Tödlicher Unfall - was sind die rechtlichen Folgen?

  • Der Helm wird hier oft erwähnt..... ich fahre auch nur ohne Helm..... entweder Helm oder hören....

    Scheiß Situation

    Der klassische Fahrradhelm geht nicht über die Ohren, oder übersehe ich etwas?:ka: Außerdem wären sie für den Straßenverkehr nicht zugelassen, wenn man nichts mehr hören könnte damit.

    Und in Deutschland gibt es keine Helmpflicht für Radfahrer - kann man doof finden, ist aber so.

    Eine Anleinpflicht für Hunde hingegen schon.

  • Der klassische Fahrradhelm geht nicht über die Ohren, oder übersehe ich etwas?:ka: Außerdem wären sie für den Straßenverkehr nicht zugelassen, wenn man nichts mehr hören könnte damit.

    Und in Deutschland gibt es keine Helmpflicht für Radfahrer - kann man doof finden, ist aber so.

    Eine Anleinpflicht für Hunde hingegen schon.

    Das es keine Helmpflicht gibt ist mir bekannt.


    Es gibt auch keine Schutzbekleidungspflicht für Motorradfahrer, ausgenommen die Helmpflicht. Trotzdem gibt es Teilschuld Urteile, bei denen die Schadensersatzansprüche sehr viel geringer ausgefallen sind, weil der Motorradfahrer nur Jeanshosen getragen hatte, anstatt Motorradhosen.

  • Wirklich unfassbar tragisch. Ein schreckliches Unglück :( : So ein junger Mensch aus dem Leben gerissen. Furchtbar...die arme Familie




    BTW auch ein Hund, der bisher IMMER abrufbar war, kann mal einen längeren Bremsweg haben. Und allein dieser KANN wenn es blöd läuft einen Unfall verursachen. Wir reden hier immer noch von Lebewesen.

    Da dürfte man im städtischen Bereich gar nicht mehr ableinen :ka:


    Natürlich hätte man vorausschauender agieren können als HH, aber hey, auch ich war schon einmal abgelenkt oder nicht zu 100% vorausschauend und jeder, der behauptet er sei es und war es mit 18 auch schon - das kann ich nicht wirklich glauben :ka:



    Dass es vermeidbar gewesen wäre - sicher. Dass es nicht passieren darf - sicher.

    Aber dennoch tut mir auch die HH sehr leid...

  • Ich kann in dem Artikel nicht herauslesen in welcher Entfernung versucht wurde den Hund anzuleinen, genauso wenig kann ich da lesen, ob der Fahrradfahrer zu schnell unterwegs war. :ka:

    Das ist ja rein spekulativ. Ich kenne diese Stelle nicht, an der das Unglück passiert ist. Auch da kann ich mir kein Urteil erlauben.

    Ich finde nur, Schuldzuweisungen nützen auch keinem und machen auch niemanden wieder lebendig.

  • Mir tut die Familie des Verstorben jungen Mannes entsetzlich leid. Die Schuldfrage wird ein Gericht klären, denke aber das ein Fahrradfahrer auf einem ausgewiesenen Fahrradweg wahrscheinlich keine Schuld trägt daran, dass ihm ein unkontrollierter Hund ins Fahrrad läuft.


    Die Leinenpflicht Diskussion in Großstädten wird mit diesem entsetzlichen Vorfall sicher zu recht, weiter befeuert.

    Sobald man seinen Hund ableint, geht man ein Risiko ein. Die Abwägung dieses Risikos muss man sich stellen und dem muss man sich bewusst sein. Vor allem eben auch, ob die Stelle, an der ich meinen Hund laufen lasse, sicher genug ist.


    Ich wünsche der Familie des jungen Mannes, dass sie das Geschehene verarbeiten können.


    ich hoffe der Hund ist versichert und das Mädel trägt neben der emotionalen Last, nicht auch noch die immensen Kosten die auf sie ansonsten zukommen werden.


    Auch sie tut mir leid. Gewollt hat sie das so sicher nicht. Manche Fehler sind leider so tiefgreifend, nachhaltig und unverzeihlich, dass ich hoffe, sie bekommt therapeutische Hilfe. Ansonsten sind gleich zwei Leben verloren.


