Schlechte Hundehaltung???
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Hallo,
auf unseren Gassigängen komme ich ab und zu in letzter Zeit auf einem Wirtschaftsweg vorbei. Hier steht kein Haus, nur ein großer eingezäunter Garten, wo sich jemand Hühner, Enten und Gänse hält. Der Besitzer wohnt woanders und kommt aber regelmäßig in diesen Garten.
Nun ist mir ein paarmal aufgefallen, dass sich auf diesem Grundstück ein Hund befindet.
Wenn unser Hund am Zaun schnüffelt, kam er ein paarmal an den Zaun und wollte spielen und winselte dabei.Dann beim letzten Mal habe ich den Hund dort angebunden gesehen und als wir vorbeikamen bellte er.
Die Leine, mit der er angebunden war, war nicht sehr lang. Kein Mensch weit und breit, er scheint also auch dort allein zu bleiben.Auch andere Leute, mit denen ich ins Gespräch kam, wußten von dem Hund, der dort allein ist, soll wohl die Hühner bewachen.
Nun frage ich mich aber, ob diese Art der Haltung erlaubt ist. Mir tut der einsame Hund dort sehr leid und so bin ich heute nochmals mit einer Bekannten, die auch sehr tierlieb ist und sich auch für den Tierschutz einsetzt, extra dort hingefahren, um ihr das zu zeigen.
Heute war der Hund nicht da und so frage ich mich denn doch, bin ich nun im Irrtum und der Hund wird doch zwischendurch nach Hause geholt? Ist es uberhaupt erlaubt, einen Hund allein auf einem einsamen Grundstück einzusperren?
Habe mir vorgenommen, in nächster Zeit dort noch öfter vorbeizugehen, um die Sache zu beobachten. Wenn der Hund dann doch die meiste Zeit dort allein sein sollte, wollte ich mich mal ans Tierheim wenden.
Was meint Ihr zu dieser Sache?
Sonja
- Vor einem Moment
- Neu
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Soweit ich weiss darf ein hund ab 12 monaten an der kette auf dem gründstück gehalten werden. Natürlich darf er auch auf dem Grundstück frei herum laufen. Solange er nicht verwahrlost ist. Sprich : abgemagert, nicht gepflegt überall verletzungen ist. Ich hätte aber wohl auch den tierschutz angerufen. die machen ja nicht mehr als nach dem rechten gucken.
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Zitat
Ist es uberhaupt erlaubt, einen Hund allein auf einem einsamen Grundstück einzusperren?
Ja, das ist wohl erlaubt, aber Anbindehaltung ist nur unter ganz strengen Richtlinien gestattet.
Wenn Du Sorge um den Hund hast, dann melde es doch dem zuständigem Ordnungsamt. Und keine Sorge, sicherlich kommt man sich dann vor, als würde man jemanden denunzieren, aber wenn alles in Ordnung ist, hat der HH ja nix zu befürchten. Und lieber einmal öfter hingesehen und darauf hingewiesen als einmal zu wenig.
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Ich glaube Anbindehaltung ist in D grundsätzlich verboten.
Ich würde die Situation im Auge behalten und dann, wenn sich deine Vermutungen bestätigen, den Tierschutz einschalten.
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Zitat
Ich glaube Anbindehaltung ist in D grundsätzlich verboten.
Grundsätzlich verboten ist sie nicht, aber unterliegt ganz strengen Richtlinien, die kaum jemand erfüllt, der seinen Hund anbindet.
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Ob diese Art der Hundehaltung verboten ist, weiss ich nicht. Durch einen ähnlichen Fall hier im Ort weiss ich aber, dass ein draussen gehaltener Hund auf jeden Fall im Winter eine wasserdichte und die Kälte abhaltende "Unterkunft" haben muss. Das solltet ihr also auf jeden Fall auch noch prüfen, ob der arme Kerl womöglich auch noch nachts dort alleine hausen und frieren muss :kopfwand: - das wäre Tierquälerei und das Ordnungsamt müsste einschreiten.
LG Francisca -
Hallo,
ich würde es dem Ordnungsamt auch melden, schriftlich und immer wieder nachfragen!!
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