Hundehaltung nur mündlich bewilligt
-
-
Hallo ihr!
Ich stehe gerade vor einem kleinen Problem, das mich gut zermürbt. Ich wohne zur Miete bei einer GWG, welche Hundehaltung im Mietvertrag nicht verbietet, sondern lediglich mündliche Vereinbarungen beschließt. Bei meiner ersten Hündin war es kein Problem, mündlich wurde mir das Einverständnis gegeben und ich konnte meinen ersten Hund aufnehmen. Niemand hat sich über all die Jahre auch nur einmal bei uns beschwert.
Nun würde ich gerne einen noch sehr jungen Zweithund aus dem Tierschutz in die Wohnung holen, da dieser sehr gut zu meiner Hündin und meinen Lebensumständen passt und bestens versorgt werden kann (das Erstgespräch verlief positiv). Nun aber stellt sich sich mein Vermieter (bzw. GWG) quer und mag die Vereinbarung nicht verschriftlichen. Problem jedoch: für die Adoption brauche ich die Vereinbarung auf Papier.
Wie würdet ihr verfahren?

-
13. Oktober 2021 um 20:27
schau mal hier:
Hundehaltung nur mündlich bewilligt - Vor einem Moment
- Anzeige
Übrigens.... es ist wirklich wichtig, auch an das passende Hundefutter zu denken.
Ich habe für unseren Buddy unglaublich lange nach einer Sorte gesucht, die wirklich zu ihm passt. Immer wieder habe ich etwas Neues ausprobiert und war nie ganz zufrieden. Durch Zufall bin ich hier im Forum auf den kostenlosen Futtercheck gestoßen. Dort konnte ich sehen, welches Futter andere Hundehalter mit derselben Rasse bevorzugen und gute Erfahrungen gemacht haben.
Und was soll ich sagen, Buddy liebt sein neues Futter. Die ganze Suche hat sich absolut gelohnt.
Falls ihr ihn noch nicht getestet habt, hier geht’s direkt zum Futtercheck! Das dauert weniger als eine Minute.
Und am Ende könnt ihr euch sogar kostenlose Futterproben von bis zu 20 verschiedenen Herstellern sichern.
👉 Hier nochmal der Link zum Futtercheck!
LG Steffi mit Buddy
-
-
Hast du denn mündlich die Bewilligung für den zweiten Hund?
-
Wenn dein Vermieter dabei bleibt, musst du wohl auf den Zweithund verzichten. Oder umziehen…
Mit einem Hund mutet man seinen Mitmenschen auch etwas zu und manchmal sind zwei Hunde dann eben zu viel.
Mir geht es genau so. Ich hab zwar Haus und Garten und könnte ein ganzes Rudel unterbringen. Aber ich habe nur für einen Bürohund die Dauererlaubnis. Ich hätte wirklich gern einen Zweithund, ist aber nicht…
-
Für den Zweithund hätte ich die mündliche Zusage, ja. Allerdings will sich (verständlicherweise) die Tierschutzorganisation absichern und besteht auf eine schriftliche Zusage, die mir wiederum die GWG nicht ausstellen mag. Ich gehe morgen wohl persönlich hin und bitte freundlich um Aufklärung.
Ich arbeite von Zuhause aus und bin Selbstständig, die Hunde wären nicht alleine und unbeaufsichtigt...
-
die mir wiederum die GWG nicht ausstellen mag.
Das ist schon etwas gemein - und würde auch mein Misstrauen erwecke. Warum nicht?
Du könntest von der ausdrücklich mündlichen Zusage eine Gesprächsnotiz machen und den Vermieter um sein Kürzel drauf bitte. Oder um die Erlaubnis, dass die Tierschutzorganisation anrufen kann, um sich die Zusage zu bestätigen.
Sonst eben einen Hund woanders her, vielleicht kennt das örtliche Tierheim die ja schon und akzeptiert das so
- Vor einem Moment
- Anzeige
Vielen Dank für den Tipp, Steffi! Den Futtercheck werde ich mir definitiv mal ansehen. Besonders die kostenlosen Futterproben finde ich natürlich spannend - das probiere ich gleich mal aus. 😄
Jetzt mitmachen!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!