Ausbildung Assistenzhund

  • Zitat

    Die Krankenkasse bezahlt nur Blindenführunde, da es in Deutschland keine inhaltlich und rechtlich geregelte Ausbildung für Assistenzhunde gibt.

    Du hast in einem Beitrag das Stichwort Kostenübernahme erwähnt.

    Benötigst Du die denn?

    Falls die Krankenkasse die Kosten nicht übernimmt, gibt es da leider nicht viele Möglichkeiten.


    Einzige Ausnahme ist ein Fond, der greift, wenn der Antragsteller aufgrund der Folgen einer Straftat erkrankt ist.

    Ich gehe hier bewusst nicht näher ins Detail, weil ich hier keinen Mitleser triggern/ aus der Bahn werfen will, weil ich Informationen einstelle, mit denen hier niemand rechnet.


    Für andere Befreiungen (Hundesteuer, Beförderung) musst Du gezielt bei den jeweiligen Stellen nachfragen (Stadt/ Gemeinde, DB etc.). Weil es keine gesetzlichen Regelungen gibt, hat da jede Stelle eigene Voraussetzungen.

    Zitat

    Vielen Dank für den Tipp! Die Esaat richtet sich eher an Therapiehunde, aber vielleicht haben sie ja Infos.

    Zumindest hast Du eine gute Chance, an Kontakte zu kommen und Dich weiter durchzufragen.


    Zitat

    Was meinst du mit Vorlauf zu Ungunsten des Hundes?

    Damit meine ich, dass es vor dem Punkt, an dem ein Hund z.B. das Telefon bringen könnte, um Hilfe zu rufen, ja schon einen langen Vorlauf gibt.

    Es kommt bei einer chronischen Depression ja regelmäßig zu einer Phase, die u.a. mit verminderter Aktivität einhergeht und totaler Überlastung, die dann schlimmstenfalls eben auch einschließt, dass der Hund nicht mehr richtig versorgt werden kann.

    Die einzig erlernbare Aufgabe für den Hund wäre es ja, ein Notfallanker zu sein. Die anderen, sinnvollen Aufgaben, erledigt er alleine schon durch seine Anwesenheit.

    Und für den Heilungs-/ Stabilisierungsprozess ist der Aufbau eines Frühwarnsystems mit entsprechenden Techniken zum Gegensteuer einfach viel hilfreicher, als diesen letzten Anker zu setzen und abzurutschen.


    Das ist ähnlich, als würdest Du als Nichtschwimmer einen Rettungshund ausbilden lassen, obwohl Du die Alternative hast, schwimmen zu lernen, eine Begleitperson zur Absicherung mitzunehmen und mit einem Trainer auszuloten, in welchen Gewässern Du Dich wie ohne Gefahr bewegen kannst.


    Deshalb meine Frage, was der Hund lernen soll, was er ohne Ausbildung nicht schon kann.

  • Tannenzapfen


    Wie eilig hast Du es? Am 22.04.2021 hat das sogenannte Teilhabestärkungsgesetz den Bundestag passiert. Einer der neuen Punkte ist die Gleichstellung von Assistenzhunden mit Blindenführhunden in verschiedenen Bereichen. Ich weiß aktuell nicht, ob es stufenweise oder gesamt in Krafttritt, geplant sind rechtliche Neuregelungen zum 01.01.2022.


    In diesem Rahmen wird auch über die Zertifizierung von Ausbildungsstätten und die Finanzierung über die Hilfsmittelverordnung gesprochen. Da wird die nächsten Monate vermutlich Einiges in Bewegung kommen.


    Bist Du Mitglied in einem Interessensverband? Das wäre aus meiner Sichtbeine gute Anlaufstelle, um da auf den jeweils aktuellstem Stand zu kommen.

  • Wow, das sind ja tolle Nachrichten! Danke für die Info? Welche Interessenverbände gibt es?


    Leute, ihr seid ja gut informiert! Seid ihr vom Fach?

  • Ich nicht, nur sehr interessiert :smile:


    Beim aktuellen Gesetz ist eins wichtig: Es bezweckt die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am sozialen Miteinander. Die Erkrankung muss also auch als Behinderung eingestuft sein und der Hund den Zweck der gleichberechtigten Teilhabe stärken.


    Für einen allgemeinen Überblick schaue mal bei „Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung.“ Für das Thema „Selbstbestimmtes Leben“ speziell setzt sich der ISL e. V. ein.

  • Wobei nicht zwingend bereits eine Behinderung vorliegen muss. Das Drohen einer Behinderung ist auch schon ausreichend. Das steht so im Paragraphen 1 SGB 9.


    Wenn ein Mensch Unterstützung durch ein Hilfsmittel, z.B. in Form eines Assistenzhundes benötigt, um dadurch wieder Teilhabe am gesellschaftlichen Leben haben zu können, so kann diese Leistung beim Sozialamt beantragt werden. Wichtig wäre aber genau zu wissen, wie durch die Hilfe des Hundes die durch die Erkrankung erfolgten Einschränkungen ausgeglichen werden können. Hierbei ist es also notwendig zu erklären, wie ein Assistenzhund dir helfen kann, besser mit deiner Depression umzugehen und damit zu leben.

  • Das Teilhabestärkungsgesetz hat heute den Bundesrat passiert. Die fürs Thema relevanten Änderungen stehen in Artikel 9. Aktuell ist eine Studie geplant, die von 2021-2024 gehen soll.

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