    Gerade bei Junghunden ist besser Vorsicht, als Nachsicht geboten. Wenn ich höre, dass 8 Monate alte high Energy Hunde, wenige Meter neben eines vielbefahrenen Radwegs frei laufen gelassen werden, wird mir ganz anders. Sorry, aber gerade dieser jagdhundetyp ist nicht gerade ein disziplinierter Ruhepol und schon erst recht nicht mit 8 Monaten. Da muss man leider von einer völligen Fehleinschätzung seitens des Hundeführers ausgehen.


    Mein Mitgefühl gehört allen Beteiligten. Schlimm, wenn so etwas passiert. Schlimmer, wenn dabei ein Mensch verstirbt.


    Lg

  • Nur stellvertretend raus gezogen.

    bordy Ja, wenn sich alle Menschen (und Tiere) in jeder Situation und immer zu 120% korrekt verhalten würden, dann würde es keine Unfälle mehr geben. Wäre schon, wird aber nie so sein. Und ich finde es langsam grässlich, wie jetzt wieder manche daher kommen mit "einen nicht im Gehorsam stehenden Hund lasse ich nicht frei laufen" - und damit die Schuld absolut der Hundehalterin zuschieben.

    Was denkst Du, wie der Gesetzgeber das einschätzen wird? Also wem wird er die Schuld geben? Oder die Versicherungen, wg. der Haftungsfragen? (Das muss nämlich festgestellt werden, um das zu entscheiden).

    Edit: Die "Schuld" (wie ich dieses Wort hasse) möchte ich niemandem zuschieben - wie vorhin schon gesagt: Allgemeines Lebensrisiko, extrem beschissene Umstände... Punkt.

    Das merkt man und wie man das merkt. Vll. solltest Du Dich mit dem Begriff noch einmal auseinander setzten. Also was "Schuld" überhaupt bedeutet, gesellschaftlich, juristisch, moralisch, psychologisch, vll. auch philosophisch?


    https://de.wikipedia.org/wiki/Schuld

    Wollte hier eigentlich nicht mitmischen, aber denkt irgendwer auch noch daran das die Hundehalterin ein 18 jähriges Mädchen ist . Ich habe in meinem Leben schon tausend Fehler gemacht GsD niemals mit so gravierenden Folgen.

    Ja, GsD, geht uns häufig so, wir sind nicht perfekt, das spricht uns aber nicht frei von Schuld. Was die Verantwortung von Verantwortungslosigkeit trennt, ist das Schuldbewusstseins, das Verstehen und Fühlen (oft schlechtes Gewissen genannt) von Schuld.


    Sorry, aber Ihr zeigt hier nur einfach stellvertretend Unwillen/fehlende Bereitschaft davor, so etwas zu fühlen, zu durchdenken, sich somit auch der eigenen Verantwortung zu stellen. Ja, ist ein scheixx Gefühl, ich weiss. Aber hier wird jetzt getan, als hätte das junge Mädchen die Verantwortung für einen Brückenbau übernommen oder für den Bau eines Tunnels, angelehnt, an das Ergebnis, der Tod eines anderen Verkehrsteilnehmers.


    Dabei hatte sie nur die Verantwortung für einen jungen Hund. Ja, auch das kann dann mal böse Folgen haben, deswegen nennt man es dann "Unfall", war ja nicht mit böser Absicht. Und dennoch bleibt die Verantwortung und die Schuld.


    Niemand in der Justiz/Versicherung wird sie freisprechen davon, sie wird ihren Teil der Schuld tragen müssen, auf die ein oder andere Weise. Und das wird sie auch für sich selbst aufarbeiten müsse (klar, wir wollen alle nicht in ihrer Haut stecken, furchtbar). Dennoch ist es besser, sie stellt sich dem, statt verzweifelt zu versuchen, es zu unterdrücken, wie es hier offenbar stellvertretend vorgemacht wird.


    Aber das passt hervorragend in diese Zeit, Schuld, engstens verknüpft mit Fehler im verantwortungsvollem Handeln, das wiederum eng verknüpft mit Mündigkeit (eine Voraussetzung übrigens, um mündig zu sein, das übernehmen zu können, zu sollen ... beide Seiten der Medaille). Doch die andere Seite möchte wohl kaum noch einer tragen. Na, eigentlich noch schlimmer, möchten offensichtlich einige nicht mal drüber sprechen, nein, nicht mal hinschauen. Bahh, fieses Dingens, das mit dem Schuldempfinden, das nagende schlechte Gewissen, welches sich über die Hintertür der Empathie einschleichen könnte. Nennen wir es nicht "Schuld" nennen wir es "Fehler" oder "Unfall", besser noch: "Naturgewalt". Dabei ist es lediglich der letzte Begriff, der uns von Schuld tatsächlich freisprechen kann. Wer keine Schuld hat, dem muss natürlich auch nicht verziehen werden (auch nicht sich selbst).


