Mit einem Leumundszeugnis soll gegenüber Stellen und Personen, zu denen ein besonderes Vertrauensverhältnis aufgebaut werden soll (z.B. für einen Vermieter oder die Prüfungskommission), die strafrechtliche Unbescholtenheit belegt werden.
Ein guter Leumund kann bescheinigt werden, wenn jemand seine Verpflichtungen gegenüber seiner Familie, seinen Gläubigern und der Gemeinde nachkommt. Ausserdem dürfen keine Vergehen oder Verbrechen vorliegen. Der Betreibungsauszug muss auch sauber sein.
Der Leumund wird vom Gemeinderat bescheinigt.
So kenn ich es jedenfalls.
@Das Rosilein Wir meinen genau das Gleiche. Der Unterschied ist die "Angst" vor irendwelchen Problemen. Du bist da vorsichtiger als ich. Ist ja auch völlig in Ordnung. Eigentlich wollte ich nur auch meine Erfahrung teilen und diese ist eben durchweg entspannt. Bis der Hund überhaupt eingezogen werden würde, hat es gedauert. Sie waren froh, wenn der HH selbst einen neuen Platz gesucht hat und das nachweisen konnte.
Daher bin ich persönlich da völlig entspannt.
Du aber wesentlich vorsichtiger.
Wollte also eigentlich nur beide Seiten aufzeigen.