Tierschutzgesetz vs. Vibrissen kürzen
-
-
Ich denke nicht, dass "ausreichend" diskussionsbedarf geben wird. Genauso die Sache mit der Gruppenhaltung.
Im Gegensatz zur Vibrissenthematik hat hier der Gesetzgeber nämlich eindeutig Spielraum und Ausnahmen gelassen.
Für die Arbeit einer Verwaltung bei der Durchsetzung eines Gesetzes ist das entscheidend.
Es müsste sowas da stehen im Gesetz "Ausnahmen sind die Vibrissen von Haushunden die durch nachwachsendes Fell gekürzt werden müssen." Oder " das kürzen von Vibrissen aus gesundheitlichen Gründen erlaubt, solange keine funktionale Einschränkung des Hundes erkennbar ist".
Irgendwie sowas, einfach damit das Amt überhaupt Spielraum hat.
Selbst Bart stehen lassen ist nach aktuellem Wording des Gesetzes eigentlich schon Grauzone
-
- Vor einem Moment
- Neu
-
-
Ich denke nicht, dass "ausreichend" diskussionsbedarf geben wird. Genauso die Sache mit der Gruppenhaltung.
Im Gegensatz zur Vibrissenthematik hat hier der Gesetzgeber nämlich eindeutig Spielraum und Ausnahmen gelassen.
Für die Arbeit einer Verwaltung bei der Durchsetzung eines Gesetzes ist das entscheidend.
Es müsste sowas da stehen im Gesetz "Ausnahmen sind die Vibrissen von Haushunden die durch nachwachsendes Fell gekürzt werden müssen." Oder " das kürzen von Vibrissen aus gesundheitlichen Gründen erlaubt, solange keine funktionale Einschränkung des Hundes erkennbar ist".
Irgendwie sowas, einfach damit das Amt überhaupt Spielraum hat.
Selbst Bart stehen lassen ist nach aktuellem Wording des Gesetzes eigentlich schon Grauzone
Doch, den wird es meiner Einschätzung nach definitiv geben. Schau Dir hier die Threads an zur Frage: „Mein Nachbar hält seinen Hund so und so und geht überhaupt nie länger als mal 5 Minuten um den Block, der Hund tut mir so leid. Kann man da was machen?“ Den Diskussionsbedarf dazu erlebe ich schon seit vielen Jahren. Eben weil Spielraum und Ausnahmen gelassen werden.
Nicht falsch verstehen: Ich finde die Regelung nicht schlecht. Ich frage mich nur, ob da auch was hinsichtlich der Umsetzung kommen könnte, was ähnlich eingreift wie die neuen Regulierungen fürs Ausstellungswesen.
Es gibt keine konkrete Verordnung zu Vibrissen, das ist aktuell nur „Auslegung“ des Amputationsverbots.
-
Phonhaus Ich glaube wir reden aneinenader vorbei. Ob die Diskussion im privaten Geführt wird ist vollkommen irrelevant. Wichtig ist hat ein Amt Spielraum ja oder nein und die hat es. Natürlich kann das auch zu Wildwuchs führen, aber man kann am Ende über eine Einzelfall Betrachtung eben ein Go oder No-go geben.
- -
Auch eine Verordnung ist nur eine Auslegung von Gesetz.
Zu Oberst steht das Gesetz. Die Verordnung ist sozusagen eine Auslegung/Konkretisierung vom Gesetz und steht darunter.
Würde jetzt in einer Verordnung etwas stehen was dem Gesetz grundlegend wiederspricht ist das Gesetz höher zu Gewichten.
-
Ja, wir reden vermutlich aneinander vorbei
Ich weiß, was eine Verordnung ist und das sie letztlich dazu dient, den „Gesetzesknochen“ mit „Fleisch“ auszustaffieren (nur eben im Unterschied zum Gesetz von der Exekutiven erlassen werden kann, nicht von der Judikativen erlassen werden muss). Wollte nur präzisieren, dass Vibrissen als solche weder in Gesetz noch Verordnung Erwähnung finden, sondern das Kürzen von Vibrissen auf Basis von Gutachten unter den Punkt „Amputation“ fällt, der wiederum gesetzlich schon lange im TSchG geregelt ist. Aktuell wieder aufgekommen wegen der Regulierung des Ausstellungswesens.
Was Du mit Diskussionen im Privaten meinst, verstehe ich nicht ganz. Ich frage mich ganz einfach nur, ob es hinsichtlich der §§ 2 und 7 der TSchHVO auch Überraschungen für Hundebesitzer geben wird, mit denen man heute so noch nicht rechnet - und sehe das Potenzial dafür
Ganz harmlos eigentlich. Dachte ich
-
Werden Vibrissen tatsächlich für das Tasten im Nahbereich eingesetzt, wie hier einige schreiben? Bisher dachte ich, so können Hunde ermitteln, aus welcher Windrichtung ein Geruch kommt bzw. wie sie sich am besten aufstellen können, wenn es um die Beutejagd geht ( entgegen der Windrichtung ).
