Hundehaftpflicht: Geschädigte bekommt Teilschuld

  • Hallo,


    mein Hund mag es gar nicht, wenn er von kleinen "Kläffern" angebellt wird. Ansonsten verträgt er sich nur mit Rüden nicht so.
    Nun ist es passiert, dass in einem kleinen Waldgebiet ihm so ein Hund (Rüde), den er kannte, entgegenkam. Er kläfft immer aus dem Grundstück heraus und mein Hund jault dann (Angst?). Nun sind sich beide draußen begegnet, der andere war erst nicht zu sehen. Dann hat mein Mann unseren Hund Sitz machen lassen. Der andere Hund sah dann unseren und fing gleich an mit bellen. Unser Hund machte einen Satz zum anderen hin, mein Mann hielt ihn fest und leider ging dann das Halsband auf. Daraufhin ist er zum anderen hingesprungen und hat den anderen Hund erwischt und in die hintere Pfote gebissen. Die Frau nahm ihn hoch, unser Hund an der Pfote dran und mein Mann musste seine Schnauze öffnen, damit er loslässt. Die Frau ging zum Tierarzt, Fleischwunde.


    Nun hat die Versicherung Rh*** den Schaden anerkannt. Ich erhielt nun einen Anruf von der Geschädigten, dass die Versicherung bei ihr eine Mitschuld sieht. Die Rechnungssumme wurde um knapp 30% gekürzt. Sie war sauer und will von mir den Rest haben und sonst rechtliche Schritte gegen die Versicherung einleiten bzw. von mir das Geld.


    Wie ist nun die Sachlage, hat die Versicherung recht?
    Wenn ja, kann die Geschädigte von mir die Differenz verlangen?


    Ab wann hat man eine Teilschuld -> also die Geschädigte?
    Diesmal ist es Geld im zweistelligen Bereich, aber was, wenn mal ein richtiger Schaden passiert (mit Personenschaden, Autos. etc.)


    Kann ich bei der Versicherung bleiben, ist das wirklich so? Sollte ich noch eine Rechtsschutz für solche Fälle abschließen?


    Könnt Ihr mir helfen, eilt!!
    :hilfe:


    Grüße
    Petra

  • ohje !?


    Aber ich denke, da ihr Hund ja auch frei lief (hab ich doch richtig gelesen?) hat sie eben Mitschuld. Sie muss ihren Hund ja eben auch unter Kontrolle haben !
    Schliesslich hat er deinen ja "angepöpelt" !

  • auf keinen fall kann sie geld von dir verlangen, das die versicherung nicht zahlt. dafür hast du ja eine versicherung.


    wenn sie vor gericht gehen will, kann sie auch nur deine versicherung belangen und da zieht sie sicher den kürzeren.


    das einzige was sein kann ist, wenn du falsche angaben gemacht hast und deshalb die versicherung nicht zahlt, aber das ist es ja nicht.


    lass sie doch labern, wenn deine versicherung einen gutachter hat und schickt und die dann meinen, dass sie teilschuld hat, kann sie da garnichts machen.

  • Würde ich jetzt auch so sagen.
    Solange ihr Hund den Angriff "provoziert" hat und er nicht an der Leine war, sie offensichtlich keine Kontrolle über ihren Hund hatte, hat sie auf jeden Fall eine Teilschuld. Aber kann da nicht ihre Versicherung sogar einspringen?
    Bei euch war der Kontrollverlust ein eindeutiger Unfall. Bei ihr war es vorraussehbar.
    Das ist für mich ein ganz klarer Fall von Fahrlässigkeit ihrerseits, da ist eine Teilschuld ja wohl annehmbar.

  • Danke für Eure schnellen Antworten. Hab ich vergessen zu schreiben, beide waren angeleint!!! Ist das dann auch so, wie Ihr geschrieben habt?
    Aber ich sehe das nun auch so, dass sie eine Mitschuld hat.
    Wenn die anderen nicht bellen, macht unserer nichts. Offenbar fühlt er sich da angegriffen.
    Muss auch aufpassen, dass unser Hund nicht als gefährlich eingestuft wird, daher hatte ich den Hergang genauso angegeben, wie es war. Zahlen werde ich auf keinen Fall (geht um 18 € Differenz).
    Also grundlos fällt unser Hund keinen an und beißt zu...
    Kann ich bei der Versicherung bleiben? Was meint Ihr?


