Ich könnte mir in den ..... beißen !!!!!!!!!!!!!!

  • Oh das ist ja mal nett zu wissen. Das heißt, wenn mein Hund jemals dieses kleine Biest verletzen wird (was ich natürlich versuche zu vermeiden), kann ich mich auf dieses urteil berufen!?

  • :D Murmelchen , ich glaube hast schlechte Karten ;)
    Ich habe ihn nur meinen Namen gegeben.Es wird hier wohl reichen um mich zu finden :^^: habe gerade von meiner Freundin erfahren das der Herr Jäger ist und sein Hund vor nicht allzu langer Zeit gebissen worden ist. :|
    Trotzdem unverständlich für mich seine Reaktion (umdrehen und gemütlich weiter laufen)

  • Bei uns war das aber damals anders.


    Mein Hund war an der Leine und wurde von einem freilaufenden Hund in einer Gartenanlage attackiert. Der Besitzer ist mit einem Laubrechen dazwischen gegangen und hat SEINEN Hund damit verletzt. Er stellte es dann so dar, dass MEIN Hund SEINEM Hund die Verletzung beigebracht hätte und ich durfte die Behandlungskosten an SEINEM Hund komplett zahlen. Ich konnte nicht beweisen, ob die Löcher von dem Rechen oder von meinem Hund stammten.

  • Leute, bevor noch über Seiten hinweg diskutiert wird:


    Eigentlich gibt es immer mehrere Verfahren bei einer Beisserei. Und zwar wie folgt: gehen wir davon aus Halter A mit Schäfi an der Leine. Halter B mit Dackel frei. Es kommt zur Beisserei. Wir gehen davon aus, keiner der Hunde ist Nutztier (Hütehund usw.).


    1. Wer trägt TA von Schäfi?
    2. Wer trägt TA von Dackel?


    Zu 1.: Halter B. Grund: da Halter A kein Mitverschulden trifft, er hatte Hund ja an der Leine und Vorfall war unabwendbar für ihn.


    Zu 2.: Halter A und Halter B, je nach Mitverschulden aufgeteilt. Grundsätzlich müsste Halter A den Schaden ersetzen, da er ein Luxustier hält und deshalb eine verschuldensunabhängige Haftung hat. Hier trifft aber Halter B ein Mitverschulden, weil er den Hund nicht an der Leine hatte und hingelassen hat. Daher wird dann die Haftung für den Schaden des Dackels aufgeteilt.


    Lösungsansatz: selber beissen, für den Halter gibt es zivilrechtlich keine Gefährdungshaftung! :lachtot: Außerdem ist es da dann Notwehr, also strafrechtlich auch kein Problem. Ach ja, und Listenmenschen gibt es auch nicht!

  • Mollrops das ist heftig!!!!
    Bei uns war es halt nicht schlimm(empfand ich es so).
    Ich möchte auch nicht das es hier ausartet wer zahlen soll und wer nicht.
    Wenn der Dackel einen Kratzer hat (was ich für unmöglich halte) werde ich dafür aufkommen.

  • Hi,


    ich kenn es auch so, dass man den Schaden, den der eigenen Hund verursacht, bezahlen muss.
    Sollte es aber so sein, dass der eigene Hund angeleint war, und der gebissenen Hund nicht, kann die Versicherung die Hälfte der Kosten von den Besitzer des nicht angeleinten Hundes fordern.


    Mir ist sowas mit Snoop am Anfang oft passiert.
    Obwohl er nicht gebissen hat, musste ich trotzdem TA-Kosten bezahlen.


    Einmal wurde Snoop von einem 8 Monate altem Junghund gemaßregelt, was er sich nicht gefallen lassen wollte.
    Bei der Rangelei hat er ihm einen Kratzer am Bein verpasst. Die Leute haben darauf hin von mir die Kosten für eine Tetanusimpfung verlangt.
    60 Euro, ich fühl mich heute noch verscheissert...


    Und einmal ließ ein älterer Herr seinen Cairnterrier zum angeleinten Snoop. Überraschend, von hinten! Snoop hat sich erschreckt und nach dem Kleinen geschnappt.
    Die Tierärztin hat ein "Ohrtrauma" diagnostiziert, und meine Versicherung hat brav 12,60 bezahlt. Da kann man doch nur den Kopf schütteln...


    Ich halte es einfach so, dass ich den Schaden der Versicherung melde. Die entscheiden dann, ob sie zahlen oder nicht. Ist nicht mein Problem.
    Solange ich keinen Schaden aus Fahrlässigkeit oder mit Vorsatz angerichtet habe, muss ich ja auch selbst nichts zahlen, wenn die Versicherung die Zahlung ablehnt.


    Aber ich hab schon das Gefühl, dass einige Leute mit sowas Geld machen....


    Lg Christine

  • der hund der beisst- der muss 100% gesichert sein. egal wo, bei wem, mit was er unterwegs ist. das ist nunmal das gesetz. bissige hunde - maulkorb. so hart wies klingt.

  • Zitat

    der hund der beisst- der muss 100% gesichert sein. egal wo, bei wem, mit was er unterwegs ist. das ist nunmal das gesetz. bissige hunde - maulkorb. so hart wies klingt.


    Ich denke nicht, dass es hier um bissige Hunde geht.
    Aber jeder Hund kann mal schnappen, wenn er in eine Bedrängissituation kommt.
    Ich würde gar nicht einsehen, meinem Hund dauerhaft draußen einen Maulkorb anzuziehen, nur weil es sein kann, dass ihn ein anderer Hund nervt.


    In der Regel ist eine Rauferei nicht mit Beissen gleich zu setzen!


    Was anderes ist es natürlich, wenn man weiß, man hat einen bissigen Hund, der schnell auf Verletzung aus ist. Dann wär ein Maulkorb angemessen.


    Lg Christine

  • Zitat

    der hund der beisst- der muss 100% gesichert sein. egal wo, bei wem, mit was er unterwegs ist. das ist nunmal das gesetz. bissige hunde - maulkorb. so hart wies klingt.


    Oh bitte :roll: Selbst Pepper das Weichei würde sich irgendwann wehren. Und außer ihren Zähnen hat sie da nicht viel Möglichkeiten...


    Wenn dein Hund sich wehrt und dadurch den anderen verletzt, hast Du die Rechnung zu zahlen, bzw. die Versicherung. Weil Dein Hund nicht so gesichert war, das er den anderen nicht verletzten konnte (MK etc.). So kenne ich es jedenfalls und Snoop auch. Und Du willst mir jetzt nicht sagen, dein Welpe sei aggressiv ;)

  • Selbst wenn ich einen Hund an der Leine habe, der beisst - hat der Besitzer des freilaufenden Hundes dafür zu sorgen, dass sein Hund nicht an meinen angeleinten Hund rankommt. Mein blinder Whippet beisst auch zu - aber deshalb werde ich den Teufel tun, ihr jedesmal einen Maulkorb anzulegen. Ich habe meinen Hund unter Kontrolle - das gleiche verlange ich von anderen Hundebesitzern auch.

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