Sorgerechtstreit um meinen kleinen Bully

  • Hallo Zusammen,

    ich möchte euch mal ganz kurz meine Situation erklären.

    Vor ca. 2 Jahren habe ich und mein EX-Freund uns einen Hund angeschafft.
    Die Idee und die monatelage Suche ging alles von mir aus. Ich wollte unbedingt einen französische Bulldoge. Nach 3 Monate Suche und vielen, vielen telefonaten mit verschiedenen Züchtern habe ich meinen kleinne Bully Pebbles gefunden.

    Als ich und mein Ex-Freund uns dann anfang dieses Jahre getrennt haben und er mich sozusagen aus der Wohnung geschmissen hat. Musste ich erstmal bei einer Freundin unterkommen bis ich eine eigene neue Wohnung gefunden habe, zu meiner Freundin konnte ich den Hund leider nicht mitnehmen, deshalb musste ich den Hund erstmal bei meinem Ex-Freund lassen. Mit der Abmachung, dass ich ihn so schnell wie möglich wieder zu mir nehme, sobald ich eine Wohnung gefunden habe.
    Nun sind einige monate vergangen, ich habe endlich eine schöne grosse, eigene Wohnung, wo Hunde erlaubt sind.

    Ich habe meine Ex-Freund gesagt ich würde jetzt sehr gerne wieder meinen Hund zurückhaben, aber auf einmal möchte er ihn mir nicht wieder geben. Er habe den Hund auf einmal so sehr ins Herz geschlossen, obwohl er von anfang an nie einen Hund wollte und mir damit nur einen gefallen tun wollte. Ich wollte immer diesen Hund und habe mich auch immer um ihn gekümmert. Es war immer mein Hund und nun will er ihn mir nicht wieder zurück geben.
    Bitte helft mir.
    Habt ihr irgendwelche Tipps für mich was ich machen kann?

    Wir haben damals den Kaufvertrag und alle nötigen Papiere alle auf meinen Namen ausstellen lassen, gerade für so einen Fall welcher jetzt eingetretten ist.

    Meine Frage an euch: Habe ich das recht meinen Hund zurückzubekommen?
    Wie soll ich vorgehen? Etwa mit dem Kaufvertrag und Papieren von dem Hund zur Polizei gehen? Oder gibt es für solche Fälle eine andere Anlaufstelle?

  • Hallo!

    Das ist eine unschöne Situation...

    Also ein Hund ist rechtlich gesehen eine Sache.
    Wenn du eine Waschmaschine kaufst, nimmst du die bei Auszug/Trennung mit. Mit dem Hund verhält es sich rechtlich ebenso.
    Geh zu einem Anwalt. Kaufvertrag und Papiere sind mit deinem Namen versehen. Der Anwalt wird eine Frist zur Herausgabe des Hundes setzen. Danach kannst du klagen.
    Wahrscheinlich (Hoffentlich!) ist der Ex bereits vom ersten Brief erschreckt und gibt den Hund her.

    LG
    das Schnauzermädel

  • wenn der kaufvertrag und alle anderen sachen auf dich laufen, ist es wohl dein hund. ich würd auch per anwalt die herausgabe fordern. :ka:

    du schreibst, dass der hund "einige monate" bei deinem ex war - hast du den hund denn in der zeit mal besucht? nicht dass man dir unterstellt, du wolltest ihn nicht mehr :???:

  • Zitat

    wenn der kaufvertrag und alle anderen sachen auf dich laufen, ist es wohl dein hund. ich würd auch per anwalt die herausgabe fordern. :ka:

    du schreibst, dass der hund "einige monate" bei deinem ex war - hast du den hund denn in der zeit mal besucht? nicht dass man dir unterstellt, du wolltest ihn nicht mehr :???:

    es war mir leider nicht möglich den hund zu besuchen, da mein Ex ein Tag nach der Trennung zu seinen Eltern gefahren ist, welche 800 km entfernt wohnen. Damit hab ich natürlich nicht gerechnet. Auch damit das er einfach nicht wieder zurück kommt.
    Ich habe natürlich immer wieder nachgefragt wie es dem Hund geht.
    Jetzt wo ich meine eigenen neue Wohnung habe, wollte ich dieses Wochenende die 800 km zu ihm fahren und meinen Hund holen.
    Ich hoffe nur er gibt ihn mir. Oder soll ich gleich mit meinem Kaufvertrag/Papieren und der Polizei zu seinem Haus fahren?

  • Wie die anderen schon sagten, rein rechtlich ist es dann Dein Hund. Aber Recht haben und Recht kriegen, sind ja leider oft zwei verschiedenen Dinge. :D

    Ich würde es erst einmal gütlich versuchen, auch im Sinne Deines Pebbles, der sich in den letzten Monaten sicherlich ebenfalls an die neue Situation gewöhnt hat. Weiß nicht, ob es so klug ist, ihn da Knall auf Fall rauszureissen, oder ob es nicht besser wäre, dem Hund eine langsame Umgewöhnungszeit zu gönnen?! :???:

    Was ich nicht ganz verstehe, Dein Freund ist 800km weggezogen, dann mußte Dein Hund doch umgemeldet werden, oder? Hat ihn Dein Ex dann angemeldet? Falls ja, hat er damit auch ein Schreiben, was ihn als Halter ausweist. Da es ein Gefallen war, den er Dir tat, bist Du in der Zwischenzeit für alle Kosten für Futter usw. aufgekommen? Falls nein, dann läßt er vielleicht mittels einer "Abfindung" wieder über die Herausgabe des Kleinen mit sich reden.