Ich bin ziemlich sicher, dass kein Sinnesorgan nur für genau ein Anwendungsszenario genutzt wird. Die Vibrissen dienen dazu, taktile Reize gut wahrnehmen zu können. Alle taktilen Reize. Dass ausgerechnet taktile Wahrnehmung im Nahbereich nicht genutzt werden sollte, erscheint mir abwegig.
-
-
Noch ein Gedanke wegen der Frage, ob Vibrissen in einem Bart überhaupt funktionieren können:
Kennt ihr das, wenn irgendwas sich in euren Haaren bewegt? Eine Fliege? Oder im Wald ein kleiner Zweig da hängen bleibt? Dass man das merkt, weil die Haare komisch in eine falsche Richtung gewackelt werden? Und das sind einfach nur Haare. Selbst die haben genug Verbindung zu den taktilen Nerven in der Haut, dass man manche Berührungen bemerkt. Wenn dazwischen jetzt noch Vibrissen wachsen würden, dann müsste diese Wahrnehmung um ein vielfaches stärker sein. Soll heißen: ich vermute stark, dass Vibrissen, sofern es wirklich Vibrissen sind - also Kontakt zu entsprechenden Nervenenden in der Haut haben - auch in einem Bart noch funktional sein können. Das Tier merkt dann immer noch, ob die Bewegung tatsächlich die "normale" Bewegung der Haare insgesamt ist, oder ob diese normale Bewegung durch irgendwas gestört bzw. abgelenkt wird.
Ist natürlich - wie alles in dem Bereich - nur eine Vermutung, aber wie gesagt: wenn sogar meine Kopfhaare das können...
-
Meine Haare können das auch. Besonders gut übrigens der feine kurze Flaum auf den Armen. Aber der lässt sich auch leicht bewegen. Je länger mein Kopfhaar wird, desto unempfindlicher wirds für mein Empfinden für Reize.
Ein „Fellblock“ im Gesicht ist halt viel starrer und schwerer in Bewegung zu bringen. Ich gehe wie Du schon davon aus, dass dieser Block sehr empfindungsfähig ist, würde nur vermuten, dass gezieltes Einsetzen in der Form, wie ich es bei Lilly beobachte, damit kaum möglich ist. Lilly stellt ihre Vibrissen ja regelrecht. Das konnte ich bei Momo noch nie beobachten.
-
Ich bezweifle das es da zu so einer Diskussion kommt. Die Diskussion bzgl. der Vibrissen kam nur wegen den Ausstellungen und dem Verbot durch den VDH.
Haette es da nix gegeben, gaebe es mAn diese Diskussion gar nicht.
Wen also interessiert es flaechendeckend ob Hunde alle in Gruppen leben und wie der Nachweis des 'geht nicht weil unvertraeglich' etc. erbracht wird?
Das wird, wie immer, im Einzelfall ein Thema sein, wenn das Vetamt bei einzelnen HH vor der Tuer steht.
-
Das mit der Gruppenhaltung müsste dann ja auch für Tierheime gelten. Da hätte man dann viel Spaß, bei jedem unerzogenen Proll oder komplett unverträglichen Hund dem Vetamt zu beweisen, dass der wirklich und ganz bestimmt nicht in der Gruppe gehalten wird... Wir hatten im Lauf der Jahre sehr viele solche Hunde. Mal temporär unter Aufsicht im Auslauf zusammen oder Sozialkontakt mit den souveränen Hunden von Ehrenamtlichen beim Gassi, klar, aber auf Dauer höchstens mit Maulkorb möglich.
-
Ich bezweifle das es da zu so einer Diskussion kommt. Die Diskussion bzgl. der Vibrissen kam nur wegen den Ausstellungen und dem Verbot durch den VDH.
Haette es da nix gegeben, gaebe es mAn diese Diskussion gar nicht.
Wen also interessiert es flaechendeckend ob Hunde alle in Gruppen leben und wie der Nachweis des 'geht nicht weil unvertraeglich' etc. erbracht wird?
Das wird, wie immer, im Einzelfall ein Thema sein, wenn das Vetamt bei einzelnen HH vor der Tuer steht.
Da muß ich dir leider wiedersprechen. Die Vibrissen wurden bereits vor dem Verbot des VDH auf den ersten Ausstellungen dieses Jahr mit kontrolliert. Und letztes Jahr in Österreich glaub ich auch schon.
Der VDH hat dann erst sein Verbot der ausrasierten Hunde gegeben. Und da stimme ich Bonadea zu, das das sicherlich nicht aus wurschtigkeit so passiert ist, sondern weil keine Erfolgsaussichten erkannt wurden.
-
- Vor einem Moment
- Neu
Jetzt mitmachen!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!