Gesetz???
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Frag ihn doch noch mal genau nach der Grundlage, woher er das hat.
Da ich selbst keine Kinder hab, betrifft mich das nicht. Aber vielleicht gibt es da u.U. noch versicherungsrechtliche Gründe???
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Das Berliner Hundegesetz sagt aber auch
[quoteHunde dürfen nur Personen überlassen werden, die die Gewähr dafür bieten, dass die Vorschriften dieses Gesetzes eingehalten werden.[/Quote]
§1 Absatz 4Ich denke, das man sich darauf bezogen hat und da das Jugendstrafrecht auch ab dem 14 Lebensjahr greift und damit dann vorausgesetzt wird, das die Kids schon zwischen richtig und falsch unterscheiden können und sich an die Verordnungen und Anweisungen halten. Aber ob man jetzt 16 sein muss oder 14 oder 18 oder so keine Ahnung.
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Zitat
Diese Regel besagt das man bei einem Hund mit einem Stockmaß von 40cm oder einem Gewicht von 20kg einen Nachweis erbringen muss, das man in der Lage ist den Hund zu führen.
Echt??!! Wow
Was versteht man unter Hund führen? Wie sieht das in der Proxis aus? Zählt da denn die BH-Prüfung?ZitatZum anderen, ich bin in BW auch noch nicht fündig geworden bezüglich eine kompletten Hundeverordnung. Was ich bisher öffentliches gefunden habe, betraf nur die s.g. Listenhunde.
Ich hab jetzt auch mal geg**gelt und nur eine Kampfhundeverordnung gefunden. Wenn ich mal wieder in der Stadt unten bin, frage ich mal auf dem Rathaus nach, ob die was haben. Würd mich ja jetzt schon interessieren...
Grüßle
Angie und die Schobären-Bande -
frag ganz einfach bei deiner versicherung (haftpflicht für den hund) nach. bei unserer ist ganz klar angegeben: ab 14 jahren darf der hund geführt werden.
vielleicht wirst du da ja fündig. im gesetz habe ich auch vergebens gesucht - oder es überlesen. -
Zitat
Echt??!! Wow
Was versteht man unter Hund führen? Wie sieht das in der Proxis aus? Zählt da denn die BH-Prüfung?
Führen tust Du einen Hund sobald Du mit ihm an die Öffentlichkeit gehst.
Aber für BW scheint diese Regelung nicht zu gelten. Denn bei der Anmeldung unseres Hundes beim OA haben sie bei uns nicht danach gefagt. Wie das in der Praxis aussieht... nun, da musst Du mal in der hundeverordnung von NRW nachlesen, dort ist es beschrieben. -
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Zitat
frag ganz einfach bei deiner versicherung (haftpflicht für den hund) nach. bei unserer ist ganz klar angegeben: ab 14 jahren darf der hund geführt werden.
vielleicht wirst du da ja fündig. im gesetz habe ich auch vergebens gesucht - oder es überlesen.Jupp , in unserer Hundehaftpflicht steht das auch so drin - erst ab 14 Jahren , sonst wird der Versicherungsschutz eingeschränkt bzw. verlischt ganz.
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in manchen gemeinden wird aufgrund einer bestandenen BH-Prüfung die hundesteuer reduziert. bei uns net :/ hat jetzt aber mit dem eigentlichen "führen eines hundes" nix zu tun.
einen hund führen heisst ganz einfach: ihn mit oder ohne leine außerhalb seines eingenen grundes auszuführen. und das darf halt nicht jeder (kinder bzw. jugendliche eben erst ab einem bestimmten alter und manch ein erwachsener hat durch gesetzes-entscheidung ein verbot erhalten).
und ob mein sohn unsere kaya mal mit 14 führen wird...??? schaun 'mer mal.
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In NRW heißt führen schon "besitzen". Sobald man sich so einen Hund anschafft, muß man Sachkunde nachweisen. D.h. man muß länger als ich glaube 3 Jahre große Hunde problemlos gehalten haben vor Entstehen des Gesetzen oder eben einen Sachkundetest machen. Dieser Test ist ähnlich dem schriftlichen Teil, der in der BH gefordert wird. Hat man die BH braucht man den Test nicht. Umgekehrt braucht man, hat man den Test, bei der BH den schriftlichen Teil nicht mehr am Prüfungstag machen, sondern nur die Bescheinigung vorlegen.
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Zitat
D.h. man muß länger als ich glaube 3 Jahre große Hunde problemlos gehalten haben vor Entstehen des Gesetzen oder eben einen Sachkundetest machen.
eijeijei! da beisst sich doch die katze in den eigenen schwanz....
nicht dass du jetzt denkst, ich glaube dir nicht. ne-ne! aber wie soll otto-normalo erfahrung mit eigenem hund haben, wenn es doch eigentlich verboten ist, diese zu machen - ohne vorher einen besessen zu haben. :irre: da wiehert der amtsgaul.
sachkundetest bzw. -nachweis haben wir (in hessen) keinen gebraucht. so unterschiedlich sind die länder... -
Tja diese Regelung in NRW ist m.E. völlig für die Katz.
Denn wenn der Hund nur 39cm groß ist und 19kg wiegt ist er natürlich unproblematischer zu handeln als ein Hund der 41cm hoch ist und 21kg wiegt... :irre:
Wer solche Grenzwerte erstellt hat keine Ahnung was er da macht. Das ist meine Meinung. - Vor einem Moment
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