  • Soweit ich das verstanden habe ist er nur zu seinen Eltern gefahren aber nicht umgezogen - bitte berichtigen falls falsch.

    Ich würd erstmal noch versuchen mit deinem Freund zu reden. Sag ihm das du vorhast zum Anwalt zu gehen, wenn er dir deinen Hund nicht wieder gibt. Vielleicht hilft das allein schon. Wenn du gleich zum Anwalt gehst darfst du den erstmal bezahlen und eine Garantie ob etwas, dass in deinem Sinne ist dabei rauskommt hast du nämlich nicht. Vielleicht hilft auch ein Gespräch mit seinen Eltern, je nachdem was für ein Verhältnis du zu ihnen hast.

  • geht das nicht auch über die polizei???(dürfte unter anderem schneller gehen als die anwaltsgeschichte)

    würde folgendes machen:

    bei der nächsten polizeiwache reinkrachen, denen den kaufvertrag und alles was du von dem hund in der hand hast unter die nase reiben und sagen das dir der ex den hund nicht mehr gibt!!!

    vom rechtlichen her ist es dein hund, weiteres ist es im grunde diebstahl und ich bin mir ziemlich sicher das die polizei da noch jetzt und heute was machen könnte...

    lg

  • Ich denke, die Polizei kann da wenig machen.

    Ich würde es auf die Gütliche Art versuchen und Deinem Ex mittelen, das der Kaufvertrag auf Dich läuft und das ihr es ja aus eben so einem Grund so geregelt habt.
    Wenn er das nicht einsehen will, würde ich ihm mit dem Anwalt drohen, und diesen dann auch einsetzen.
    Man kann von Dir nicht verlangen 800km zu fahren um Dich um den Hund zu kümmern.
    Evtl. könnten die eine Abfindung für Futter und so verlangen.

    Ich hoffe der Kaufvertrag befindet sich bei Dir und nicht bei Deinem Ex.

    Ich drücke die Daumen, das Du Deinen Schnuffel zurück bekommst.

  • Zitat

    Ich denke, die Polizei kann da wenig machen.

    Ich würde es auf die Gütliche Art versuchen und Deinem Ex mittelen, das der Kaufvertrag auf Dich läuft und das ihr es ja aus eben so einem Grund so geregelt habt.
    Wenn er das nicht einsehen will, würde ich ihm mit dem Anwalt drohen, und diesen dann auch einsetzen.
    Man kann von Dir nicht verlangen 800km zu fahren um Dich um den Hund zu kümmern.
    Evtl. könnten die eine Abfindung für Futter und so verlangen.

    Ich hoffe der Kaufvertrag befindet sich bei Dir und nicht bei Deinem Ex.

    Ich drücke die Daumen, das Du Deinen Schnuffel zurück bekommst.

    Erstmal Danke für die Hilfe bisher!

    Auf die Gütliche und nette Art habe ich es natürlich schon versucht.
    Gestern habe ich ihm mit dem Anwalt und der Polizei "gedroht".
    Es sagt dazu nur "Du bekommst den Hund nicht zurück, es gibt auch sowas wie Gewohnheitsrecht"
    Kennt sich mit Gewohnheitsrecht jemand aus? Was bedeutet das genau? Steht das rechtlich über einem Kaufvertrag, Impfpass und sonstigen sämtlichen Papieren mit MEINEM Name?
    Zu Gewohnheitsrecht kann ich nur sagen, wir hatten den Hund über 1 Jahr zusammen in der gemeinsamen Wohnung, es war aber sozusagen immer mein Hund, ich hab mich um alles gekümmert. Auch als er 6 Monate lang im Ausland beim arbeiten war, hatte ich den Hund ganz alleine. Und nur weil er die letzten Monate den Hund unter diesen Umständen nehmen musste, soll das Gewohnheitsrecht nun ihm gelten? Das kann doch nicht sein!
    Es war auch nie geplant das er mit dem Hund 800 km weit weg zu seinen Eltern fährt und nicht wieder zurück kommt. Seine Wohnung in Berlin steht seitdem leer. Es ist ja fast schon so was ähnliches wie Entführung. Hätte ich das alles vorher gewusst, hätte ich natürlich nach einer anderen Lösung gesucht um mein Baby viel früher zu mir nehmen zu können.

    Ich habe fest geplant dieses Wochenende dort hin zu fahren und meinen Hund abzuholen. Aber was ist wenn er mir den Hund nicht gibt, oder die Tür nicht aufmacht.
    Wenn ich den Anwalt einschalte dauert das wahrscheinlich alles viel zu lange.
    Deshalb frage ich mich, ob ich nicht einfach zum zuständigen Polizeirevier in der Stadt fahren soll und dort mein Kaufvertrag und sämtliche Papiere (die sich natürlich in meinem Besitz befinden) vorzeige und die Polizeibeamten bitte, dass sie mir bitte meinen Hund dort rausholen.
    Weiss jemand ob ich so mit Erfolg vorgehen könnte?

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!