Hunde gegen Fahrradfahrer

  • Arsch in der Hose

    Gehirn im Kopf ist wichtiger und strikte Einhaltung aller Gesetze und Vorschriften. Bevor ihr euch weiter das Maul zerfetzt und weiter vom Kern, der Gesetzlosigkeit des Radfahrers, ablenkt, schaut bitte bei Google nach Wirtschaftsweg.


    Ihr habt es wohl nicht so mit Gesetz und Anstand? :)

  • Mir ist ja auch mal ein irrer Mountainbiker ins Pferd gefahren.


    Es bezweifelt doch keiner, dass der Radler sich falsch verhalten hat.


    Trotzdem ist es aber nun mal so, dass Hunde nicht beissen dürfen, und schon gar nicht darf man sie auf Menschen hetzen - oder eben extra loslassen und so Sachen.

    Das ist ja schon in echten Notwehrsituationen durchaus strittig. Bei sowas - einen Schreck eingejagt - ist es definitiv nicht ok. Das ist einfach so.

  • Dieser Vorfall hat drei Beteiligte: zwei Idioten und einen Hund.

  • Als Hundehalter hast du grundsätzlich schonmal eine teilschuld, schlicht und einfach weil du einen Hund hast. Ein Hund der beim erschrecken in einen Menschen beißt gehört gesichert, immer. Und dann wäre da noch, das loslassen des Hundes, der den dann stehenden Radfahrer wieder angreift. Das geht gar nicht! Schuld hin oder her! Der Hundehalter ist für sein Tier verantwortlich und ist auch dafür verantwortlich, dass dieses Tier niemanden schädigt.


    Das der Radfahrer etwas mehr Rücksicht hätte nehmen können, ganz klar, aber mehr kann man ihm kaum vorwerfen.


    Stell dir vor, du fährst mit dem Fahrrad flott einen Feldweg entlang, siehst einen Hundehalter und Hund, beide wirken entspannt, Klingel hast du am Mountainbike nicht, du radelst also mit etwas abstand vorbei, der Hund erschreckt sich und beißt dir ins Bein. Wie aus dem nichts. Du bleibst verletzt, blutend, mit schmerzen und verärgert stehen. Der Hundehalter beginnt dich zu beschimpfen, du hast schmerzen, wirst angepöbelt, blutest und wehrst dich dann verbal. Daraufhin lässt der Hundehalter seinen Hund los, der sich sofort wieder auf dich stürzt und dich beißt und weiter verletzt.


    Ich meine sorry, aber geht es noch?


    Lg

  • Arsch in der Hose

    Gehirn im Kopf ist wichtiger und strikte Einhaltung aller Gesetze und Vorschriften. Bevor ihr euch weiter das Maul zerfetzt und weiter vom Kern, der Gesetzlosigkeit des Radfahrers, ablenkt, schaut bitte bei Google nach Wirtschaftsweg.


    Ihr habt es wohl nicht so mit Gesetz und Anstand? :)

    Ich habe da so meinen eigenen Ehrenkodex an den ich mich gnadenlos halte


    Nur weil jemand einen Fehler macht gibt mir das nicht das Recht gleich 2 zu machen


    Ich empfinde es als meine oberste Pflicht

    egal was passiert

    Mein ganzes bestreben darauf auszurichten

    mich möglichst

    Schadensbegrenzend zu verhalten,

    absolut unabhängig von recht und Gesetz

  • Die meisten Feldwege sind Privatland und für Fremdfahrzeuge gesperrt. Auch Fahrräder sind Fahrzeuge und dürften dort gar nicht fahren.

    Wie kommst du darauf, oder lebst du nicht in Deutschland?


    Wirtschaftswege dienen dem Gemeingebrauch und dürfen sowohl von Fußgängern als auch von Radfahrern benutzt werden.

    Einzig Mofas, Motorräder und Kraftfahrzeuge sind dort verboten.

  • Wirtschaftswege dienen dem Gemeingebrauch und dürfen sowohl von Fußgängern als auch von Radfahrern benutzt werden.


    Wirtschaftsweg

    https://de.wikipedia.org/wiki/Wirtschaftsweg


    "Nutzungsbeschränkung

    In Baden-Württemberg sind Feldwege dem Gemeingebrauch gewidmet, jedoch nur als beschränkt öffentlicher Weg für die Bewirtschaftung der angrenzenden land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke. Es kann als Ordnungswidrigkeit angezeigt werden, wenn ein Feldweg ohne Sondernutzungserlaubnis befahren wird. Eine gesonderte Sperrung durch Verkehrszeichen ist nicht erforderlich, da die Feldwege bereits auf Grund ihrer Widmung als beschränkt öffentlicher Weg gesperrt sind.

    In Nordrhein-Westfalen werden Wirtschaftswege nicht als öffentliche Straßen oder Wege gewidmet, sondern bleiben Privatwege, auch wenn sie zwischenzeitlich ins Eigentum der Stadt oder Gemeinde gelangt sind."


    Ich würde mich dort als Radfahrer nur mit äußerster Vorsicht bewegen. Falls du noch zu klein bist, frag einfach deine Eltern wie das anfangs mit den Mountainbikes war, was das

    für Ärger gab, wenn die kreuz und quer durch die Botanik sind.


    Im Übrigen halte ich das ganze Thema für einen Fake. Es ist Sommer und zu wenige Klicks.

  • § 59 und § 60 Bundesnaturschutzgesetz


    (1) Das Betreten der freien Landschaft auf Straßen und Wegen sowie auf ungenutzten Grundflächen zum Zweck der Erholung ist allen gestattet (allgemeiner Grundsatz).


    Gräbt man dann ein bisschen tiefer, stellt man fest, dass alle Länder außer Hessen, das Befahren für Radfahrer in ihren Betretungsgesetzen erlauben.


    Is eigentlich ganz einfach.

    Nur —- grundsätzlich ist bei der Benutzung darauf zu achten, dass es ein Wirtschaftsweg ist, der das Bewirtschaften der Felder ermöglicht, in diesem Sinne hat man darauf Rücksicht zu nehmen, dass man dem Bewirtschafter nicht im Weg steht etc.


    Und natürlich: Nutzen auf eigene Gefahr.

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