BITTE HILFE! HUND ENTFÜHRT ->
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Für mich ist das alles reine Spekulation (der und der hat gesagt, gemacht, getan):
- Herrchen erst krank,
- dann angeblich Knast,
- Hund bekommen Nachbarn,
- die geben ihn wegen Urlaubs wiederum weiter (kein Wunder, dass er verstört ist),
- angebliche Schwester taucht auf und wünscht Vermittlung,
- Hund wird selbst behalten,
- Eigentümer des Hundes taucht Jahre später auf,
- spricht nicht mit Threadstarter
- sondern klaut den unbeaufsichtigten Hund direkt vom Hof,
- Polizei macht nix ..Zu keiner Zeit wurde mit dem Eigentümer, dem angeblich Pädophilen (auch das ist nicht mal erwiesen !!) gesprochen
... gibt es nur einen Rat von mir: Rechtsanwalt einschalten und die Kosten Unterbringung/Futter der letzten 1 1/2 Jahre einklagen.
PErsönliche Anmerkung: Ich weiss nicht, wie ich reagiert hätte, wäre mein HUnd so lange woanders untergebracht. Wahrscheinlich dürfte er dort weiter bleiben. 1 1/2 Jahre sind eine lange Zeit ...
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Hallo,
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@ ninaaa
also ich finde, dass deine chancen gar nicht so schlecht stehen, den hund letztendlich doch behalten zu können
wird bissel dauern, und du brauchst einen fähigen rechtsanwalt - aber es kann klappen1. Herr P. war also im Gefängnis - das heißt aber noch lange nicht, dass er dadurch seine Eigentumsrechte an seinen "Sachen" verliert.
Er hätte sich doch auch vom Gefängnis aus darum kümmern können, was mit seinem hund geschieht. Dazu hat er nicht nur die möglichkeit, sonder es ist sein gutes Recht gewesen, noch immer über den Verbleib seiner "Sachen" zu bestimmen.
Hat er aber nicht getan - wahr ihm wahrscheinlich egal, ob es dem hund gut geht, oder nicht.
Schon die tatsache, dass die nachbarin zur Pflege des hundes für einen "krankenhausaufenthalt" bestellt wurde, zeigt doch, dass er da schon nicht mit offenen karten gespielt hat. Ihm muss zu diesem zeitpunkt schon klar gewesen sein, dass das wohl kein kurzfristiger Aufenthalt werden wird - egal wo.
Damit hat er also schonmal auf ein Recht (über den Verbleib des hundes zu bestimmen) verzichtet.2. Hat er seine Schwester tatsächlich mit dem Weiterverkauf des hundes beauftragt, dann hat er damit schon mal die Absicht geäußert, seine Eigentümerrechte aufgeben zu wollen.
Dass ihr den Hund behalten habt und seine Schwester somit nicht irgendwann mal einen Erlöse aus dem Weiterverkauf erhalten hat kann auch nichts daran ändern. Sie hätte sich darum kümmern müssen, was sie ja wohl nicht getan hat.
Sollte sie überhaupt nicht beauftragt worden sein, den hund weiter zu verkaufen - siehe 1.man kann halt eigentümerrechte auch durch die "Aufgabe" einer sache verlieren.
3. In diesem fall ist es mal ausnahmsweise vorteilhaft, dass tiere als sachen gelten
Herausgabeanspruch nach BGB für Herrn P.
Okay - dann machen wir doch mal einen Herausgabeanspruch "Zug-um-Zug" daraus.
Heißt: er kriegt den Hund - ihr kriegt die zwischenzeitlich entstandenen Kosten erstattet. Und zwar alles, jeden einzelnen cent, der sich im laufe der zeit aufaddiert hat - da kommt doch sicher eine menge zusammen, oder?
Und ihr wollt das Geld natürlich auf einmal - KEINE ratenzahlung - auf gar keinen fall!
Tja - könnte in dem Fall doch wohl bissel dauern, bis er das geld zusammen hat. Obwohl ich ja eher denke, er wird in diesem Fall auf den Hund verzichten.Fazit: sucht euch einen fähigen Anwalt, der sein handwerk versteht und am besten noch einen, der auch die emotionale seite nachvollziehen kann.
Zur Not lasst es auf einen Prozess ankommen - auch hier kann euch ein Anwalt tips geben, wie es rechtlich mit den Kosten aussieht.
(Wir sind immer noch im BGB - also Zivilprozess - das heißt, der, der verliert, trägt unter Umständen die kompletten Kosten der Gegenseite - und ich räume Herrn P. nicht wirklich große Chancen ein. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Gericht sonderlich gut auf ihn zu sprechen sein wird. Zumindest durch das entwenden des hundes von eurem Grundstück hat er sich ja schon wieder selber ins unrecht gesetzt.)@ Murmelchen:
die Sache mit dem Pferd erstaunt mich nun wirklich.
Sieht für mich doch stark nach gutgläubigem Erwerb aus.
B kann doch ohne weiteres von A Eigentum erwerben, weil er davon ausgehen kann, dass A sein Eigentum (Pferd) verkauft.
Als Käufer musst du dich nicht absichern, ob dem Verkäufer etwas gehört.
