Umfrage: Hundehaltergesetzt - was sollte drin stehen?
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Hallo,
hab hier schon öfters von den "ungeschriebenen Hundehaltergesetzen" gelesen - und das man sich doch Bitte nach Möglichkeit dran halten soll.
Tja, nun dachte ich mir so, wir könnten es ja hier mal zusammenschreiben. Da es ja ein Gesetzt(entwurf) werden soll muss aber alles rein - nicht nur HH-Knigge.
ich fang mal an:
§ 1
Der HH ist verpflichtet sich über die Bedürfnisse des Hundes gründlich zu informieren, regelmäßig fortzubilden und diese natürlich auch zu berücksichtigen.lg susa
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Zitat
§ 1
Der HH ist verpflichtet sich vor der Anschaffung über die Bedürfnisse des Hundes gründlich zu informieren, regelmäßig fortzubilden und diese natürlich auch zu berücksichtigen. -
Yepp, Lena
und jetzt § 1.1
die Bedürfnisse des Hundes sind.....bitte gaaaanz viele Vorschläge - vielleicht machen wir ja Ernst und drücken es irgendwann mal nem Politiker in die Hand.
lg susa
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Also ich finde es gut, wenn alle Hundehalter diesen Sachkundenachweis vorher machen müssten, den wir hier in NRW für große Hunde (20/40) machen müssen.
Natürlich ist der Test verbesserungswürdig (aber welcher ist das nicht), aber viele Fragen gehen auf das Verhalten von Hund und Mensch ein und ein gewisses Grundwissen wird damit geschaffen.
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der Hund ist artgerecht zu ernähren
dem Hund muss aussreichen und möglichst abwechslungsreich seine Zeit gestaltet werden
die medizinische Versorgung muss stets gewährleistet sein
.....
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Danke Caro,
ja - vor allem in der Ausführlichkeit wie es bei "Canis" steht - ist das schon mal eine sehr gute -
Teil-antwort
Vielleicht sollte ich die Frage umformulieren:
Ergänzend zu den Grundrechten der Hunde (siehe Canis) - welche Verhaltensregeln (Knigge) sollten noch für Hundehalter gelten:z.b. die HH sollen nicht ungefragt Spekulationen über die Rasse von fremden Hunden äußern ....
lg susa
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Der HH hat seinen Hund stets so zu führen, dass er seine Umwelt nicht schadet oder gefährdet.
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Artikel 7: Der Hund hat das Recht auf freie Bewegung.
Blöd, wenn Leinenzwang da ist.
ich finde, HH sollten, bevor sie sich einen Hund anschaffen, über Beschwichtigungssignale informieren.
Und jeder Hund sollte das Recht haben, mindestens 1 mal am Tag das tun zu dürfen, wozu er wirklich Lust hat. Und wenn er dazu ein Lock buddelt oder dämlich rumspringt und nervt..das Recht sollte er haben.
lg
pinga -
Danke erstmal für die Antworten. Ich fass es dann mal - vorerst (?) zusammen: (für weitere Anregungen wär ich Euch dankbar)
1. die Rechte des Hundes (nach Canis)
Artikel 1: Der Hund hat das Recht auf einen sachkundigen Besitzer
Artikel 2: Der Hund hat das Recht auf dauerhaften sozialen Kontakt zu Menschen und Hunden
Artikel 3: Der Hund hat das Recht, mit Artgenossen zu spielen
Artikel 4: Der Hund hat das Recht auf Verlässlichkeit in den sozialen Beziehungen
Artikel 5: Der Hund hat das Recht auf artspezifische Kommunikation
Artikel 6: Der Hund hat das Recht auf körperliche Auslastung
Artikel 7: Der Hund hat das Recht auf freie Bewegung
Artikel 8: Der Hund hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit
Artikel 9: Der Hund hat das Recht auf Aufgaben, die seinem Wesen entsprechen
Artikel 10: Der Hund hat das Recht, durch eigene Erfahrungen zu lernen
Artikel 11: Der Hund hat das Recht, sich schmutzig zu machen, zu stinken und Flöhe zu bekommen
Artikel 12: Der Hund hat das Recht auf art- und bedarfsgerechte, abwechslungsreiche Ernährung2. die Pflichten des Hundehalters = HH (nach DF)
Artikel 1:
Der HH ist verpflichtet sich vor der Anschaffung über die Bedürfnisse des Hundes gründlich zu informieren, regelmäßig fortzubilden und diese natürlich auch zu berücksichtigen.Artikel 2:
Der HH belegt seine Kenntnisse über den Sachkundenachweis, der vor der Anschaffung des Hundes zu absolvieren ist und beim Hundekauf vorzulegen ist. Die Sachkunde gliedert sich in: Ernährung, Haltung, Pflege, Grunderziehung, "Ersten Hilfe" am Hund, Kommunikationsverhalten der Hunde inkl. Beschwichtigungssignalen.Artikel 3:
Der HH hat seinen Hund stets so zu führen, dass er seine Umwelt nicht schadet oder gefährdet.Artikel 4:
Der HH hat Belästigung der Umwelt im Rahmen des Möglichen zu vermeiden.
Dazu gehört: Das Einsammeln der Hinterlassenschaften sowie das Vermeiden oder Entfernen von sonstigem Schmutz an fremden Eigentum. Die Beachtung der Nacht- und Mittagsruhezeiten der Mitmenschen und insgesamt ein leises und ruhiges Auftreten in der Öffentlichkeit sowie das Eindämmen von lang anhaltendem Gebell.
Die Wahrung der Individualdistanz von Mitmenschen und Mithunden durch den eigenen Hund sofern nichts anderes signalisiert wird.
Der HH erteilt nicht ungefragt Belehrungen - ist aber stets hilfsbereit. -
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