Hallo,
eine Frage an die Bremer: Im Bremischen Hundesteuergesetz steht, dass für die Anmeldung der Vorbesitzer angegeben werden muss.
Ich tue mich etwas schwer damit, persönliche Daten von Dritten "einfach so" weiterzugeben(*). Im Anmeldeformular habe ich das korrekte Geburtsdatum und beim Vorbesitzer "Steuerrechtlich nicht relevant, da Welpe" angegeben. Das entspricht natürlich der Wahrheit (Steuerpflicht erst ab dem 3. Monat). Abgesehen davon, dass der Verkäufer in einem anderen Bundesland (Niedersachsen) wohnt.
Jetzt habe ich den Steuerbescheid vorliegen; dort haben sie noch einmal reingeschrieben, dass ich den Vorbesitzer benennen soll (und den Satz mit einem Textmarker hervorgehoben).
Wie lauten eure Erfahrungen damit?
- Hören die irgendwann auf, nachzufragen?
- Wird ein Ordnungsgeld angeordnet?
- Was sind die maximalen Konsequenzen?
Es gibt ja durchaus Fälle, bei denen der Vorbesitzer unbekannt ist. Ich kann mir kaum vorstellen, dass es "unmöglich" ist, diese Tiere ordnungsgemäß zur Steuer anzumelden.
Die Hundesteuer bezahle ich natürlich (pünktlich) per Dauerauftrag.
Gruß,
Jörg
(*): Bitte keine Diskussion bezüglich dieser (Lebens-)Einstellung.