Falsche Flexi-Leine gekauft.
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Hund alles klar?
Lieben Gruss
Petra - Vor einem Moment
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Hi,
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Pack sie ein, schick sie zurück.
Als verbraucher bist du nicht dazu verpflichtet, Ware in Originalverpackung an den Händler zurück zu schicken. Steht im BGB..
Meist hast du auch nach Erhalt der Ware ein 2 Wöchiges Rückgaberecht ohne Angaben von Gründen.
Liebe Grüsse
Pandora -
Zitat
Stand auf dem Schlauch. :kopfwand:AUA!
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so nochmal nachgesehen.
Laut AGB´s bei Zooplus hast du als Käufer ein Widerrufsrecht von 2 Wochen beginnend ab Erhalt der Ware. Das heißt wenn du die Leine morgen einpackst und zurückschickst ( dazu brauchst du keine Gründe anzugeben) und zur Post bringst, ist das jut.
Originalverpackung war ein riesen Thema und hierzu hat der Gesetzgeber mit der Verbraucherschutz klare Angaben gemacht. Du bist als Verbraucher nicht dazu verpflichtet die Ware wieder in der Originalverpackung zurück zu schicken. Er darf es auch gar nicht verlangen.
Jedoch bist du dazu verpflichtet die Ware ordnungsgemäß so einzupacken dass kein Schaden entstehen kann...
Liebe Grüsse
Pandora -
bei zooplus-bestellungen ist immer ein rückgabeschein dabei...
meld dich vorher bei denen, dann bekommst du einen retoure-code, den trägst du zur schnelleren bearbeitung in das kästchen oben rechts.
unten kannst du auch den grund der rücksendung eintragen!
(es gibt mehr gründe etwas zurück zu schicken, außer der falschen größe! ;))außerdem bekommst du einen aufkleber für das retoure-paket zugeschickt, so dass der versand für dich kostenlos ist!
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Also ich würde mich auch erster Linie an Zooplus wenden. Die Leute dort sind sehr kulant!
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Wenn das mit Zooplus nicht klappt, dann versuch mal "Das Futterhaus" unsere führen die Flexi in Summertime im Gegensatz zu Fressnapf.
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...aber ohne quittung vom futterhaus kann man die doch dort nicht einfach so zurück geben!?
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Zitat
...aber ohne quittung vom futterhaus kann man die doch dort nicht einfach so zurück geben!?
Also bei mir hat es geklappt. Aber ich habe ja getauscht und nicht etwas erstattet haben wollen. Hatte das Teil zwar aus einem Futterhaus, aber in Kiel und natürlich den Bon verbummelt. Gut, mag sein, dass ich ein sehr freundliches Futterhaus hier habe, aber versuchen könnte man es im Notfall ja. -
Ich würde das Teil auch mit der Bitte um Umtausch an den Lieferanten zurücksenden.
Zum Thema "Rücksendung in Originalverpackung":
Diese Forderung wird mitunter von Lieferanten an Wiederverkäufer, meist die Einzelhändler, gestellt. In Verbindung damit wird dann angekündigt, dass Reklamationen ansonsten nicht angenommen werden bzw. Gewährleistungsansprüche verloren gehen können. Der Lieferant kann jedoch in seinen AGB nicht wirksam bestimmen, dass der Besteller nur Mängelansprüche geltend machen kann, wenn er die mangelhafte Ware in der Originalverpackung zurück sendet. Zum einen hat der Händler keinen Einfluss darauf, wie sein Käufer bei Ingebrauchnahme der Ware mit der Verpackung verfährt. Zum anderen sind Verpackung und Ware voneinander getrennt zu betrachten, da sie keine einheitliche Kaufsache darstellen. Die Verpackung ist eine vertragliche Nebenleistung. Zweck der Verpackung ist die Verhütung von Schäden auf dem Transport, welcher auch mit anderer Verpackung erfüllt werden kann. Aus diesem Grund ist es nicht notwendig, dass Ware bei Mangelhaftigkeit in der Originalverpackung zurück gesandt wird.
Der Bundesgerichtshof hat sich in seinem Urteil vom 28.09.2000 (Aktenzeichen: I ZR 201/98) wie folgt geäußert: Während der Kassenbon ersichtlich zum Nachweis von Ort und Zeitpunkt des Kaufs dient, wird das Erfordernis der Rückgabe mit Originalverpackung nach allgemeiner Lebenserfahrung dahin verstanden, dass die Ware vor Transportschäden zu schützen und grundsätzlich auch zur Weiterveräußerung (in Originalverpackung) bestimmt, d.h. pfleglich zu behandeln ist. Das bedeutet, dass das Maßgebliche bei der Rücksendung der Ware das Schützen vor Transportschäden ist. Dies ist auch ohne Originalverpackung möglich, wenn der Kunde eine andere (den Zweck erfüllende) Verpackung wählt.
Auch bei Verträgen mit Verbrauchern im Fernabsatz, wie z. B. im Onlinehandel, bestimmen Verkäufer häufig in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass die Ware bei Ausübung des Widerrufsrechtes oder bei Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen in Originalverpackung zurückzusenden ist. Solche Klauseln sind unzulässig.
Stand: 06/2004
Quelle:
http://www.chemnitz.ihk24.de/produktmarken/…lverpackung.jspDoris
- Vor einem Moment
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