Ketten- und Zwingerhaltung ist zwar erlaubt, aber nur zeitlich beschränkt. Das heisst, dass die ständige Ketten- oder Zwingerhaltung strafbar ist.
Auf dem Land sieht man das zwar häufig ganz anders, was einen aber nicht davon abhalten sollte, Anzeige gegen ein ganzes Dorf zu erstatten.
Zum Hund:
Wie reagiert der Hund denn auf dem Rückweg? Versucht er das Grundstück zu ignorieren und einfach weiter zu gehen?
Der Hund hat ganz offensichtlich Konzentrationsschwächen. Er begreift offenbar nicht wie groß die Welt ist. Eine Reizüberflutung kommt dazu. Da beste wäre, Du fändest einen Platz dessen Reize überschaubar und verarbeitbar für den Hund sind. Auf einem solchen Platz musst Du für ihn interessanter werden. Dann der nächste Platz, der übernächste unsw.
Das Hauptproblem sehe ich darin, das der Hund weiss das er bald zurück muss und in er gegebenen Zeit so viele Eindrücke wie möglich sammeln möchte. Gegen Neugier und den Genuss einer kurzen beschränkten Freiheit kommst Du nicht an.