Hallo!
Ich habe mal gehört, dass wenn es in einer Stadt/Gemeinde eine absolute Leinenpflicht (sowohl innerorts als auch außerorts) gibt, dann muss die Stadt/Gemeinde eine (eingezäunte?) Hunde-Freilauf-Fläche ausweisen.
Ist das irgendwo niedergeschrieben (Tierschutzgesetz?)? Ich suche nämlich schon eine ganze Weile und habe noch nix dazu gefunden... Bräuchte etwas "schwarz auf weiß" um es den Damen und Herren im Gemeinderat vorlegen zu können, da sie meinem Freund (der ebenfalls da drin sitzt) nicht glauben...
Würde mich freuen, wenn ihr mir weiterhelfen könntet! Achja: "Ort des Geschehens" liegt in Bayern...
LG
Lisa