Abgabevertrag

  • Hallo,


    Als ich Bowie im Juni letzten Jahres bekommen habe, habe ich mit der Vorbesitzerin einen Vertrag gemacht wo sie nur 1 jahr lang ein Vorkaufrecht hat und nun meinte sie aber, das sie den ihn gerne zurück haben würde, wenn sich bei ihr wieder alles geregelt hat, da sie ihn ja sooo vermisst.
    Kann sie ihn rechtlich einfordern?
    Weil ich möchte ihn unter keinen Umständen mehr hergeben, weil bei Ihr verbrachte er als Welpe und Junghund 10-12 Std. am Tag in der Wohnung, musste sein Geschäft auf dem Balkon verrichten, wurde nicht erzogen und war eigentlich die ganze Zeit dann von der Außenwelt abgeschnitten.
    Ich ging 6 Monate täglich dann 2-3 Std mit ihm gassi, ging mit ihm zur Hundeschule und so kam es, das er sich für mich entschied, immer öfters ließ er sein Frauchen wegen mir stehen und wenn sie da war und ich gehen wollte, musste sie ihn einsperren da er mir immer sofort hinter her ist.
    Auch als wir uns nach der Abgabe nochmals getroffen hatten zeigte er eindeutig, das wir zusammen gehören. Zwar tat es mir schon etwas leid zu sehen wie traurig sie war, als sie ihn rief und er nicht kam und bei mir wie ne 1 hörte. ich denke auch nicht, das sie dem hund böses wollte, aber es war der erste Hund, sie hat sich nicht richtig informiert und dann hat der Hund auch nicht in ihr Leben gepasst!

    • Neu

    Hi


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    • Hi,


      kommt darauf an, was im Vertrag steht. Vorkaufsrecht bedeutet eigentlich nur, daß wenn Du den Hund abgeben möchtest, sie als erstes das Recht darauf hat, ihn dir wieder abkaufen zu können.
      Wenn ihr ansonsten einen ganz normalen Abgabe- oder Verkaufsvertrag gemacht hat, dann kann sie ihn Dir nicht wieder einfach so abnehmen.
      Sollte in dem Vertrag aber stehen, daß sie ihn Dir nur für eine gewisse Zeit zur Pflege gegeben hat, dann sieht die Sache anders aus.
      Lies Dir den Vertrag nochmal durch. evtl kannst DU ja mal bei einem Anwalt nachfragen. Bei solchen Veträgen kommte es auf den genauen Wortlaut an.


      Gruß Nadine

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