Verbale Ausseinandersetzung soeben mit dem Jadschutz *aarg*

  • Hallo,


    ich muss mal eben etwas Dampf ablassen :explodieren:


    Wir gehen Abends immer mit ein paar Hunden nach dem Feierabend eine Abendrunde (ca. 1-1,5Std.).


    Dazu fahren wir ca. 10-15min. mit dem Auto i.d.R.


    Dort sind einige Felder mit Landwirtschaftlcihen wegen. (Verkehr nur für die Landwirtschaft frei). Ca. 10-15min. Fußweg entfernt liegt dann die neu gestaltete Hundefreilauffläsche der Stadt. Richtig schön groß....


    Abends können wir immer zwei Alte VW T3 mit Hundeanhänger (inkl. Haube mit Ventilator) beobachten die einiges entfernt weit weg stehen und mit den bellenden Hunden im Hänger dort stehen und auch viel trainieren.


    Wir Parken wie immer vor den Feldwegen in einer öffentlichen Straße (die genau gegenüber der Felder liegt) und gehen von dort aus unsere Hunde.


    Gerade losgegangen kommen mehrere Rollerfaherer über den Feldweg und stören uns. Einer von denen hat sich allerdings lang gelegt. Somit waren die dann wieder schnell weg. Dann plötzlich ein Auto (Schrittgeschwindigkeit) von hinten. Diese "komischen" HH mit dem Autoanhänger mit Hunden....wieder mussten wir Platz machen...also sagte ich etwas lauter als da Auto auf meiner Höhe war das dies hier keine Autobahn sei!


    Natürlich hielt er sofort an und fragte mich ob ich ein Problem habe. Ich sagte ja klar! Sonst hätte ich nichs gesagt. Schließlich sind hier Autos nicht gestattet. Er erwiderte das wir unsere Hunde angeleint halten sollen, schließlich wäre das verboten diese frei laufen zu lassen.


    Bisher sind die uns immer aus dem Weg gegangen sagte er aber jetzt würde es reichen und er würde uns Anzeigen. Schließlich sei er im Jadschutz und darf das!


    Ich sagte ihm das ich das nicht glaube und auch keine Lust auf eine Disskusion habe und wollte weitergehen.


    Und wiederholte das er sich die Nummernschilder gleich aufschreiben gehen wird und er beim nächsten mal seine Hunde aus dem Hänger rausholt.... (billige Drohung).


    Achso, er meinte vorher schon das seine Hunde immer angeleint wären (was natürlich nicht stimmt).


    Dazu muss ich sagen das wir einmal beobachtet haben das er Müll an der Seite von Feldern abgeladen hat. Also zog ich meinen Trumpf :motz: und sagt das der Jadschutz auch verbotener weise Müll abladen darf!


    Daraufhin war alles vorbei und er sagte das er sich jetzt die Nummernschilder auf jedenfall abschreiben wird.


    Dabei ging ich bereits auf dem Feldweg vor seinem Fahrzeug weiter. Mein Hund lief auch auf diesem. Er hatte dann auch nicht mehr gewartet bis ich meinen Hund sicher hatte, sondern gab Gas und fuhr davon.


    ICH habe auch einen Fischereischein. Der berechtigt mich jedoch genauso wenig an die Ufer der Gewässer zu fahren.


    Was möchte dieser Mann mit dem Jadschutz??? Ist jemand kundig? :D Soweit ich weiß darf der Förster alles..aber was dieser Jadschutz ist, keine Ahnung. Ich bin ebenfalls der Meinung wenn das stimmen sollte, hätte er mir seine Genehmigung zeigen können.


    Auf dem Rückweg fanden wir auf Höhe der Stelle auf der wir disskutiert haben so ein kleinen Metallspieß (20cm lang) mit der Beschriftung "Pfärte Tuennis". Der kann mich doch nicht allen ernstes sagen das er seine Hunde beim trainieren ableint.


