Beiträge von Apfelfuchs

    Für den Zweithund hätte ich die mündliche Zusage, ja. Allerdings will sich (verständlicherweise) die Tierschutzorganisation absichern und besteht auf eine schriftliche Zusage, die mir wiederum die GWG nicht ausstellen mag. Ich gehe morgen wohl persönlich hin und bitte freundlich um Aufklärung.


    Ich arbeite von Zuhause aus und bin Selbstständig, die Hunde wären nicht alleine und unbeaufsichtigt...

    Hallo ihr!


    Ich stehe gerade vor einem kleinen Problem, das mich gut zermürbt. Ich wohne zur Miete bei einer GWG, welche Hundehaltung im Mietvertrag nicht verbietet, sondern lediglich mündliche Vereinbarungen beschließt. Bei meiner ersten Hündin war es kein Problem, mündlich wurde mir das Einverständnis gegeben und ich konnte meinen ersten Hund aufnehmen. Niemand hat sich über all die Jahre auch nur einmal bei uns beschwert.


    Nun würde ich gerne einen noch sehr jungen Zweithund aus dem Tierschutz in die Wohnung holen, da dieser sehr gut zu meiner Hündin und meinen Lebensumständen passt und bestens versorgt werden kann (das Erstgespräch verlief positiv). Nun aber stellt sich sich mein Vermieter (bzw. GWG) quer und mag die Vereinbarung nicht verschriftlichen. Problem jedoch: für die Adoption brauche ich die Vereinbarung auf Papier.


    Wie würdet ihr verfahren? :(