Boxer = Kampfhund?

  • Zitat


    Dann wäre aber noch der Fakt dass sie das erste Lebensjahr noch nicht vollbracht hat. Spielt das eine Rolle?


    Wußte auch noch nicht, wie das Land Brandenburg die Sache so sieht, aber nun bin ich schlauer, danke casper.


    "Ansprechpartner für alle Fragen zur neuen Verordnung ist das jeweilig für Ihren Wohnort zuständige Ordnungsamt"; würde Dir also raten, einfach mal dort anzurufen, damit sich alle Deine Fragen kompetent klären und Du nicht in Schwierigkeiten kommen könntest.

  • Hallo Ihr Lieben,


    Hat den jemand ne Ahnung ob das gleiche auch für Berlin gilt?:shocked:
    schockiert
    Werd mein Hund nächste Woche Anmelden beim zuständigen Finanzamt und dann mal sehen was noch so von den Behörden kommt.


    Ist aber alles sehr verwunderlich. :irre:
    Jedes Bundesland agiert anders mit den Hundebestimmungen. Gibts dafür denn keine einheitliche Regelung?
    Man kann sich das Leben auch anders kompliziert gestalten.


    Liebe Grüße
    Maya und Frauchen

  • und bin ersthundebesitzerin...
    bei mir haben die vom amt gar nichts deswegen gesagt. wobei gechippt isser auch.
    allerdings hatte ich in hannover (da habbich bis vor kurzem gewohnt) zweinmal richtig böse ärger mit dem ordnungsamt draußen auf der wiese, weil die meinten, mein hund wäre ein kampfhund.
    schreib mal bitte, was da nu letztendlich rausgekommen is...
    der boxer n kampfhund... :lachtot:
    in solchen ämtern sitzen glaub ich eh meist leute, die keene ahnung haben...


    lg

  • Hallöchen,
    ich kann dir sehr sehr gut nachfühlen. Ich habe seit kurzem einen 6 monate alten Boxermixrüden zu Hause. Heute war ich beim Tierarzt weil er sehr doll Duchfall hatte und ich mir nicht mehr zu helfen wusste. Erst einmal wurde mein Kleener als Stafford beim Tierarzt in den Computer eingetragen obwohl im Pass "Boxer Mix " steht. Er hätte wohl das Aussehen. Weder ist es irgendwo nachweisbar noch steht es irgendwo das bei meinem Pup ein Stafford mit drin ist !!! Die Mutter ist ein reinrassiger Boxer!
    Die Ordnungsämter wissen zum Teil selber nicht was sie wollen ! Nichtmal die Gesetze sind eindeutig! Sie widersprechen sich zum Teil... Bleibe ruhig und wehre dich nicht gegen ein Führungszeugnis! Somit machst du die noch mehr auf dich aufmerksam! Ich werde auch erst einmal alle Vorkehrungen treffen die ich treffen müsste wenn ich einen "Kampfhund" zu hause hätte. Ich werde auch ein Wesenstest (Negativgutachten ) machen lassen. Weil im Endeffekt: was bringts dir wenn sie dir den wegnehmen weil du dich querstellst?


    Ich wünsch dir viel Glück mit deinem Hund und lass dich nicht fertig machen ... Die Gesetze sind eh gegen Hunde. Du sollst sie artgerecht halten, darfst aber keine Leine über 2 meter verwenden ? na hallo ??? und als nächstes muss ich meinem Meerschwein auch ne Leine ranmachen ... Viel Glück, ich hoffe du erwischt keinen schlechten Gutachter falls du einen bekommst.


    LG Jenny

  • Meine Boxerhündin ist erst 4 Monate alt und ich wurde (weil sie eben später über 40 cm und 20 kg wird) vom Ordnungsamt schon aufgefordert, eine Personalausweiskopie, einen Versicherungsnachweis, eine Anzeige zur Haltung eines großen (20/40) Hundes sowie die bestandene Sachkundeprüfung einzureichen. Bei mir wurde auf das Führungszeugnis verzichtet, steht aber als Möglichkeit dabei.


