Falsche Flexi-Leine gekauft.
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Du hast ein gesetzliches Rückgaberecht von 14 Tagen. Der Händler, bei dem Du die Leine gekauft hast, muß sie wieder zurück nehmen (übrigens auch ohne "Originalkarton") und Dir den Kaufpreis zuzüglich Versandkosten erstatten.
(Müßte auch in seiner Widerrufsbelehrung oder Rückgabebedingungen auf der Rechung stehen.) - Vor einem Moment
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Hi,
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Zitat
...aber ohne quittung vom futterhaus kann man die doch dort nicht einfach so zurück geben!?
Du brauchst nicht zwingend die Quittung zum Umtauschen. Du mußt nur
beweisen können, daß du den Kauf getätigt hast.
Das kann einmal die Quittung sein, klar. Aber auch die Abbuchung auf dem
Kontoauszug oder eine Person, die beim Einkauf im Laden dabei war, bestätigt
den Kauf. -
Da die Flexi ja selbst bestellt wurde, dürfte es doch eine Rechnung dazu geben, oder? Rückgabe innerhalb 14 Tagen ist bei allen Bestellungen über Internet, Telefon usw. (also immer, wenn man dem Verkäufer nicht Aug' in Aug' gegenübersteht) lt. Fernabsatzrecht möglich, egal, was dazu in den AGB steht (steht da übrigens nix drin, verlängert sich die Rückgabefrist erheblich, nämlich auf 3 Monate). Eine Begründung braucht es nicht, es könnte nur sein, dass unterhalb eines gewissen Warenwerts (40 Euro?) die Rücksendung auf eigene Rechnung verlangt wird. Originalverpackung ist auch nicht notwendig, wenn sie noch vorhanden ist, würde ich sie auch beschädigt zur Rücksendung verwenden, das Öffnen ist ja schliesslich notwendig, wie will man denn sonst die Ware überprüfen.
Inzwischen gilt dies auch für Internetauktionen, sofern der Verkäufer Unternehmer ist.
Gruss Joe
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