Hallo Ihr Lieben,
ich benötige dringend Eure Hilfe: :flehan:
ich betreue schon seit einigen Monaten Hunde von Freunden und Bekannte, wenn diese im Urlaub sind etc.. Aufgrund meiner Arbeitslosigkeit hatte ich nun den Gedanken in diesem Bereich nebenbei eine Selbstänigkeit anzumelden. Bei Gesprächen im Bekanntenkreis erwähnt jemand den §11 des Tierschutzgesetzes und dass man gewerblich nicht mehr als 2 Hunde von Dritten betreuen dürfe, sonst müsse man das beim Veterinäramt anmelden. Weiterhin machte man mir noch mit dem Hinweis Angst, wenn man eine gewerbliche Tätigkeit ohne die Erlaubnis nach §11 ausüben würde, könne man sogar mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren rechnen. Was ist an dran, an dieser Aussage?
Ich finde im Internet nichts über diesen §11. Kann mir jemand helfen? Bin total verwirrt....
Danke danke
Birgit, die Neue