Hilfe!Rehe, Katzen, Hasen und weg ist sie!!!
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Wenn wirklich leinenplicht in feld, wald oder stadt besteht darfst du aber, soviel ich weiß, die schleppleine gar nicht benutzen.
Ich glaube gelesen zu haben das bei leinenplicht die leine höchtens 2m oder 2,50m lang sein darf.Kennt sich da wer mit aus?
Bei uns heisst es, der Hund ist an der Leine zu führen und dass nur die öffentlichen Wege zu nutzen sind.
Also denke ich mal, dass man schon den Hund an die Schlepp nehmen kann, solange sie nicht zu lang ist und der Hund den Weg verlassen kann.
Mag aber eventuell von Gemeinde zu Gemeinde anders formuliert sein.Hmmm,mein Hund scheint intelligent zu sein. Sie hat sich noch nie irgendwo verheddert. Nur ich hab mich selbst mal eingewickelt.

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Hi,
Interessiert dich dieses Thema ? Dann schau doch mal hier *.
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Ich bin ja froh dass wir nicht alleine mit unserem Problem sind
Aber, es hilft alles nix.
Wir müssen jetzt da ran, und wir geben die Hoffnung nicht auf, dass sie es irgendwann mal begreifen wird.
Man sagt ja immer die Weisheit kommt mit dem Alter :erwachsen:
und bis dahin: ÜBEN! was das Zeug hält -
Ich denke das Buch von Gröning und Ulrich könnte dir wirklich eine Hilfe sein. Das sind gut investierte 20 Euro.
Die beiden geben auch immer wieder Seminarwochenenden in verschiedenen Städten.
Und generell: Verhindere Jagderfolge! SL- Ende bleibt in der Hand.Viel Erfolg!
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