• Wenn ich rein theoretisch meine vor 3 Jahren komplett geimpften Hunde nun wieder mit ner Kombiimpfung beglücken würde, da Tollwut eh sein muss (Veranstaltervorgabe, die vorhandene Tollwutimpfung) ... wäre das sinnig?

    Ich meine, grundimmunisiert wegen der anderen Dinge sind sie ja eh
    eine Titerbestimmung würde das vermutlich bestätigen

    somit wäre das eine normale Nachimpfe, oder lieg ich da gerade falsch?
    Medizin ist nicht mein Fachgebiet :ops:

  • Es ist das was Land auf Land ab als Boosterimpfung gemacht wird.

    Ob es Sinnig ist, steht auf einem anderen Blatt.

    ICH würde niemals meinen Hunden eine 6-Fach Impfe reindröhnen. Selbst wenn ich es für sinnvoll erachten würde, würde ich zumindest auf 3 oder besser 4x aufteilen. SHP, Pi, L und T mit jeweils mindestens 4 Wochen Abstand.

    Nachdem ich aber Pi und L für unsinnig halte, bliebe nur SHP und T.
    SHP sind meine ausreichend Grundimmunisiert mit Titernachweis. Nachdem Nachimpfungen die Imunität nicht erhöhen bleibt nur T. Das halte ich einigermaßen aktuell, ebenfalls mit normalerweise einmaliger Titerkontrolle.

  • Frage an die Experten:
    Normalerweise wären jetzt im Oktober Nalas Impfungen wieder fällig, denn meine TÄ hatte in den Ausweis "Oktober 2016" eingetragen.
    Da ich aber kein Fan von der jährlichen Impfung bin, stellt sich mir die Frage: Angenommen, ich lasse sie jetzt nicht impfen, könnte ich Ärger bekommen, wenn ich den Ausweis irgendwo vorzeigen muss? So nach dem Motto "da steht Oktober 2016, Sie hätte impfen lassen müssen" ?

  • Angenommen, ich lasse sie jetzt nicht impfen, könnte ich Ärger bekommen, wenn ich den Ausweis irgendwo vorzeigen muss? So nach dem Motto "da steht Oktober 2016, Sie hätte impfen lassen müssen" ?

    Ja, das könnte passieren.

    Ist halt die Frage, ob das so schlimm wäre für Dich.

  • Frage an die Experten:
    Normalerweise wären jetzt im Oktober Nalas Impfungen wieder fällig, denn meine TÄ hatte in den Ausweis "Oktober 2016" eingetragen.
    Da ich aber kein Fan von der jährlichen Impfung bin, stellt sich mir die Frage: Angenommen, ich lasse sie jetzt nicht impfen, könnte ich Ärger bekommen, wenn ich den Ausweis irgendwo vorzeigen muss? So nach dem Motto "da steht Oktober 2016, Sie hätte impfen lassen müssen" ?

    Es gibt keine Impfpflicht, also kann dir gar nix passieren.
    Dies ändert sich erst, wenn du das Land verlässt. In der EU ist bei Grenzübertritt die Tollwutimpfung pflicht. Außerhalb der EU (und teilweise je Land IN der EU) sind die Gesetze anders.

    In D und Ö musst du deine Fellnase nicht impfen lassen solange du das Land nicht verlässt.

  • Frage an die Experten:
    Normalerweise wären jetzt im Oktober Nalas Impfungen wieder fällig, denn meine TÄ hatte in den Ausweis "Oktober 2016" eingetragen.
    Da ich aber kein Fan von der jährlichen Impfung bin, stellt sich mir die Frage: Angenommen, ich lasse sie jetzt nicht impfen, könnte ich Ärger bekommen, wenn ich den Ausweis irgendwo vorzeigen muss? So nach dem Motto "da steht Oktober 2016, Sie hätte impfen lassen müssen" ?

    Nein, dir passiert nichts. Es kann nur sein, dass du keine Hundeschule besuchen kannst.
    Wenn du ins Ausland fahren willst, läßt du TW ebend 3 Wochen vorher impfen und gut ist.

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