Man kann doch sogar Hehlerware gutgläubig erwerbenOkay - das wars soweit erstmal
Ich hoffe, die kleine Exkursion ins Recht hat euch nicht gelangweilt-
hab ich auch nur gemacht, um mal zu veranschaulichen, dass es meistens möglichkeiten gibt - und man nicht so schnell aufgeben soll - besonders nicht, wenn es um ein Tier geht, das man liebt, und dem es schlecht geht.Liebe Grüße
Cavalier -
Ich finde die ganze Geschichte einfach nur furchtbar, der arme Hund ! :ua_sad:
Ist es nicht auch eine Straftat etwas zu entwenden, selbst wenn es einem gehört, das sich auf einem fremden Grundstück befindet?
Ich denke mal das Wort Hausfriedensbruch kannst Du auch gut einsetzen und ich denke Tierquälerei (wenn er misshandelt wird kann das ein TA leicht herrausfinden) wär beim Anwalt ebenfalls erwähnenswert.
Ich glaube dieser "nette Mann" hat auch wegen dieser pädophil Geschichte schlechte Karten.Weiß man wieso er schon wieder draußen ist?
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Mein mann ist Jva beamter und er meint das der hund nach diesel langen zeit in deinen Besitz überging. Alleine durch die kosten die du hattest.
Ich habe auch mit unserem Tierheim leiter aus Straubing telefoniert und der meine das der hund in demfall Zwar ihmgehöre aber wenn du vorlegen kannst das du diesen Hund bei dir hatest wo er nicht da war und das der Hund schlecht behandelt wird kannst du ihn dir holen
Drittens kannst du eine Anzeige machen wegen Hausfriedensbruch
Ich würde es machen wenn ich du wäre. -
ich würde es auch so (wie schon vorgeschlagen) machen, dass ich zum RA gehe und mit dem zusammen eine kostenaufstellung für die letzten jahre (1,5??? da kommt schon einiges zusammen
)
machen und ihm dieses schicken, die wird er bezahlen müssen, und DANN wird er sich genau überlegen ob er den Hund nicht lieber an dich abtritt und das ganz offiziell. -
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..ok da habt ihr mir ja schonmal ein bisschen mehr mut gemacht!
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Fiese Geschichte, aber nur mal so kurz am Rande:
Pädophilie ist eine Störung der Sexualpräferenz und gilt als Verhaltensstörung. Das heißt noch lange nicht, dass sich diese Menschen an Kindern vergehen. Viele leiden auch darunter. Also vielleicht sollte man etwas vorsichtiger sein und nicht gleich eine Hetze anstiften. Ich meine damit die Aussage von xKatx, als auch die "er ist nämlich ein Pädophiler"- Aussagen. Ihr wisst ja gar nicht, warum der Mann im Gefängnis war.
Und wenn, dann ist er ein Sexualstraftäter. Da sollte man differenzieren.Sorry.
Allein schon wegen der Tiermisshandlung hoffe ich aber, dass du deinen Hund zurück bekommst. Ich denke, wenn man das belegen kann, sollte da doch was zu machen sein?
Wie war denn die Schwester des Herrn? Vielleicht kannst du mit der noch mal reden? Oder mit der Nachbarin? -
Ich habe noch einmahl mit dem Tierheimleiter geredet und er meint das du Den örtlichen Viterinär benachrichtigen sollst. Der wird sich den Hund anschauen und wenn er bemerckt das der hund so reagiert bevor du ihn hattest sind deine Cancen gut.
Du musst alerdings mit ihm hingehen das er meckt das der Hund einen guten Bezug hat.Versuchen schadet nicht.
MarikaPs Weiße wenn du dort bist auf die entstandenen Kosten hinweisen.
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tja, ich würde das rechtlich nicht so einfach sehen (jurastudentin
). würdet ihr prozessieren wärt ihr in jedem fall in der beweispflicht, die schwester müsste bestätigen, dass sie beauftragt war und eine ersitzung dürfte genausowenig vorliegen, wie man nachweisen könnte, das er die absicht hatte sein eigentum aufzugeben (derelektion). ich sehs halt nicht so einfach...
den weg über den tierschutz würde ich allerdings gehen. und natürlich die kosten verlangen. kann ja auch druck ausüben. hat der gute herr aber eine ev abgegeben und lebt von alg 2 könnte ihn das auch wenig stören. wo nichts ist, kann man auch nichts holen. vorher also vielleicht mal die vermögensverhältniss recherchieren.
p.s. zug um zug sehe ich da auch gar nicht. p ist eigentümer (wahrscheinlich) und besitzer. er ist nicht in einer lage, wo er zug um zug etwas verlangen wird. klagen müsste. er hat den hund. ihr wollt den hund und/oder das geld. sprich ihr klagt, seit beweisbelastet.
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Hallo,
nachdem Hunde als Sache gehandelt werden:
Ein Beispiel:
Mir wurden 4 Weidezaunnetze geklaut, ich hatte auch jemanden im Verdacht. Es wurde zur Anzeige gebracht.
Ich fragte damals ob ich die Netze wenn ich sie sehe wieder holen könnte.
Die Polizei meinte dann würde auch ich mich des Diebstahls schuldig machen und er könnte mich anzeigen.Er hat bei euch den Garten ohne Erlaubnis betreten und hat euch den Hund entwedet, dann müsste sich die Polizei eigentlich einschalten.
Wie ist es eigentlich ausgegangen was hat der Rechtsanwalt gesagt?
LG
- Vor einem Moment
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