    Morgen möchte ich ihm das Teil jedoch geben, weil es u.a. auch hochwertig aussieht und ggf. Geld gekostet hat.


    Und diese Chanche möchte ich für ein Gespräch nutzen und die Genehmigung sehen das er alles befahren darf.


    Ich habe fertig :gott: Sorry wenn ich zu chaotisch geschrieben haben sollte...

  • man soll sich ja nur über dinge aufregen, die man auch ändern kann :D


    wir haben hier auch so eine feldweg-autobahn, und manchmal reg ich mich auch auf. aber hilft ja nix :ka:


    erkundige dich doch beim oa, wer diesen weg befahren darf. soweit ich weiß, dürfen z.b. auch bauern die wege für "landwirtschaftlichen nutzverkehr" nicht zu jeder tages- und nachtzeit befahren, sondern nur, wenn sie die felder bestellen oder kontrollieren. also nicht als umgehungsstraße.


    wenn ich das richtig verstanden habe, war der nette mensch allein. von daher kannst du dir doch ein ei auf seine anzeigen-drohung pellen.


    wenn ich das richtig verstanden habe, befandet ihr euch außerhalb geschlossener bebauung. solange dort keine leinenpflicht extra ausgewiesen ist, kannst du deinen hund laut landeshundegesetz doch dort laufen lassen (mein ich zumindest).

  • Zitat


    erkundige dich doch beim oa, wer diesen weg befahren darf.


    Genau das habe ich auch vor.



    Zitat


    wenn ich das richtig verstanden habe, war der nette mensch allein. von daher kannst du dir doch ein ei auf seine anzeigen-drohung pellen.


    Eine weibl. Begleitung, vermutlich Ehefrau. Aber ist mir auch egal. ISt soweiso alles Haltlos.


    Zitat


    wenn ich das richtig verstanden habe, befandet ihr euch außerhalb geschlossener bebauung. solange dort keine leinenpflicht extra ausgewiesen ist, kannst du deinen hund laut landeshundegesetz doch dort laufen lassen (mein ich zumindest).


    Kein bewohntes Gebiet. Auf der Rückseite von einem riesen Baumarkt haben wir geparkt. Dort parken eigentlich nur Brummifahrer zum Übernachten. Und gleich gegenüber kommen nur Felder, felder, Felder..die demnächst auch bebaut werden.

  • Ist eine Schranke vor dem Weg??


    Er hätte so und so nicht das recht dir irgendwas zu können, also keine Angst deswegen... Das nächste mal lass dir nen Ausweis zeigen, dass er vom FORST ist.


    Und was bitte soll das für ein Metallspieß sein und was zum Teufel ist "Pfärte Tuennis" - ein Name?!

  • Björn
    [wiki]Jagdschutz[/wiki]


    @korthi
    Wenn der Mann tatsächlich berechtigt ist diesen Weg zu benutzen, dann hätte ich mich an seiner Stelle auch über diese ignoranten Hundebesitzer aufgeregt. Der Weg gehört euch genausowenig wie ihm. Warum muss er sich von euch "anpöbeln" lassen?

  • Zitat

    soweit das beurteilbar ist, haben die hunde nicht gewildert und somit hat auch ER nichts zu sagen...


    Wenn in dem Gebiet eine Leinenpflicht besteht, dann gehört es sehrwohl zu den Aufgaben des Jagdschutzes auf diese hinzuweisen bzw. weitere Schritte zu veranlassen.


    Ganz ehrlich, ich hätte mich ebenso geärgert, wenn mich eine Gruppe Spaziergänger auf dem Weg zu meiner Pferdeweide (landwirtschaftlicher Verkehr frei) so provoziert hätte.
    Erst werden die Hunde nicht rechtzeitig zur Seite genommen und dann auch noch in Frage gestellt, ob man diesen Weg überhaupt befahren darf. Nö, muss ich mich vor jedem X-beliebigen rechtfertigen?

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