zu den Kühen gehe :irre: Und wie du es schreibst bellen sie ja sowieso dauernd. Abschreckend ist das nicht ...
Aber das solche Hundehaltung wohl erlaubt ist, das ist viel schlimmer!
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