Haftpflichtversicherung kündigen

  • Hi Meike,


    also Pablo hat ganz am Anfang mal bei einer Arbeitskollegin einen Schaden verursacht.


    Er lag unter einem Glastisch und hat sich erschreckt, der Tisch hob dann ab und dummerweise fiel ein Rotweinglas dabei auf den nagelneuen Teppich. Meine Kollegin hat dann Fotos gemacht und ich hab den Schaden bei der Haftpflichtversicherung gemeldet, sie hat die 600 Euro anstandslos erstattet bekommen und ich halt die Kündigung...

  • @ yorkie:


    Du solltest dir mal deinen Versicherungsvertrag und die dazugehörigen AGBs durchlesen.
    Da steht es drin, wann und wie die Kündigungen ablaufen.
    Das Kündigunsrecht im Schadensfall behalten sich sämtliche Versicherer vor, ist also an keine Versicherung gebunden, und wie Eve ja schon geschrieben hat, die Versicherungs zieht es auch durch.


    Solltest du mehr dazu wissen wollen, dafür gibt es die Versicherungsvertreter, die sind dir auch behilflich wenns um die Regulierung geht, dafür werden sie bezahlt.



    Schönen tag noch

  • das kann ich nur bestätigen, nicht gerade bei der Hundeversicherung, doch bei einer normalen Haftpflicht. Schadensfall gehabt und gekündigt. Das war alles und eine Neue wurde abgeschlossen :D ;)

  • Also ich habe jetzt mal in den Unterlagen geguckt...


    2. Das Versicherungsverhältnis kann ferner gekündigt werden,wenn von dem Versicherer aufgrund eines Versicherungsfalls eine Schadenersatzzahlung geleistet oder der Haftpflichtanspruch rechtshändig geworden ist oder der Versicherer die Leistung der fälligen Entschädigung verweigert hat.


    Kann mir das jemand für Blondinen übersetzen?


    Die andere Möglichkeit wäre noch,zum Ablauf des 5. Jahres zu kündigen. Würde dann also bis Oktober 2009 Laufen :shocked:


    Hatte schon mal gehofft,dass die mir den Beitrag erhöhen (mittlerweile ist der um über 20 Euro erhöht worden) und ich dann kündigen könnte,aber leider bleibt bei mir der Betrag wie bei Vertragsabschluss.

  • Zitat

    Also ich habe jetzt mal in den Unterlagen geguckt...


    2. Das Versicherungsverhältnis kann ferner gekündigt werden,wenn von dem Versicherer aufgrund eines Versicherungsfalls eine Schadenersatzzahlung geleistet oder der Haftpflichtanspruch rechtshändig geworden ist oder der Versicherer die Leistung der fälligen Entschädigung verweigert hat.


    Kann mir das jemand für Blondinen übersetzen?

    Hab ich doch schon geschrieben, der Schadensfall.

  • @ yorki - Das war das Beispiel mit der Versicherung. Wenn sie einen Schaden begleichen können sie kündigen oder du. Je höher der Schaden um so wahrscheinlicher, dass die dir kündigen.


    @ Hund - Als ich meine Versicherung abgeschlossen habe wollten die nicht einen einzigen Nachweis haben. Nichteinmal die Übernahme vom Tierheim.

  • Ok,danke.Wollte nur noch mal genau wissen,ob es das ist.


    Mir ist nun noch etwas aufgefallen...Auf dem Versicherungsschein steht drauf


    Vertragsbeginn: 11.10.2004 12 Uhr
    Vertragsablauf: 11.10.2005 12 Uhr


    Tja was denn nun?Welche Laufzeit gilt?Die des Antrags,oder die des Versicherungsscheines?

  • ..manche Hunde sind auch so frech und zwicken einen beim spielen ins Hosenbein und wenn es eine Stoffhose ist, ist schon mal schnell ein Riss drin. ( Ist uns mit unserem Hund tatsächlich passiert).
    Die 10 Jahresverträge sind zulässig.

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