    Und genau dem begegnet man dort draussen. Unglaublich viele sind nix mehr schuld, überhaupt nichts. Deswegen passiert es auch so selten, seien es Geschichten mit Hunden (der Nerv Thread ist voll davon), so natürlich z.B. auch im Strassenverkehr. Immer seltenen kommt: "Entschuldigung, war mein Fehler (meine Schuld). Statt dessen (Hervorhebung von mir):


    Aus Fehlern kann man viel lernen, auch über sich selbst. Es sei denn, man gibt niemandem oder anderen die Schuld.

    Jepp, das erklärt auch, warum viele im Thread z.B. beschreiben, dass sie schon für ihre pure Anwesenheit nieder gemacht werden, weil der Wauzi des Anderen sich fehl verhalten hat. Wieso sollte er die Verantwortung für seinen Hund auch tragen, wenn man sie rüber schieben kann, auf Niemand oder den Anderen. Und das passiert leider sogar, wenns mal richtig schlimm ausgeht, "Victim blaming" genannt (und leider auch hier regelmässig im DF zu lesen).


    Sorry, aber ich finde das zum :kotz:


    Und wie bordy schon andeutete, je mehr davon geredet wird, je häufiger Argumentiert wird, dass man beim Hund niemals in der Lage sei, die Verantwortung zu übernehmen, desto mehr wird der Gesetzgeber diese Rolle für seine unmündigen Halterleins übernehmen. Man kommt halt mehr und mehr zu dem Schluss, Hundehaltung, so, dass keiner gefährdet wird, sei es untereinander, seien es andere Menschen, ist nichts, was Mensch drauf hat. Es braucht stärke Sicherungsmassnahmen, von oben quasi. Damit schadet man sich selbst und Anderen.


    Dabei könnte man ganz anders umgehen, mit den Begriffen: "Fehler", "Schuld", "Verantwortung", "Mündigkeit". Auch stellvertretend könnte man sich fragen, an welcher Stelle hätte mir das passieren können? Gabs nicht mal einen Vorfall, an dem ich hätte vll. besser aufpassen müssen? Was kann oder sollte ich selbst mehr tun?


    Denn man kann auch aus Fehlern (Schuld) von anderen ganz viel lernen, es sei denn, man möchte erst gar nicht über so etwas nachdenken.


    Jetzt habt ihr einen Grund, Euch bigott über meine Grässlichkeit zu echauffieren, weil ich die Schuld ganz klar beim HH sehe, der mit dem Kauf seines Hundes die Verantwortung (nein, nicht nur ein geflügeltes Wort oder ein Platzhalter, sondern das ist- abseits von Moral - in §§ gegossen) übernimmt (und meinen Beitrag von mir aus gar zu melden, weil ich daran erinnere, dass wir alle Verantwortung tragen, ja, die auch u.a. aus Schuldbewusstsein resultiert).


    Es steht überhaupt nicht infrage, wer die Schuld trägt, ihr Hund ist ihr abgehauen, ihr Hund war nicht früh genug sicher angeleint. Und ihr Hund ist auf einen Radweg geprescht, in das Rad eines unbescholtenen Radfahrers. Es spiel keine Rolle, ob er einen Helm trug oder nicht (davon ab, so ein Helm kann auch mal fliegen gehen, wenn man hart auf den Bordstein knallt). Es steht einzig und alleine die Frage im Raum, wie hoch die Sühne (Strafe) dazu ausfallen wird.


    PS: Und natürlich gilt auch mein Mitgefühl dem jungen Mädchen, dass es das jetzt zu tragen hat ... nur auch das spricht sie nicht frei von Schuld. Sie tut mir auch unendlich leid und auch der arme, verloren gegangene Hund und selbstverständlich die Familie dieses jungen Mannes ... alle Beteiligten und davon Betroffenen.

