Was haltet ihr von Vor- und Nachkontrollen?

  • Weiß man nichts, kann man sich auch nicht kümmern.

    Gäbe es eine Chip-Pflicht und eine gemeinsame Datenbank, dann wäre es ein Klacks für einen Programmierer, das zu ändern bzw. auch noch einzubauen.


    Bis jetzt ist es ja eher selten, dass ein Züchter dem Gewahr wird (obwohl die meisten diesen Service anbieten, zumindest die wirklich guten, also zurücknehmen, wenn was ist), aber selbst davon hab ich schon gelesen, dass so ein Züchter irgendwo über einen seiner Hunde gestolpert ist, und verzweifelt versucht hat, ihn aus der Mühle raus zu holen. (Klar, das mag nicht für alle gelten ... aber dann wüsste man es, wenn sie automatisch eine Info bekommen würden)

  • @pinkelpinscher

    Inserat beim Tierarzt ist auch nicht erlaubt, wurde mir zumindest auf Nachfrage gesagt, Inserat übers Tierheim ist eigentlich auch nur erlaubt, wenn das Tier dem Tierheim gehört.

    Erlaubt sind wohl semi-private Email-Verteiler, Mundpropaganda und private Nachrichten aller Art. Keine Ahnung, ob das stimmt, wurde mir so vom Vetamt auf meine Anfrage, wie man denn einen privaten Hund, den man hergeben will, inserieren darf, gesagt.

  • Weiß man nichts, kann man sich auch nicht kümmern.

    Gäbe es eine Chip-Pflicht und eine gemeinsame Datenbank, dann wäre es ein Klacks für einen Programmierer, das zu ändern.

    Alle Hunde aus dem VDH sind gechippt und im Zuchtbuch hinterlegt.

    Man müsste sich halt die Mühe machen, kurz den Bundeszuchtwart der entsprechenden Rasse zu googlen und dem eine Email zu schreiben, ob der Hund mit Chip Nummer 1234b aus ihrem Verein stammt. Macht nur kaum jemand.


    Ich habe bei meiner TH Hündin damals zB (noch vor der Chipzeit) nur wenige Stunden gebraucht, um herauszufinden, aus welcher FCI Zucht in der Tschechei sie stammt und habe bis heute netten Kontakt zu der Züchterin, die damals aus allen Wolken gefallen ist, als sie erfuhr, dass der Hund fast ein Jahr im TH war und selbstverständlich bei der Vermittlung geholfen hätte, hätte man sie informiert.

    Nur hat damals niemand Sinn darin gesehen, mit der Züchterin zusammenzuarbeiten.

  • @pinkelpinscher


    Also erstmal: Nein, ich meine nicht Deine Beiträge. Dann hätte ich nicht von „durch die Blume“ gesprochen :smile: Du bist da ja sehr klar. Wohltuend, wie ich finde.


    Und ja - von Spendengeschäftemacherei bin ich auch nicht unbedingt begeistert. Auch wenns erstmal eine durchaus effiziente Art sein mag, Spenden an Interessenten zu transferieren und ggf. noch effizienter als private Sachspenden. Aber ein Geschmäckle hats für mich halt doch, wenn z. B. ein Unternehmen in Kooperation mit einem Futterriesen Spenden en masse akquiriert und europaweit transferiert, ohne das man die genauen Beziehungen auf Anhieb erkennt. Aber auch das ist rechtlich legitim und ich würde (ganz entgegen Kant) meine Meinung dazu nicht als Grundlage eines Gesetzes sehen wollen.


    Freiheit ist die Freiheit zu verhungern, völligen Unfug zu machen, Geschäfte zu machen und in gewissem Rahmen auch zu bescheissen. Und die Freiheit, in Privatinitiative mit privaten Unterstützern was richtig Tolles auf die Beine zu stellen.


    Einschränkungen der Freiheit treffen erstmal alle - und deshalb wäge ich da ganz genau ab, bevor ich in meinem kleinen Binnenkämmerlein ein Urteil für mich fälle. Und ich hoffe, dass Entscheidungsträger da noch bei Weitem sorgfältiger sind.

