FA Bremen - Angabe Vorbesitzer bei Hundesteueranmeldung zwingend erforderlich?

  • Hallo,


    eine Frage an die Bremer: Im Bremischen Hundesteuergesetz steht, dass für die Anmeldung der Vorbesitzer angegeben werden muss.


    Ich tue mich etwas schwer damit, persönliche Daten von Dritten "einfach so" weiterzugeben(*). Im Anmeldeformular habe ich das korrekte Geburtsdatum und beim Vorbesitzer "Steuerrechtlich nicht relevant, da Welpe" angegeben. Das entspricht natürlich der Wahrheit (Steuerpflicht erst ab dem 3. Monat). Abgesehen davon, dass der Verkäufer in einem anderen Bundesland (Niedersachsen) wohnt.


    Jetzt habe ich den Steuerbescheid vorliegen; dort haben sie noch einmal reingeschrieben, dass ich den Vorbesitzer benennen soll (und den Satz mit einem Textmarker hervorgehoben).


    Wie lauten eure Erfahrungen damit?

    - Hören die irgendwann auf, nachzufragen?

    - Wird ein Ordnungsgeld angeordnet?

    - Was sind die maximalen Konsequenzen?


    Es gibt ja durchaus Fälle, bei denen der Vorbesitzer unbekannt ist. Ich kann mir kaum vorstellen, dass es "unmöglich" ist, diese Tiere ordnungsgemäß zur Steuer anzumelden.


    Die Hundesteuer bezahle ich natürlich (pünktlich) per Dauerauftrag.


    Gruß,

    Jörg

    (*): Bitte keine Diskussion bezüglich dieser (Lebens-)Einstellung.

  • Ich sehe kein Problem darin den Vorbesitzer an zu geben. Ich habe einen Vertrag und im Impfpass steht er auch. Im Grunde interessiert sich auch niemand dafür, aber es könnte ja sein, dass du den Welpen illegal eingeführt hast? Und insofern macht die Frage Sinn? Sonst könntest du nach Polen fahren, Hundi rüber schmuggeln ohne Tollwutimpfung. Oder wer weiß woher....

  • Wir kommen auch aus Bremen und haben unseren Hund damals auch als Welpen bekommen und direkt angemeldet.

    Mein Mann hat damals die Adresse des Züchters angegeben.

    Ich kann also nicht sagen, ob sie diesbezüglich weiter nachbohren werden, oder nicht.

    Ob du dazu verpflichtet werden kannst, weiß ich nicht.


    LG


    Franziska mit Till

  • Ich würde alle Fragen beantworten, Ämter können da sehr hartnäckig sein. Schlimmstenfalls wird dir der Hund entzogen.

    Wenn der Hund gechipt ist, wäre sowieso herauszufinden, wo er herkommt.

    Ich versteh dein Problem nicht. :ka:

  • @Lorbas: Nicht unbedingt, meiner war schon gechipt, aber man hätte es auch als Besitzer dann nachholen können.

    Pflicht ist es, aber nicht mit 10 Wochen. Wenn man ihn anmeldet muss man aber Chipnummer angeben und Versicherung und auch den Vorbesitzer, hier in Hannover. In Anbetracht des illegalen Hundehandels, finde ich das auch nicht verkehrt.

  • Ist dein Hund womöglich ein privat angeschaffter listenhund? Und das ist Kern deiner Frage?

    Laut Vorstellung, eine amerikanische Bulldogge.

  • Die Rasse muss man aber auch angeben?

    Ich denke man ist schon verpflichtet den Hund so an zu melden, wie die Behörde das verlangt.

    Und auch wenn einige Hundebesitzer das nicht gerne hören: Keine Stadt ist verpflichtet Hundehaltung überhaupt zu zu lassen. Ich bin echt froh, dass ich in der Stadt meinen Hund halten darf und mein Vermieter damit auch einverstanden ist.

  • Ich verstehe schon dass man nicht einfach Daten Dritter weitergeben möchte, aber in dem Fall finde ich es ok.

    Mein Großer z.B. scheint vorher nicht angemeldet gewesen zu sein, da ist der Vorbesitzer, je nach Engagement des zuständigen Mitarbeiters der Behörde, schnell mal wegen Steuerhinterziehung dran.

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