Telereizgerät für Hunde
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Ohne handfesten Beweis -bestenfalls durch die Polizei und/oder Vet Amt Mitarbeiter- also währenden der aktiven Handlung (Hund trägt ERG, HH löst mit Knopfdruck aus), wirst du kaum erfolgversprechend gegen deine Nachbarn vorgehen können!
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10. August 2019 um 21:14
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Telereizgerät für Hunde - Vor einem Moment
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LG Steffi mit Buddy
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Mir war so als ob auch das tragen verboten ist . Ich glaube es gab mal ein Urteil wo sogar das tragen einer Teletakt Attrappe gegen das Verbot verstößt, weil man von einer vorherigen Verwendung des Teletaktes ausgeht - was ja auch logisch ist, sonst wäre die Attrappe ja nutzlos.
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Mir war so als ob auch das tragen verboten ist . Ich glaube es gab mal ein Urteil wo sogar das tragen einer Teletakt Attrappe gegen das Verbot verstößt, weil man von einer vorherigen Verwendung des Teletaktes ausgeht - was ja auch logisch ist, sonst wäre die Attrappe ja nutzlos.
Das fällt unter Einzelfallentscheidung.
Wir haben in D kein Präzedenzrecht, sprich nur weil ein Gericht einmal so entschieden hat, muss es der nächste Richter noch lange nicht genau so sehen und ist auch nicht an dieses Urteil gebunden.
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Das ist nicht logisch

Es gibt Hersteller, bei denen man den Strom an den Geraeten direkt abstellen lassen kann. Da geht dann nur noch die Vibration, was nicht verboten ist. Am Geraet selber und der Fernbedienung aendert sich dabei sichtbar aber nix.
Nur weil der Hund eine Attrappe traegt, kam vorher (oder kommt spaeter) noch lange kein Strom zum Einsatz...
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Ansprechpartner hier ist das Veterinäramt, nicht Polizei, nicht Ordnungsamt und nicht Tierschutzverein.
Wird dort ein Tierschutzvergehen gemeldet ist die Behörde verpflichtet dem nachzugehen und ja: da fährt normalerweise einer raus! Ist der Hund zu bestimmten Zeiten im Hof oder sieht man den Einsatz des Gerätes nur unter bestimmten Umständen, kann man dies ja bei der Meldung mit angeben. Dann fährt niemand vormittags hin, wenn der Hund mit dem Gerät nur nachmittags draußen ist...
Mit einer hohen Strafe oder gar einer Wegnahme des Hundes ist allerdings nur im Extremfall zu rechnen. Erstmal wird der Mensch in der Regel belehrt und bekommt die Verwendung behördlich untersagt. Hält er sich nicht dran erfolgen Bußgelder etc.
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