  • Alle Hunde aus dem VDH sind gechippt und im Zuchtbuch hinterlegt.

    Man müsste sich halt die Mühe machen, kurz den Bundeszuchtwart der entsprechenden Rasse zu googlen und dem eine Email zu schreiben, ob der Hund mit Chip Nummer 1234b aus ihrem Verein stammt. Macht nur kaum jemand.

    Jupp, aber ich meinte auch, weil das keiner macht, könnte man das (fast) automatisieren. Denn wenn man auch im TS nicht nach Papieren fragt oder im Zuchtbuch nicht recherchieren liesse. Aber wenn alle Daten gleich in einer DB liegen würden (weiss nimmer, wo in D die Menschen ihre Hunde registrieren lassen, für den Fall, dass sie verloren gingen), dann wäre das quasi nur noch ein Klick. Denn den Chip wird der TS bestimmt immer auslesen lassen (davon gehe ich zumindest aus). Wenn nicht selbst, dann der TA. Und theoretisch könnte dann eine Abfrage hochzoppen: "Züchter informieren, ja/nein".


    Also wie ein Barcode, der einen Hund von der Geburt bis zum was weiss ich begleitet ...

  • Weil's doch ein bisschen weit geht.


    @Das Rosilein


  • Phonhaus



    Achso. Ich text das Internet immer so zu, dass ich die Hälfte von allem anderen nicht mehr mitkriege.


    Aber völlig egal.


    Und zum Rest muss ich jetzt mal nachdenken.

  • @pinkelpinscher

    Inserat beim Tierarzt ist auch nicht erlaubt, wurde mir zumindest auf Nachfrage gesagt, Inserat übers Tierheim ist eigentlich auch nur erlaubt, wenn das Tier dem Tierheim gehört.

    Erlaubt sind wohl semi-private Email-Verteiler, Mundpropaganda und private Nachrichten aller Art. Keine Ahnung, ob das stimmt, wurde mir so vom Vetamt auf meine Anfrage, wie man denn einen privaten Hund, den man hergeben will, inserieren darf, gesagt.


    Müsst ich nochmal nachlesen. Also bzgl. Tierarzt. Ich bild mir ein, das ginge, wird aber kaum gemacht. Kann aber auch falsch erinnert sein.


    Die eigentlich Privatvermittlung über zugelassene Vereine ist aber relativ verbreitet.

    Bzw machen das auch manche Tierheime mittlerweile, dass es online so ne Unterrubrik "Vermittlungshilfe" gibt, das sind dann die Privatabgaben.

    Da hat man bei Interesse auch nichts mit dem Tierheim zu tun, sondern dem Besitzer direkt.

  • SpaceOddity


    Aushang beim Tierarzt wär "Nicht öffentliches Feilbieten" und somit okay (zumindest lt. Ministeriumsinfo) wobei sich da womöglich viele absichern wollen und es deshalb nicht machen.


    Privatpersonen könnten theoretisch Einzeltiere vermitteln, wenn diese über 6 Monate alt sind und seit mindestens 16 Wochen nachweislich in der Heimtierdatenbank eingetragen sind (Die wieder keiner kennt. Ich weiß von der seit nem Jahr oder so. Mit immer komplett gechipten und gemeldeten Hunden).

    Praktisch macht da allerdings Willhaben als Hauptumschlagsplatz nicht mit. Ich meine mich an eine Diskussion zu erinnern, dass Willhaben zur rechtlichen Absicherung gar keine Privaten mehr zulässt.