    Liebe Grüße
    Petra mit Max

  • Hallo Petra,


    klar trägt die andere eine Mitschuld (hat ihren Hund auf den Arm genommen und dadurch wahrscheinlich noch eine schwerere Verletzung verursacht). Aus eigener Erfahrung rate ich Dir die 18,00 Euronen ohne Anerkennung zu zahlen. Ich hatte mal einen ähnlichen Fall, in dem mein Hund einen anderen verletzt hat (ging um eine Hündin :roll: ). Die Dame hat eine Pauschale für Taxifahrten geltend gemacht i.H.v. 50,00 €. Früher waren das mal 50,00 DM, die man für so etwas geltend machen konnte. Meine Versicherung hat den Betrag auf 25,00 € gekürzt und sie hat mich beim Ordnungsamt angezeigt. Was dann für mich und meinen Hund begann, würde hier den Rahmen sprengen :kopfwand: . Ich würde das bezahlen.


    LG Regina

  • wie es mit dem angeleint ist, kann ich dir nicht sagen, aber wenn die versicherung es so sieht, dann wird es schon stimmen.


    und wenn die dann immernoch meint wegen 18euro die versicherung zu verklagen, dann hat sie einen an der waffel. sicher kann es auch mal größere schäden geben, aber dazu hast du ja die versicherung.


    ich denke nicht, dass du die versicherung wechseln musst, denn sie sind ja für den schaden eingetreten und mit teilschuld versuchen die es denke immer, wenn es plausiebel ist. das würde eine andere versicherung wahrscheinliche genauso machen.


    mach dir nicht so viele gedanken und was deine frage mit der rechtsschutz angeht, das kann man so und so sehen.
    du hast eine versicherung also wird in erster linie die versicherung belangt, wenn sie nicht zahlen wollen bei unfällen. wenn sie nicht zahlen bei selbstverschulden mit grober fahrlässigkeit, glaube ich nutzt dir auch keine rechtschutz.
    andererseits ist eine rechtschutz schon sinnvoll, wenn es z.b. um vermieter usw. geht.

  • bei solchen beträgen würde ich nie meine versicherung in anspruch nehmen... was ist, wenn sie euch kündigt und dann was passiert? ist hier im forum schon so gewesen... 2 kleine fälle gemeldet und schon standen sie ohne da... die versicherung sollte in meinen augen dazu sein, um sich finanziell nicht zu ruinieren, wenn was passiert... dh. hohe geldsummen fällig sind... nicht umsonst wird auf mehrere mio euro versichert... den zweistelligen betrag hätte ich bezahlt und gut... und mal ehrlich... wenn die dame wegen 18 euro klagen will, ist sie eh nicht ganz wach... wer macht denn sowas?!


    soweit ich weiß, kann sie von dir das geld nicht einfordern, da die versicherung für dich eingesprungen ist. somit kann sie gegen die versicherung klagen, welche ja in deinem namen in diesem fall agiert...

  • hallo,
    ich sehe das etwas anders. wir hatten einen zwischenfall - waren die geschädigten- und das ordnungsamt fragte als erstes, ob die hunde angeleint waren. wenn ein hund nicht angeleint ist, bekommt er die volle schuld. da macht es gar nichts, ob der andere gebellt hat, oder nicht.


    meine trainerin habe ich gefragt, wie ich reagieren soll, bzw. machen kann, wenn ein nicht angeleinter hund auf unseren rüden zugelaufen kommt. es würde in dem fall auf jeden fall krachen.


    sie meinte, dass es rechtlich so ist, dass der nicht angeleinte hund der schuldige sein wird.


    da euer hund ja nicht mehr angeleint war, weil das halsband nicht gehalten hat, sehe ich keine chance für euch, auch wenn die versicherung dem anderen hundehalter eine teilschuld zuspricht.


    für 18 euro würde ich persönlich keine anzeige beim ordnungsamt riskieren, denn dann wird es unter umständen richtig teuer, falls ihr einen wesenstest machen müßt.


    die geschädigte wird auch nicht die versicherung verklagen, sondern euch - auf zahlung des fehlenden rechnungsbetrages.


    gruß marion

  • Ruf doch mal bei Deiner Versicherung an und frag die, warum sie nicht den Gesamtbetrag zahlen.
    Und erzähl denen das die Geschädigte jetzt den Rest von Dir haben will und mit Anzeige droht.
    Wer sonst, wenn nicht die Versicherung, soll denn wissen wie das mit solchen Schadenregulierungen ist? Die werden auch wissen wie die übliche Rechtsprechung ist.


    Von meinem Rechtsgefühl her wäre es so: Du haftest für Schäden die Dein Hund verursacht, stellvertretend dafür hast Du die Versicherung. Wenn die jetzt sagen, die musst nicht voll haften - der Andere bekommt eine Teilschuld - dann muss die Geschädigte sich mit denen auseinander setzen. Weil die Versicherung ja stellvertretend für Dich in der Haftung ist.


    lg
    susa

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