Hund zur Übernachtung/längere Betreuung in Mietwohnung erlaubt?

  • Ich hab mal irgendwo gelesen, dass ein Besuchshund bis zu 6 Wochen am Stück bleiben darf, auch wenn der Mieter keine eigenen Hunde halten darf.



    Ich hab früher viel Hundesitting gemacht, auch Wochenend und Urlaubsbetreuung, obwohl Hundehaltung nicht gestattet war.


    (Allerdings habe ich mir später dann auch trotz des Verbots einen Hund angeschafft, ohne das je was passiert ist deswegen)

  • Tierhaltungsverbot steht einem Dauerbesuch entgegen

    Ist mietvertraglich die Haltung bestimmter Tiere, beispielsweise von Hunden und Katzen, verboten, greift ein Tierhaltungsverbot umso früher, je länger der Aufenthalt dauert. Je länger der Aufenthalt dauert, desto mehr bewegt sich der Mieter aus dem Bereich des bloßen Tierbesuchs in den Bereich der Tierhaltung hinein. Dann spielt es auch keine Rolle, wenn der eigentliche Tierhalter mit dem Mieter nicht personenidentisch ist und die Absicht hegt, dass Tier früher oder später wieder zurückzunehmen.

    Wollte man dieses anders sehen, müsste man objektive und nachvollziehbare Grenzen ziehen können, bei deren Überschreitung das Tierhaltungsverbot greifen würde. Einige solche Grenzziehung wäre weitgehend willkürlich und würde zu einer Interessenabwägung führen, deren Ergebnis praktisch kaum vorhersehbar wäre.

    In diesem Sinne urteilte das Amtsgericht Rheine (Az. 4 C 673/03). Es verbot den Besuch eines Hundes, wenn der Besucher regelmäßig sein Tier mitbringt, der Hund häufig auch nachts in der Wohnung verbleibt oder sich dort täglich mehrere Stunden auffällt. Dann handele es sich eben nicht mehr um einen vorübergehenden Aufenthalt.

    Auch das LG Frankfurt ging von einer Hundehaltung ist aus, wenn der Besucher eines Mieters ständig einen Hund mit in die Wohnung bringt und der Hund dort über Nacht bleibt (LG Frankfurt, Urt.v.12.1.1988, Az: 2/11 S 276/87).

    Ist laut Mietvertrag die Hundehaltung ausdrücklich verboten, soll es dem Mieter auch nicht gestattet sein, einen Hund im Durchschnitt zwei- bis dreimal in der Woche für jeweils ca. 3 bis 4 Stunden in die Mietwohnung aufzunehmen (AG Hamburg, Az. 49 C 29/05). Auch darf der Mieter einen fremden Hund für den Zeitraum von lediglich 3 Tagen nicht beaufsichtigen (AG Bergisch Gladbach, Az. 23 C 662/93).


    https://www.mietrecht.org/tier…twohnung-tiere-zu-besuch/

  • aber ein generelles Tierhalteverbot/Hundeverbot ist doch gar nicht mehr statthaft...


    :???:

  • aber ein generelles Tierhalteverbot/Hundeverbot ist doch gar nicht mehr statthaft...


    :???:

    Sobald nur ein einziger Mieter sich beschwert bzw. gegen einen Hund im Haus ist, darf ein Hundeverbot erteilt werden.

  • ja, aber ist das denn hier der fall?

    Ist theoretisch egal.

    Wenn das Hundeverbot ansich nicht rechtens ist und der Mieter dagegen angehen möchte, kann der Vermieter einfach behaupten, dass es Mieter gibt die keine Hunde im Haus möchten oder die sich über den vorhandenen Hund beschwert haben.

    Ich glaube nicht das es sich lohnen würde, da rechtlich gegen vorzugehen. Am Ende muss man auf einen guten Richter hoffen, weil es eine Einzelfallentscheidung ist.

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