  • Der Gesetzgeber wird dazu gar nichts entscheiden, das ist Aufgabe des Richters. Und wie der entscheidet, weiß ich nicht. Es wird wohl, falls strafrechtlich tatsächlich wegen fahrlässiger Tötung angeklagt wird, die Frage sein, ob es denn nun fahrlässiges Handeln war. Dazu käme noch, dass bei der Hundehalterin Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen könnte, d.h. es wären andere Maßstäbe anzulegen als im Erwachsenenstrafrecht. Wenn Jugendstrafrecht zur Anwendung käme, stünden die Chancen gut, dass die Strafe NICHT vernichtend ausfällt, wegen Erziehungsgedanke und so. Aber das wäre jetzt wirklich Spekulation - entscheiden tut's erstmal der Staatsanwalt und dann der Richter.


    Und zum Schuldbegriff, mach dir mal keine Sorgen, da bin ich gut drin in der Materie...

  • Trotzdem gibt es Teilschuld Urteile,

    Schön, das wir das festgestellt haben, dass Schuld auch aufgeteilt werden kann.

  • Der Gesetzgeber wird dazu gar nichts entscheiden, das ist Aufgabe des Richters.

    Der Richter ist Teil des juristischen Systems, an dessen Vorgaben er sich zu halten hat ... hast Du sonst nichts gefunden, ausser rhetorische Schlamperei?

    Es wird wohl, falls strafrechtlich tatsächlich wegen fahrlässiger Tötung angeklagt wird, die Frage sein, ob es denn nun fahrlässiges Handeln war. Dazu käme noch, dass bei der Hundehalterin Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen könnte, d.h. es wären andere Maßstäbe anzulegen als im Erwachsenenstrafrecht. Wenn Jugendstrafrecht zur Anwendung käme, stünden die Chancen gut, dass die Strafe NICHT vernichtend ausfällt, wegen Erziehungsgedanke und so. Aber das wäre jetzt wirklich Spekulation - entscheiden tut's erstmal der Staatsanwalt und dann der Richter.

    Das hab ich doch geschrieben, die einzige Frage ist: Wie hoch die Sühne ausfällt. Denn nirgendwo schrieb ich, dass das Mädel vernichtet (oder gesteinigt ... und jetzt bitte keinen Vortrag, dass das in unserem Rechtssystem nicht mehr vorkommt) werden sollte. Es ändert nur nichts an der Tatsache, dass sie Schuld tragen wird.


    Und zum Schuldbegriff, mach dir mal keine Sorgen, da bin ich gut drin in der Materie..

    Du meinst, in der Abwehr? Du sprichst doch nicht von einer generellen Akzeptanz, oder?

  • Der Gesetzgeber wird dazu gar nichts entscheiden, das ist Aufgabe des Richters.

    Der Richter ist Teil des juristischen Systems ... hast Du sonst nichts gefunden, ausser rhetorische Schlamerei?

    Es wird wohl, falls strafrechtlich tatsächlich wegen fahrlässiger Tötung angeklagt wird, die Frage sein, ob es denn nun fahrlässiges Handeln war. Dazu käme noch, dass bei der Hundehalterin Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen könnte, d.h. es wären andere Maßstäbe anzulegen als im Erwachsenenstrafrecht. Wenn Jugendstrafrecht zur Anwendung käme, stünden die Chancen gut, dass die Strafe NICHT vernichtend ausfällt, wegen Erziehungsgedanke und so. Aber das wäre jetzt wirklich Spekulation - entscheiden tut's erstmal der Staatsanwalt und dann der Richter.

    Das hab ich doch geschrieben, die einzige Frage ist: Wie hoch die Sühne ausfällt. Denn nirgendwo schrieb ich, dass das Mädel vernichtet (oder gesteinigt ... und jetzt bitte keinen Vortrag, dass das in unserem Rechtssystem nicht mehr vorkommt) werden sollte. Es ändert nur nichts an der Tatsache, dass sie Schuld tragen wird.

    Ja, der Richter ist Teil des juristischen Systems, aber in Deutschland nunmal (Gewaltenteilung und so) NICHT der Gesetzgeber. Warum du mich da jetzt anmaulen musst, bloß weil ich die Begrifflichkeiten nicht vermischen mag, versteh ich nicht.
    Und wenn du dich so gern auf die Schuld einschießt - ja, die wird sie bei entsprechender Verurteilung (dann eben offiziell) tragen. Sühne kennt man im Jugendstrafrecht zum Glück nicht... ach, egal, ich glaube, dir geht es wirklich nur um die reine Schuldzuweisung. :ka:

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