    Sprich im Tierbörseninternet kriegst bei Hunden nur noch Züchterhunde vom Normalozüchter, vom Massenzüchter und Händler bzw Auslandshunde (da die gängigsten Vermittlervereine zwar mittlerweile die "Bewilligung zur Tierhaltung" haben, aber keine Tierheime, sind diese Hunde oft überhaupt noch nicht da)


    Wer eine Bewilligung zum Betreiben eines Tierheimes hat, darf auch "öffentlich feilbieten". Wie das aber jetzt mit ein Tierheim oder Vermittlerverein nimmt pro forma Privattiere in die Vermittlung rechtlich wirklich aussieht, weiß ich weiterhin nicht. Der Private darf im Prinzip unter bestimmten Voraussetzungen, er kanns nur nicht überall, das Tierheim darf immer.

    Wenn aber jetzt der Private theoretisch nicht die Voraussetzungen erfüllt, aber das Tierheim das "öffentliche Feilbieten" übernimmt, für einen Hund, der privat nicht vermittelt werden dürfte, aber dem Tierheim nicht gehört. Boah. Keine Ahnung.


    Besonders gelungen ist diese Lösung insgesamt ja leider irgendwie auch nicht.


    Oh.. und... doch was gefunden. Paragraph 8a, Absatz 4 des Tierschutzgesetzes


    Zitat

    die Suche von Interessenten für einzelne, individuell bestimmte Tiere mit einem Alter von mehr als sechs Monaten bzw. für Hunde und Katzen bei denen die bleibenden Eckzähne bereits ausgebildet sind, die nicht bei ihrem bisherigen Halter bleiben können oder dürfen, durch den Halter oder eine gemäß § 30 mit den Pflichten eines Halters betraute Person, Vereinigung oder Institution, wobei bei Hunden nachzuweisen ist, dass diese seit mindestens sechzehn Wochen in der Heimtierdatenbank gemeldet sind.

    Dies gilt auch für derartige Aktivitäten im Internet.

    Wobei lt. Paragraph 30, das ja dann wohl Verwahrer sein müssten, was zumindest der Logik nach, bedeutet, man hat den Hund auch tatsächlich bei sich.

    https://www.ris.bka.gv.at/Gelt…n&Gesetzesnummer=20003541



    Also... äh... vielleicht weiß es aber auch keiner wirklich, weil die Wendung nicht vorgesehen war.



    https://www.sozialministerium.…iches_Anbieten_von_Tieren

  • Noch ne Ergänzung.

    Anscheinend ist es auch so, dass Vermittlervereine eine genehmigte Betriebststätte plus Fachpersonal brauchen, also im Prinzip sowas wie ein Tierheim, was gar nicht so blöd ist, aber natürlich eine Vielzahl privater Vereine gar nicht erfüllen kann.

    Auch die Pflegestellen müssten Vorgaben erfüllen, wie nen eigenen Quarantäneraum haben.

    (Zumindest beim letzten Entwurf. Aber Pferde usw. kamen aus den Regelungen ja auch wieder raus)


    Sonst darf öffentlich nicht inseriert werden, nur unter der Hand quasi.


    Ansich find ich es gut, wenn die Vermittlungsarbeit professionalisiert wird, vorrangig dürften diese Regelungen ja Vereine, die Hunde aus dem Ausland importieren, aber kein Tierheim dafür haben, und das privat und unüberschaubar lösten, treffen.


    Im Endergebnis aber trotzdem sehr wirr und durch den Ausstieg der größten Anbieterplattform wird scheinbar eher das Gegenteil erreicht. Der Händler und Massenzüchter darf seine Ware verchecken, der Verein, der irhendwo ne Betriebstätte auftreibt, die im Prinzip nicht genutzt wird, weil die Hunde eh ganz wo anders sind, kann auch (Wobei mir da auch nicht klar ist, ob das wirklich so im Gesetz steht oder das die Intention war, denn die betreffende Tiere werden ja erst Mal nicht in Österreich gehalten.)

    Aber sonst. Wird, scheint mir, dann halt auf Vermittlervereinsseite, die das nicht erfüllen können, womöglich mehr hintenrum bis illegal gemacht, als vorher und die Hunde, die man sonst so "auf die Schnelle" kriegt, sind womöglich auch aus dubioseren Umständen als vorher. Zoohandelswelpen usw geht ja nun auch wieder.

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