Hundesteuer bei wechselnden Wohnsitzen
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Hallo,
ich bin dabei einen Hund aus dem ungarischen Tierschutz zu adoptieren und habe eine Frage bezüglich der Hundesteuer.
Laut der Website des ungarischen Ministeriums zahlen jene Hundebesitzer welche eine ungarische Rasse halten, oder einen Hund aus dem Tierschutz haben keine Hundesteuer. Nun ist es so, dass ich in Budapest studiere, mein Hauptwohnsitz bei meinen Eltern ist, ich aber wenn ich Ferien habe meist bei meinem Freund bin, der in einem anderen Bundesland lebt. Muss die Hundesteuer an den Ort mit Hauptwohnsitz bezahlt werden, auch wenn man sich dort am wenigsten aufhält?
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3. Januar 2021 um 12:19
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Hundesteuer bei wechselnden Wohnsitzen - Vor einem Moment
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Wie es mit Ungarn aussieht weiss ich nicht.
Bei uns im Kreis ist es so, dass wenn du einen Hund aus dem Tierschutz oder vom Kreistierheim holst, von der Steuer für 2 Jahre befreit bist.
Da würde ich mich mal im Kreis von deinem Hauptwohnsitz und Freund informieren.
Ansonsten gilt hier, ist der Hund in der Ortschaft mehr wie 6 Wochen durchgehend anzutreffen, ist in diesem Ort die Steuer zu entrichten.
Würde da einfach mal auf die Homepages der Kreise schauen und ansonsten im Rathaus anrufen
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Ja, ausschlaggebend für solche Dinge ist immer der Hauptwohnsitz und der nicht Aufenthaltsort.
Ob du für Ungarn da nochmal etwas gesondert beachten musst, musst du da bei den Behörden erfragen.
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In D ist der Hauptwohnsitz gültig bezüglich der Hundesteuer.
Edit: @Helfstyna war schneller
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Danke für euer Antworten! Werde mal bei meiner Gemeinde anrufen und fragen, wie das hier in Ö gehandhabt wird!
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Vielen Dank für den Tipp, Steffi! Den Futtercheck werde ich mir definitiv mal ansehen. Besonders die kostenlosen Futterproben finde ich natürlich spannend - das probiere ich gleich mal aus. 😄
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Muss die Hundesteuer an den Ort mit Hauptwohnsitz bezahlt werden, auch wenn man sich dort am wenigsten aufhält?
Wenn die Gemeinde, wo der Hauptwohnsitz ist, darauf besteht, dann muss der Hund dort angemeldet werden.
Ansonsten kannst du es dir aussuchen.
Meine erste Hündin war jahrelang am Zweitwohnsitz angemeldet. Am Hauptwohnsitz wurde mir mitgeteilt: ist egal wo, Hauptsache ich kann im Zweifel nachweisen, DASS der Hund irgendwo ordnungsgemäß angemeldet ist.
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