Vermieter tot, keine schrifliche Erlaubnis für die Tiere

  • Hallo, ich bin noch völlig schockiert. Unser Vermieter ist vorgestern bei einem Unfall ums Leben gekommen. Wir kennen den Mann seit 7 Jahren, er war der Grundschullehrer meines Sohnes. Man kann sagen wir waren locker befreundet und er hat uns viel geholfen, auch bei privaten Problemen. Mein Sohn war oft bei ihm zu Hause und Anfang des Jahres hat er uns die elterliche Wohnung vermietet. Obwohl ich wie gesagt noch ganz schockiert und traurig bin plagt mich jetzt bissel Angst wie es weitergeht.
    Die Wohnung gehörte nicht ihm allein, sondern noch seinen beiden Geschwistern als Erbengemeinschaft. Wir hatten aber nur mit ihm was zu tun und die andern beiden kenne ich gar nicht. Und wie in der Überschrift steht, haben wir nichts schriftliches wegen der Tierhaltung, ich hab dem Mann genügend vertraut um nicht darauf zu bestehen. Im Mietvertrag steht drin, dass man für Haustierhaltung die Genehmigung braucht(steht ja glaub ich immer so da, wenn sie nicht von vornerein verboten ist) aber was ist, wenn seine Geschwister jetzt sagen, sie dulden keine Tiere? Meint ihr sie könnten damit durchkommen? Mal ganz davon abgesehen, dass die beiden das Haus schon lange verkaufen wollen und nicht konnten weil unser Vermieter immer dagegen war.
    Ok, es is jetzt nich so, dass das ganze akut ist, vielleicht bin ich jetzt auch grundlos panisch. Aber hier im Haus ist noch ne Bäckerei und ich weiß, dass die Chefin von dort sehr gut mit der Schwester unseres Vermieters befreundet ist und ich weiß, dass dieser Chefin zumindest die Hunde ein Dorn im Auge sind. Also wenn die genug wettert könnte es kritisch werden :(
    Klar, bevor ich meine Tiere abgebe such ich mir lieber ne neue Wohnung, aber erstmal eine finden mit 4 Kindern, 4 Katzen und Hunden

  • Ihr habt die mündliche Zusage das ihr die Tiere halten dürft. Das genügt da auch eine mündliche Zusage rechtsverbindlich ist.
    Die Geschwister hatten ja auch lange genug Zeit ihre Einwände zu erheben. Haben sie ja nicht gemacht.
    Solange die Hunde sich ruhig verhalten, keinen beißen oder ständig Bellen usw., kann euch meiner Meinung nach nichts passieren.

    Wartet erst mal in Ruhe ab es ist sowieso wahrscheinlicher das da überhaupt nichts kommt. Und wenn etwas kommt seit ihr eigentlich in einer besseren Position als die Vermieter.

    Schönen Gruß,
    Frank

  • Hallo,

    wenn das Haus einer Erbengemeinschaft gehört, sollte Dir eigendlich nichts passieren (glaube ich). Aber ich würde vorschlagen, dass Du der Bäckereichefin den "Wind aus den Segeln nimmst".

    Schreibe die Erbengemeinschaft an, spreche Dein Beileit aus und schildere denen Dein Problem. Das Du eben nur die mündliche Bestätigung für die Hundehaltung hast (Katzen sind seltener ein Problem) und dass Du gerne eine schriftliche Bestätigung hättest.

  • :winken:

    Wie war das jetzt? Ihr kennt ihn seit sieben jahren und seit einem Jahr wohnt ihr dort?-Oder wohnt ihr schon länger da?

    Ich würde auch eine Beilleitskarte hinschicken, aber noch nicht sofort mit der Tür ins Haus fallen.
    Wartet erst einmal die Beerdigung ab-geht vieleicht auch hin.
    Erkundige dich mal beim Mieterschutzbund, was da nun auf euch zu kommen kann.

    LG Nadine

  • Was für eine tragische Geschichte mit Eurem Vermieter.

    Ich würde jetzt erst mal ganz ruhig bleiben und definitiv nicht mit der Tür ins Haus fallen - bei einem solch plötzlichen Tod haben die Angehörigen sicherlich erst einmal andere Probleme.

    Ich würde mich erst einmal positiv gegenüber den Erben verhalten und Ihnen etwas Zeit geben.

    Parallel dazu würde ich mich an Eurer Stelle aber definitiv bei einem Rechtsanwalt erkundigen, welche Schritte jetzt angebracht sind und alle Eventualitäten durchsprechen, insbesondere den Fall, wenn die Erben die Tierhaltung sehr kurzfristig einstellen wollen, d.h. geht das, wenn ja, ab wann (welcher Vorlauf), Möglichkeiten des Einspruchs usw.

    Ihr solltet zumindest juristisch gerüstet sein, wenn der Fall der Fälle eintritt.

    Im Forum gibt es glaube ich auch ein paar juristisch bewanderte Fories, vielleicht können die sich ja mal melden mit ihrer Einschätzung der Lage.

    Ich drück alle Daumen und Spike alle Pfoten dass die Sache für Euch gut ausgeht.

    lg
    Karin

  • Danke euch, das macht mir ja jetzt wieder etwas Mut.

    Und natürlich werde ich net mit der Tür ins Haus fallen, ansich wollte ich von mir aus mal gar nix sagen und abwarten. Und ich denke auch net, dass in nächster Zeit was kommt, die haben wie Karin schon sagte, nach dem Schlag ja erstmal ganz andere Sorgen.

    Die einzige die halt wirklich Probleme machen könnte ist die Bäckereichefin, der sind wir und die andere Familie die hier wohnt ein Dorn im Auge wegen der Kinder. Dieses Haus war immer kinderlos und jetzt wohnen da 2 Familien mit 4 bzw 5 Kindern und wenn die im Hof spielen wirds natürlich auch mal etwas lauter. Angeblich vergraulen die Kinder die Kundschaft durch den Lärm :irre: Sie wollte auch schon dafür sorgen, dass die Kinder nicht auf den Hof dürfen, aber da biss sie bei unserm Vermieter auf Granit.

    Nadine
    Ja war richtig, wir kennen ihn seit 7 Jahren weil er der Lehrer meines Sohnes war und wohnen seit Januar diesen Jahres in dieser Wohnung. Und zur Beerdigung gehen wir auf jeden Fall. Wie gesagt er war ja nich einfach nur der Vermieter sondern fast schon ein Freund. Das macht die Sache für mich ja umso tragischer :(

    Und das letzte was ich jetzt will, wär ein Streit mit den Angehörigen

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