Widerrufsrecht Seminar

  • Hallo zusammen,


    Ich habe mich am 13.9. für ein Seminar am 9.10+10.10. angemeldet.

    Ich kann aus persönlichen Gründen nicht teilnehmen und habe dies dem Veranstalter am 21.9. mitgeteilt.

    Dieser schrieb mit eine E-Mail, dass er mir das Geld zurück überweist abzgl. Stornogebühren(ohne Betrag anzugeben)

    Ich bin dort(Bzw. War) Bestandskunde und bin von den 40€ ausgegangen. Habe natürlich zugestimmt, dass das so passt. Klar, mein Fehler, dass ich nicht nach der Summe gefragt hab, aber ich hatte wahrlich besseres im Kopf zu dem Zeitpunkt als mich noch mit dem rumzuschlagen. Ich wollte fair sein und gleich absagen.


    War auch alles kein Problem.

    Jetzt kommt das große ABER: Der Veranstalter hat 30% Stornogebühren einbehalten, berufen auf die AGBs (Siehe unten)


    […]“Stornierung durch den Kunden

    Bei Rücktritt bis 6 Wochen vor Seminar wird nur die Anzahlung fällig. Diese wird als Stornierungskosten einbehalten.

    Bei Rücktritt ab 6 Wochen vor dem Seminar werden Stornokosten in Höhe von 30 % der Seminargebühren fällig, wenn der Platz nicht neu vergeben werden kann.

    Die Anzahlung in Höhe von 40,00 Euro wird als Stornierungskosten einbehalten, auch wenn der Platz neu vergeben werden kann.

    Bei Rücktritt ab 2 Wochen vor dem Seminar werden Stornokosten in Höhe von 50 % der Seminargebühren fällig, wenn der Platz nicht neu vergeben werden kann.

    Die Anzahlung in Höhe von 40,00 Euro wird als Stornierungskosten einbehalten, auch wenn der Platz neu vergeben werden kann.“[…]



    Meine Frage wäre, gilt denn kein Widerrufsrecht binnen 14 Tage?

    Da ich ja nicht mal die Möglichkeit hatte 6 Wochen vorher abzusagen. Meine Anmeldung war ja in weniger als 4 Wochen zum Seminar beginn.



    Vielleicht kennt sich hier ja jemand in solchen Themen aus? 🙈


    EDIT: in den AGBs ist das Widerrufsrecht nicht aufgeführt oder ausgeschlossen.

    • Neu

    Hi


    hast du hier Widerrufsrecht Seminar* schon mal geschaut? Dort wird jeder fündig!


    • Das Widerrufsrecht von 14 Tagen gilt meines Wissens bei Onlinekauf von Waren und Telefongeschäften (ala spontan Handyvertrag am Telefon abgeschlossen). Bei einem von dir initiierten Abschluss eines Vertrages hast du ja ausreichend Zeit, dich über die Leistung und die Rahmenbedingungen zu informieren. Deswegen ist da ein Widerspruchsrecht nicht zwingend gegeben (kann vom Veranstalter eingeräumt werden, muss es aber nicht).


      Das ist jetzt mein Wissen + logische Herleitung von vor rund 10 Jahren. Angaben ohne Gewähr.

    • Danke für die Antworten.

      Ich hab jetzt auch nochmal n bisschen nachgeforscht und auch das von euch rausgefunden.


      Ich habe da schon hingeschrieben. Antwort habe ich keine bekommen.


      Ich finds einfach nicht sehr kulant, aber das ist wohl mein Problem. Besonders weil mir der Veranstalter auch schon zwei Seminare kurzfristig abgesagt hat. Und ich da immer großes Verständnis hatte. Aber inzwischen gilt halt nicht mehr, eine Hand wäscht die andere.


      Also danke nochmal für eure Mühen.

      ☺️

    • Danke für den Tipp. Das habe ich auch schon bedacht. Ich warte jetzt noch bis morgen und werde dann nochmal ne E-Mail schreiben.


      Wurmt mich einfach, da ich ja oft bei denen im Einzeltraining war und immer zuverlässig Termine eingehalten und natürlich auch bezahlt hab. Und jetzt nicht mal mehr eine Antwort bekomme.

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