Hundehaftpflicht: Geschädigte bekommt Teilschuld

  • Na ja nicht ganz...


    Du hast einen Schaden verursacht und musst dafür zahlen. DEINE Versicherung will aber nicht den ganzen Schaden zahlen, was ihr gutes Recht ist, nicht aber unbedingt dem entspricht, was ein Richter sagen würde. Deine Gegnerin sieht natürlich nur ihren Schaden und es ist ihr egal, was Deine Versicherung sagt. Ich sehe nicht unbedingt eine Teilschuld. Ein bellender Hund (auch wenn's ein fieser Kläffer ist), der aber angeleint ist, ist doch unter Kontrolle. Dir ist eben das Halsband aufgegangen und der Schaden war da.


    Das Wesentliche bei einer Versicherung ist immer, dass Du sagtst "Ja, ich habe Schuld" Wenn Du sagst, dass Dich keine Schuld trifft, dann zahlt sie auch erst mal nicht, da sie Dir erst einmal glaubt und natürlich nicht zahlen will, wenn die Rechtslage nicht klar ist.


    Ich würde zahlen und wegen 18,- € auf gar keinen Fall einen Rechtsstreit provozieren, den Du meiner Ansicht nach auch verlieren könntest.


    Grüße
    Rolf

  • Seh ich ja auch so. Das Halsband ist aufgegangen, damit ist Hund nicht mehr angeleint, Schaden ist durch unseren Hund passiert, 100% für die andere. Nun wird der Schaden ja noch nachreguliert, aber offenbar nur aus Kulanz wie es aussieht.
    Die Versicherungsfrau von der IAK hatte heute morgen in meiner Abwesenheit angerufen und auf den AB gesprochen. Da beide Hunde angeleint waren, jeweils die Hälfte (Teilschuld). Wenn ein Hund nicht angeleint ist, ist volle Schuld bei ihm. Naja, unser Hund erst angeleint, dann nicht, offenbar Auslegungssache.


    Ein Wechsel der Versicherung würde auch nichts bringen, das handhaben die alle so, so ihre Aussage.


    Naja, darüber lässt sich streiten. Ich hoffe, dass ich die Versicherung nicht nochmal brauche und bleib nun bei der Rh** Da ist auch der fremde Hüter mit versichert etc. und keine Selbstbeteiligung.


    Danke für Eure guten Tipps und Ratschläge!!


    Liebe Grüße
    Petra mit Max

  • Bei einer Hundetwistigkeit haben meist beide Parteien die Hälfte der Kosten zu tragen, völlig egal, wer angeleint, abgeleint und angefangen.


    Aber für die paar Euros ist eine Hundehaftpflicht ja eigentlich auch nicht da, denn eigentlich geht es da ja eher um Unfälle, die einen echt in finanzielle Schwierigkeiten bringen wie z.B. Hund läuft plötzlich auf die Straße und verursacht einen Chrash von einigen Autos. :roll:

  • Ich würde mir auch immer erst die Rechnung geben lassen und dann entscheiden, ob mit oder ohne Versicherung.
    Bagatelschäden würde ich generell ohne Versicherung regeln.

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