Brauche Eure Hilfe! Wie sag ichs der Nachbarin??

  • Zitat

    @ Silke:
    Da es keinen Vermieter gibt, wäre es doch in letzter Instanz das Ordnungsamt, dass dafür zuständig wäre, oder?[/url]

    Ne.

    Das Ordnungsamt ist für die ordenliche Öffnung, äh öffentliche Ordnung zuständig.

    Das hier ist nicht öffentlich.
    Wenn, dann geht nur was über das Zivilrecht, bzw. Zivilklage.

  • Ich unterstreiche voll und ganz Silkes Antwort.

    Gewohnte Geräusche machen die Babies nicht wach.
    Der Säugling eines befreundeten Paukenspielers konnte nur schlafen, wenn auf die Pauke gehauen wurde. :D

    Weiter wie Silke vorgeschlagen hat.

    Gruß, Friederike

  • Nee, Björn - ich wüsste nicht was das Ordnungsamt da machen sollte!?
    Der Hund wird nicht gequält und er hat auch niemanden angegriffen, er lebt nicht in einem Zweinger - sondern ist nur einsam weil er nicht gelernt hat alleine zu bleiben!
    Die letzte Instanz wäre eine Klage der anderen Eigentümer!

    Mich würde interessieren, warum der Hund von der Tochter immer gebracht wird? Hat sie in ihrer Wohnung evtl. auch schon Probleme mit dem Gekläffe?
    Das wäre vielleicht für die Eigentümer wissenswert - zumindest für eine evtl. Klage.

  • erster ansprechpartner wäre das ordnungsamt der gemeinde, die sind dafür zuständig.

    die wissen schon, was zu tun ist.

    erst mal werden die der dame einen brief schreiben (wenn post vom amt kommt, nehmen er ältere leute meist ohnehin ernster, als wenn die nachbarn was sagen)
    wenn das dann nix nutzt, holen die auch die polizei und der hund wird mitgenommen.

  • da das gebell aber schon seit längerer zeit geduldet wurde... könnte sein, dass da eine art "gewohnheitsrecht" eingezogen ist. lässt sich aber klären durch nachfragen.

    besser wäre es aber, wenn sich die anderen mitbewohner einig wären. und in wie weit der hund innerhalb der ruhezeiten bellt ist auch nicht unwichtig. allerdings: es wurde ja die ganze zeit zugelassen. aber wie gesagt: man kann das alles vorab in erfahrung bringen. auch wie sich die sachlage verändern muss, wenn babys dazukommen.

    Silke: hast recht. meiner hat auch am besten geschlafen, wenn es laut wurde ;) (staubsauger, musik, tv, rasenmähen, usw.) zumal das baby ja jetzt auch schon die "radaukiste" von oben hört....

  • Zitat

    erster ansprechpartner wäre das ordnungsamt der gemeinde, die sind dafür zuständig.

    die wissen schon, was zu tun ist.

    erst mal werden die der dame einen brief schreiben (wenn post vom amt kommt, nehmen er ältere leute meist ohnehin ernster, als wenn die nachbarn was sagen)
    wenn das dann nix nutzt, holen die auch die polizei und der hund wird mitgenommen.

    Liest du auch die anderen Antworten?
    Woher hast du dein unschätzbares Wissen? :???:
    Warum sollte das Ordnungsamt den Hund mitnehmen?

  • Zitat

    erster ansprechpartner wäre das ordnungsamt der gemeinde, die sind dafür zuständig.

    die wissen schon, was zu tun ist.

    erst mal werden die der dame einen brief schreiben (wenn post vom amt kommt, nehmen er ältere leute meist ohnehin ernster, als wenn die nachbarn was sagen)
    wenn das dann nix nutzt, holen die auch die polizei und der hund wird mitgenommen.

    genau, die wissen was zu tun ist.
    Die werden einen freundlichen, aber bestimmten Brief zurückschreiben und mitteilen, daß für Problem welche innerhalb einer Wohngemeinschaft auftreten sie nicht zuständig sind und empfehlen sich mit der älteren Dame auf anderen Weg zu einigen..

  • Ich gaube nicht, dass das Ordnungsamt da einschreitet. Die betroffenen Eigentümer sollten sich an den Verwalter wenden.
    Im allgemeinen kann man den Besuch eines Hundes auch in einem Haus in dem Hundehaltung untersagt ist,
    nicht verbieten.

    Der Verwalter soll für die nächste Eigentümerversammlung als Tagesordnungspunkt die Duldung des Hundes aufnehmen,
    dann können die Eigentümer darüber abstimmen, wie sie hier vorgehen wollen.

    Wenn die Lärmbelästigung so massiv ist, kann auch eine ausserordentliche Eigentümerversammlung anberaumt werden.

    Ich würde die Nachbarin aber erst einmal ansprechen und ihr mitteilen, dass Ihr diese Belästigungen nicht weiter hinnehmen werdet.
    Vielleicht findet sich ja eine andere Unterbringungsmöglichkeit für den Hund.

    LG Gudrun

  • mein unschätzbares wissen hab ich direkt von meiner gemeinde.

    es gibt die sogenannte lärmschutzbestimmung, an die bürger sich halten müssen.

    wenn die frau immer noch stur bleibt, schaltet das ordnungsamt die polizei ein. diese holen dann den hund, selbstverständlich nicht das ordnungsamt. das hatte ich auch nie geschrieben.

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