    Also ... ganz normales Verfahren - keine Sorgen machen.


    Liebe Grüße
    Gerda

  • Zitat

    kommst du vl aus NRW?Also wie auch manche vor mir schon sagten,ist es hier "normal" das alle Hunde über 40cm Höhe und 20 Kg Gewicht (als ausgewachsener Hund)einen Chip bekommen müssen und dem Ordnungsamt gemeldet werden,zumal gilt für diese Hunde generelle Anleinpflicht ausser auf Hundewiesen(Wer sich daran hält ist selber schuld is da mein Motto;) )
    Hast Du Deinen Hund schon Steuermässig angemeldet?Wenn ja haben die vom OA die Daten davon.
    Gruss Manu



    Das stimmt soweit alles, aber das mit der Leinenpflicht stimmt nicht, da hat man dich falsch informiert.
    Solange du keinen Listenhund hast, der nicht Maulkorb- und Leinenbrefreit ist, oder du keinen Hund hast, der Auflagen bekommen hat, wie z.b. Leinen Pflicht, darfst du deinen Hund egal welcher Größe oder Rasse im Feld, Wald oder 50 meter ausserhalb bebauter Gebiete frei laufen lassen. Sofern er abrufbar ist, niemanden belästigt, nicht jagt oder die befestigten Wege verlässt.
    Selbst in Naturschutzgebieten darf dein Hund ohne Leine Laufen, solage er auf den Wegen bleibt, niemanden belässtigt, abrufbar ist und nicht jagt.
    Es gibt Städte, die diese Rechte etwas einschränken, z.b. Parkanlagen oder Grünanlagen im allgemeinen, die 50 m ausserhalb bebauter Gebiete liegen, das muss aber eindeutig durch Schilder gekenzeichnet sein.



    @ KleineJody
    Ich gehe stark davon aus, das dich Jemand beim OA gemeldet hat und behauptet hat, das dein Hund ein Listenhund oder Listenhund-Mix ist.


    Ich würde an deiner Stelle mal den Sachbearbeiter anrufen oder noch besser vorbeigehen und mal konkret nachfragen, warum dein Boxer einen Wesenstest ect. machen soll. Nimm am besten den Impfausweis und wenn vorhanden Kaufvertrag mit und lege ihn vor.


    LG Nadine



    Edit: Ups- das hab ich garde erst realiesiert :headbash: - stimmt der Thread ist schon 2 Jahre alt :headbash:

  • Zitat

    Das stimmt soweit alles, aber das mit der Leinenpflicht stimmt nicht, da hat man dich falsch informiert.
    Solange du keinen Listenhund hast, der nicht Maulkorb- und Leinenbrefreit ist, oder du keinen Hund hast, der Auflagen bekommen hat, wie z.b. Leinen Pflicht, darfst du deinen Hund egal welcher Größe oder Rasse im Feld, Wald oder 50 meter ausserhalb bebauter Gebiete frei laufen lassen. Sofern er abrufbar ist, niemanden belästigt, nicht jagt oder die befestigten Wege verlässt.
    Selbst in Naturschutzgebieten darf dein Hund ohne Leine Laufen, solage er auf den Wegen bleibt, niemanden belässtigt, abrufbar ist und nicht jagt.
    Es gibt Städte, die diese Rechte etwas einschränken, z.b. Parkanlagen oder Grünanlagen im allgemeinen, die 50 m ausserhalb bebauter Gebiete liegen, das muss aber eindeutig durch Schilder gekenzeichnet sein.



    Das ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich .... Bei uns in Cottbus haben ALLE Hunde (egal wie groß) Leinenzwang. Nichtmal im Park, abgelegen von dem Wohngebiet, darf man sie ohne Leine gehen lassen. EIGENTLICH! Maulkorbpflicht besteht bei gefährlichen Hunden, das heißt Listenhunden und Hunden die bereits durch beißen und belästigen anderer Hunde und Menschen aufgefallen sind. Ich glaube auch bei Hunden einer bestimmten Größe... bin mir aber nicht sicher.

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