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    eijeijei! da beisst sich doch die katze in den eigenen schwanz....
    nicht dass du jetzt denkst, ich glaube dir nicht. ne-ne! aber wie soll otto-normalo erfahrung mit eigenem hund haben, wenn es doch eigentlich verboten ist, diese zu machen - ohne vorher einen besessen zu haben. :irre: da wiehert der amtsgaul.
    sachkundetest bzw. -nachweis haben wir (in hessen) keinen gebraucht. so unterschiedlich sind die länder...

    Du kannst ja in einem anderen Bundesland gelebt haben ;) Also da sehe ich nicht unbedingt eine Katze.

    Und obendrein war es ja so, daß diese Regelung mal erfunden wurde von lustigen Politikern und da brauchten eben alle, die schon drei Jahre einen Hund hatten, den TEst nicht usw.

  • stimmt, das ist wohl wahr! :^^:

    unser trainer will bei uns noch in diesem jahr den "hunde-führerschein" einführen und die notwendige prüfung machen lassen. er meinte, es sei im gespräch und mit sicherheit wird da noch ein gesetz. oder sagte er, dass dieses regelung schon in manchen bundesländern oder eu-ländern greift? :???:
    und um dem vorzugreifen, will er die sache mal angehen. finde ich gut, dass er schon im vorfeld reagiert, aber die sache ansich... nunja.

  • Zitat

    frag ganz einfach bei deiner versicherung (haftpflicht für den hund) nach. bei unserer ist ganz klar angegeben: ab 14 jahren darf der hund geführt werden.
    vielleicht wirst du da ja fündig. im gesetz habe ich auch vergebens gesucht - oder es überlesen.


    Nur, was hilft dir die Zusage deiner Versicherung, wenn der entstandene Schaden strafrechtliche Relevanz hat?
    Bzw. was nützt dir die Zusage deiner Versicherung, wenn ein Gericht zu dem Urteil kommt, dass es grob fahrlässig war, dass der 14-jährige diesen Hund geführt hat? Dann erlischt nämlich u.U. einfach dein Versicherungsschutz.
    Eine Altersbegrenzung in der Versicherungspolice ist also weder eine Sicherheit noch hat sie irgendeine rechtliche Bewandnis - sie ist nur eine Einschränkung auf die man gut verzichten kann ;)

    In Schleswig-Holstein steht zu dem Thema einfach, dass der Hundeführer ausreichend auf den Hund einwirken können muss, um Gefahren für die öffentliche Sicherheit vorzubeugen und abzuwehren, die mit dem Halten und Führen von Hunden verbunden sind.
    Klar ist die Formulierung schwammig, aber wie will man denn eine sinnvolle nicht schwammige Lösung finden? Im Endeffekt ist es immer vom Einzelfall abhängig, ob der Hundeführer ausreichend auf seinen Hund einwirken kann, egal wie groß und schwer der Hund ist, egal wie kräftig und alt der Hundeführer ist.

    EDIT
    Ach so, und wenn es ein Gesetz gibt bzw. eins gemacht werden würde, was ein Mindestalter vorschreiben würde und man würde trotzdem als jüngerer einen Hund führen, dann wäre das zwar eine Ordnungswidrigkeit. Alle anderen Belange, wie Versicherungsschutz oder strafrechtliche Verfolgung nach einem Schaden würden jedoch nicht berührt werden. Das eine hat mit dem anderen so gut wie nichts zu tun :D

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