Nach Beschluss des Bundeskartellamt sind Rüden des VDH
auch für andere Vereine zugänglich. Das ist insofern richtig, daß es dem VDH (als angenommener Monopolist) nicht erlaubt ist, von den Vereinen eine Einschränkung ihrer Deckrüden zu verlangen.
Da die Zuchthoheit aber in den Rassehundezuchtvereinen liegt, können sie den Einsatz der Deckrüden auf FCI/assoziierte Verbände weiterhin beschränken.