Hannoveraner Erklärung

  • Dann fiel mir ein Rettungshundearbeit aber 1. gleiches Drama man darf ja gar nicht, den spätestens in der Prüfung für die Einsätze fällt ja auf dass ich nen Lockengetier habe.

    In der Rettungshundearbeit wirst Du aber nur noch alle zwei Jahre geprüft :smiling_face_with_horns:

    Einige Wochen vor dem Training dann halt nicht mehr scheren, und nach der Prüfung: zack, Bart ab. :rolling_on_the_floor_laughing: :rolling_on_the_floor_laughing:

    Ich habe ja bei Biene noch nie das Gesicht ausgeschoren, weil mir das einfach nicht gefällt an ihr.

    Inzwischen spiele ich mit dem Gedanken, das mal auszutesten. Aus Prinzip. Sie is ja nun in Rente :smiling_face_with_horns: Ich laß mir ungern Dinge vorschreiben oder verbieten....

  • Habe von meinem Hundesportverein ein Rundschreiben vom VDH zum aktuellen Entwurf zu den Leitlinien zur Umsetzung der Tierschutzhundeverodnung erhalten.

    Es scheint wohl zu keiner sinnvollen Änderung zu kommen. Das ganze Schreiben darf ich wohl nicht einfügen, oder?


    "Durch die extensive Ausdehnung des Schadensbegrifs auf verschiedenste
    morphologische Merkmale und auf bloße Risikofaktoren, die in den meisten Fällen niemals zu einer Erkrankung führen, werden nahezu alle Rassehunde und sogar die von Ihnen abstammenden Mischlinge in den Kontext der Qualzucht gestelt."

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